„… Es sind die Dinge des täglichen Lebens …“ ODER „… auch wir haben halbautomatisch Langwaffen im Auto, wenn da mal jemand einbricht …“

DIEEE…
Damen und Herren gesetzgebenden!!!

Zufall!???
SERIEN von Zufällen!???
Und meine Frau rief mich an,
„Önder Einbruchsversuch“
Natürlich sprechen wir türkisch, ist nur für sie die Übersetzung

Der „ältere“ Polizist „es sind keine jugendlichen die zwischen 2 und 4 in der Nacht …“
WER…
Weiß das besser als ich oder eben Menschen die damit zu tun haben?

Was kann man schon in einer Änderungsschneiderei stehlen?
Alte Industriemaschinen von Anu dazu mal?
Anderer Leute alte oder auch neue Kleidung?

Anzeige erstattet
Zwei Beamte kamen in der Kombination Jung und Alt…
Werkzeugspurensicherung,
ich habe es ihr sooo OFT gesagt, mich dich nicht in alles ein…
Frau…
DAS SIND Dinge die ihr nicht so beurteilen KÖNNT wie WIR…
„Er hat doch nichts …“

„Wer ist der Inhaber?“
So fragte der Jüngere Beamte …
Übersicht mit KI
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Weitere Informationen

Ausländer in Deutschland unterliegen der
Ausweispflicht nach § 48 AufenthG, die eine Passpflicht oder das Mitführen eines gültigen Passersatzes umfasst. Das bedeutet, sie müssen jederzeit einen gültigen Pass oder eine entsprechende Bescheinigung über den Aufenthaltstitel, eine Duldung oder einen Ausweisersatz bei sich führen und auf Verlangen den Behörden vorlegen können. Diese Pflicht dient der Identitätsfeststellung und der Überprüfung des Aufenthaltsstatus.
Wichtige Pflichten für Ausländer
• Mitführungspflicht: Ausländer müssen in der Regel jederzeit einen gültigen Pass oder Passersatz mitführen.
• Vorlagepflicht: Die Dokumente müssen auf Verlangen den zuständigen Behörden vorgelegt werden können.
• Identitätsnachweis: Ein gültiger Aufenthaltstitel, eine Duldung oder ein anerkannter Pass-/Passersatz gilt als Identitätsnachweis.
• Passpflicht bei Reisen: Für Reisen ins Ausland ist ein gültiger Reisepass erforderlich.
• Sonderfälle:
o EU-Bürger müssen für den Nachweis der Freizügigkeit einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen.
o Personen, denen es unzumutbar ist, einen Pass zu erlangen, können der Ausweispflicht mit einer entsprechenden Bescheinigung nach § 48 Abs. 2 AufenthG genügen. Dies gilt jedoch nicht für den Grenzübertritt.

WARUM MÜSSEN sich diese Zweibeiner VERSUCHEN zu behaupten, WARUM?

Sie hatte natürlich NUR ihre Krankenkasse Karte dabei…
Nein hat er nicht aberrr gerate mal an den Falschen selbst,
wenn ich da wäre, dabei…
Könnte es schwierig WERDEN

Die Überschrift und so?
Wer hat gesagt das ich einen Punkt gesetzt habe?
Zufall…
Zufälle, EINE Serie davon…

Mein „Leben“

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