Ne diyorum hep; bir siyasetçinin a’dan z’eye bir fikri olmalı, fikir bilgi ile oluşur AMA siyaset ARTIK dünyanın her yerinde şahsi ikballer, egoların tatmini için yapılır oldu. Bak EKMEK yiyorduk maskelerden BIRILERI çok kısıtlı bir zümre milyonlar kazandı, Önder dahil diğerleri avcunu yaladı. Önderin ISYANI NIYE? Millet “aç be aç!”

Yakıt fiyatlarını yükseltecekmiş zibidi kılıklı…
ULAN NAKLIYAT…
Her şeye ZAM demek bu!

O kadar örnek verdim…
O kadar çok…
Salt O beş gemiye gem vurun…
SÖZDE…
Organize sanayi sitelerini gerçekten organize edin…
YETER be YETERRR!

Amerikan askeriyesi biraz daha AZ oraya buraya saldırsın…
BAK…
Deniz salyası…
Marmara, TÜRKIYELI DENIZI…
Oldum olası böyleydi, bu ibneler ile başlamadı AMA ZIRVE YAPTI…
BUNU BILE…
Yazdım YILLAR EVVEL, kirliliği.

İnanmıyor musun bana?
Arşivlerim MEYDANDA!

Anlatırım üstü kapalı bazen…
Hayal bile edemeyecekleriniz diye…
Okuyan mı bilir gezen…
Gören mi?

*

TAYYIPISTAN

„Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Türkei Stand – 04.06.2021
(Unverändert gültig seit: 04.06.2021)
Letzte Änderungen:
Aktuelles (die Türkei wird mit Wirkung vom 6.6.2021 zum Risikogebiet, bisher Hochinzidenzgebiet, Epidemiologische Lage)

Aktuelles
COVID-19
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.

Epidemiologische Lage
Die Türkei war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Landesweit überschritt die Zahl der Neuinfektionen bis vor kurzem 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Türkei bis einschließlich 5. Juni 2021 als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.
Mit Wirkung vom 6. Juni 2021 ist die Türkei als Risikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran, bei der Ausreise nach Griechenland sowie bei Ein-und Ausreise nach Georgien.

Alle Flugreisenden über sechs Jahre müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein elektronisches Formular des türkischen Gesundheitsministeriums ausfüllen. Dies gilt nicht für Transitpassagiere. Die Kontrolle erfolgt bei Einreise bzw. beim Check-In. Danach wird Reisenden ein Genehmigungscode („HES-Code“) mitgeteilt, der bei Kontrollen im Land vorgezeigt werden muss. Der Code kann auch in der Türkei per SMS oder mittels einer App erlangt werden.

Zudem müssen Reisende aus Deutschland ab sechs Jahren bei Einreise auf dem Luft- Land und Seeweg eines der folgenden Dokumente vorlegen:
– Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden)
– Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft)
– amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens 14 Tage vor Ankunft)
– amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als 6 Monate)

Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal. LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen sind die Nachweise beim Check-in vorzulegen.

Bei der Einreise aus Drittstaaten können abweichende Regelungen gelten.

Bei Einreise in die Türkei können stichprobenartige PCR-Tests angeordnet werden, danach kann unmittelbar die Weiterreise an den Zielort erfolgen. Bei positivem Testergebnis erfolgt die Behandlung nach den türkischen Leitlinien. Bei Einreise werden auch Temperaturmessungen durchgeführt. Bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen können zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen werden.

Für Reisen von der Türkei nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung. Dies wird beim Check-in überprüft.

Durch- und Weiterreise
Für Transitpassagiere gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellandes sind zu beachten. Siehe Einreise.

Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen. Die Ausreise auf dem Landweg nach Griechenland ist für den Personenverkehr geschlossen, Ausnahmen gelten für griechische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in Griechenland.

Die Ein- und Ausreise nach Georgien ist derzeit nur für georgische bzw. türkische Staatsangehörige möglich.

Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind ohne Beschränkungen möglich. Die Bestimmungen der Einreise im Zielland sind zu beachten. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug der „HES-Code“ erforderlich (siehe Einreise).

Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet mit Ausnahme der Länder Brasilien und Südafrika statt, Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit geschlossen. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer einschließlich Touristen der „HES-Code“ erforderlich. Hinweise dazu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.

