>>> Kopenhagener Kriterien <<<

Cogito, ergo sum

„Als Bedingungen für einen Beitritt hat 1993 der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs in Kopenhagen drei Voraussetzungen formuliert, die sogenannten „Kopenhagener Kriterien“, die alle Staaten erfüllen müssen, die der EU beitreten wollen:

Das „politische Kriterium“: Institutionelle Stabilität, demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Wahrung der Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten.
Das „wirtschaftliche Kriterium“: Eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU-Binnenmarktes standzuhalten.
Das „Acquis-Kriterium“: Die Fähigkeit, sich die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen und Ziele zu eigen zu machen, das heißt: Übernahme des gemeinschaftlichen Rechtssystems, des „gemeinschaftlichen Besitzstandes“ (Acquis communautaire).
Das Europäische Parlament muss zunächst den Beitrittsabkommen mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder zustimmen, danach der Rat, und zwar einstimmig. Die Unterzeichnung der Abkommen obliegt dann den Staats- und Regierungschefs der EU und der Beitrittsländer.

Jedes Beitrittsabkommen muss als völkerrechtlicher Vertrag von den EU-Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften bestätigt („ratifiziert“) werden. Mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden ist das Beitrittsverfahren abgeschlossen und die Abkommen sind in Kraft getreten.“

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/kopenhagener-kriterien-616328

Ich HABE es NUR angedeutet…
Pressefreiheit und so weiter…
Korruption
NeoNazis…
Die Ukraine, Europäische „Werte“
Dasss…
Ich nicht lache!

Ich KANN…
Ich DARF NICHT…
Es tut mir wirklich Leid…
„Rindviecher und ihre Kälber“
Es tut mir Leid um euch!