Beschränkungen im Land
Landesweit gilt bis zum 1. Juli 2021 wochentags eine nächtliche Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags. Am Sonntag gilt die Ausgangssperre durchgängig jeweils von Samstag, 22 Uhr bis Montag, 5 Uhr. Ausländische Touristen sind grundsätzlich von den Ausgangssperren ausgenommen, örtliche Ausnahmen sind möglich. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden geahndet.

Reisen zwischen den Provinzen während der Ausgangssperren sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich, mit privatem Transportmittel hingegen untersagt. Die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel ist für Personen über 65 und unter 18 Jahren untersagt.

Gastronomiebetriebe sind Montag bis Freitag bis 21 Uhr geöffnet, ansonsten wird Lieferservice angeboten. Zur Versorgung mit Lebensmitteln und Grundbedürfnissen können Läden auch am Sonntag zwischen 10 Uhr und 17 Uhr öffnen, Bäckereien dürfen grundsätzlich öffnen. Ein Einkauf darf dann nur zu Fuß im nächstgelegenen Laden erfolgen.

Die zuständigen Gouverneursämter können zusätzliche Maßnahmen anordnen.

Die Einteilung anhand des Infektionsgeschehens wird laufend überprüft und die Maßnahmen angepasst.

Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.

Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19-Vorschriften.
Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
Erkundigen Sie sich bei Einreise aus einem Drittstaat außerdem bei der Türkischen Auslandsvertretung vor Ort nach den aktuellen Einreisebedingungen.
Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der jeweils zuständigen Gouverneursämter.
Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.
Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Beachten Sie bei Rückreise nach Deutschland die gültigen Einreisebeschränkungen wie Anmelde-, Nachweis- und ggf. Quarantäneregelungen, erkundigen Sie sich ggf. nach den aktuellen Beförderungsbedingungen bei der zuständigen Gesellschaft oder Ihrem Reiseveranstalter und kontaktieren Sie bei Einreise aus einem Risikogebiet das Gesundheitsamt Ihres Aufenthalts- bzw. Wohnortes. Weitere Informationen bietet unsere fortlaufend aktualisierte Infobox zu COVID-19/Coronavirus.
Festnahmen und Einreiseverweigerungen
Deutsche Staatsangehörige werden weiterhin willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder ihnen wird die Einreise in die Türkei verweigert. Auch Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt festgenommen werden. Diesen Strafverfolgungsmaßnahmen lag in vielen Fällen der Verdacht der Propaganda für eine oder Mitgliedschaft in einer als terroristisch eingestuften Organisation zu Grunde, so z.B. der PKK oder Gülen-Bewegung (letztere wird nur in der Türkei als Terrororganisation eingestuft), siehe Rechtliche Besonderheiten.

Dabei reichen aufgrund des aus Sicht des Europäischen Menschengerichtshofs rechtsstaatswidrig weit gefassten Terrorismusbegriffs in der Türkei, z.B. bloße Äußerungen, Teilen oder „Likes“ von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland vom Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt sind, für eine Strafverfolgung aus. Auch die Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland oder die Mitgliedschaft in einem in Deutschland eingetragenen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen, teils jahrelang zurückliegend, kann Anlass für Festnahmen, Ausreisesperren oder Einreiseverweigerungen sein.

Festnahmen, Strafverfolgung oder Ausreisesperre erfolgten des Weiteren vielfach in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien, vermehrt auch aufgrund des Vorwurfs der Präsidentenbeleidung. Im Falle einer Verurteilung wegen „Präsidentenbeleidigung“ oder „Mitgliedschaft in einer oder Propaganda für eine terroristische Organisation“ riskieren Betroffene ggf. eine mehrjährige Haftstrafe, teilweise auch lebenslange erschwerte Haft. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland mitunter existenzbedrohende Konsequenzen haben.

Betroffen von den oben genannten Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

Auch Journalisten wurde die Akkreditierung ohne Angaben von Gründen verweigert. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.

Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.
Seien Sie sich bewusst, dass regierungskritische Äußerungen in sozialen Medien, auch wenn sie länger zurückliegen aber auch das Teilen oder „Liken“ eines fremden Beitrags, Anlass für strafrechtliche Maßnahmen der türkischen Sicherheitsbehörden sein können. Dabei können auch nichtöffentliche Kommentare durch anonyme Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet worden sein.
Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und verständigen Sie ggf. die zuständige deutsche Auslandsvertretung in der Türkei.
Beachten Sie die Hinweise unter Innenpolitische Lage und Strafrecht.
Beachten Sie auch, insbesondere zu Einreiseverweigerungen, die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen. “

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit/201962