Instrumentarium Marktwirtschaft ODER das Starfish Prime Project

Cogito, ergo sum

NICHTS…
Nicht ein Wort, ein Buchstabe einfach…
NICHTS…
Wird auf dieser Site umsonst veröffentlicht.

Das neue BTM;
Gestern wars so heute ebenso. Zittern, Übelkeit…
Bei diesem Wetter an meiner Stirn Schweißausbruch…
Ich weiß nicht wie ich es beschreiben soll, IN MIR…
Zieht sich ALLES zusammen. DAFÜR…
Hatte ich gestern ca. 3 -4 Stunden ABSOLUTE RUHE, incl. Rücken…
Nicht der kleinste Schmerz.

Es geht mir UNBESCHREIBLICH schlecht, heute ist es mal wieder unbeschreiblich. Das neue BTM, es dauert ungefähr 1 Std. dann geht es wieder ABER der REST

Bis ich soweit bin wieder schreiben zu können…
Möchte ich euch um zwei Dinge bitten, macht euch doch mal Gedanken über diese zwei Fragen:

1. Was ist der Grund dafür das es die Europäische Union gibt?

2. Von Elon Musk hat wahrscheinlich jeder gehört, von Jeff Bezos (Amazon) aber wer ist Richard Branson? UND warum dieses Space Race. So nennt man das Ganze, ja warum dieses Rennen, wofür?

Lest ein bisschen und mach euch Gedanken

Hier eine Kurze „Geschichte“ der EU ABER ich will von euch wissen WAS WAR DER EIGENTLICHE Grund das man sowas gründen MUSSTE?

„Geschichte der EU
Wie ist die Europäische Union entstanden?
Die Vorläufer der Europäischen Union (EU), wie wir sie heute kennen, wurden im vorigen Jahrhundert mit dem Ziel gegründet, nach dem verheerenden Zweiten Weltkrieg ein dauerhaft friedliches Zusammenleben der Staaten und Völker auf dem europäischen Kontinent zu verwirklichen.

Ausgangspunkt der erfolgreichen Geschichte der EU war die Rede des französischen Außenministers Robert Schuman am 9. Mai 1950, in der er einen Plan vorlegte, die für die Rüstungsindustrie relevante Kohle- und Stahlproduktion der einstigen Kriegsgegner Frankreich und Deutschland einer gemeinsamen Behörde zu unterstellen. Heute wird jährlich am 9. Mai, dem „Europatag“, dieses historischen Ereignisses gedacht.

Mit der auf dem sogenannten Schuman-Plan aufbauenden Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) durch die Gründerstaaten Frankreich, Deutschland, Belgien, Niederlande, Luxemburg und Italien wurde 1952 der Grundstein der heutigen EU gelegt.

1957 unterzeichneten die 6 Länder die „Römischen Verträge“, mit denen 1958 die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) erfolgte und eine gemeinsame parlamentarische Versammlung, ein Gerichtshof der europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG und EURATOM) errichtet wurden.

Mit dem sogenannten Fusionsvertrag legten die Europäischen Gemeinschaften 1967 auch ihre anderen Organe (Kommissionen und Ministerräte) zusammen und fusionierten zur Europäischen Gemeinschaft.

1973 erfolgte die erste Erweiterung („Norderweiterung“). Mit den neuen Mitgliedern Dänemark, Großbritannien und Irland hatte die Europäische Gemeinschaft nunmehr 9 Mitgliedstaaten.

1979 wurde das Europäische Währungssystem (EWS) geschaffen, basierend auf einer europäischen Währungseinheit. Im selben Jahr erfolgte erstmals die Direktwahl des Europäischen Parlaments.

Die sogenannte Süderweiterung der Europäischen Gemeinschaft erfolgte in 2 Etappen: 1981 trat Griechenland bei, 1986 Spanien und Portugal.

Mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) erfolgte 1987 eine umfassende Änderung der „Römischen Verträge“. Die EEA sah die schrittweise Vollendung des gemeinsamen Binnenmarktes bis 1992 vor. Sie erneuerte die Aufgabenbereiche, Befugnisse und Entscheidungsstrukturen der Europäischen Gemeinschaft.

Der 1993 in Kraft getretene Vertrag von Maastricht stellte tiefgreifende Änderung der Verträge der Europäischen Gemeinschaft dar. Die europäische Wirtschaftsgemeinschaft wurde um eine politische Dimension erweitert. Es folgte die Schaffung der Europäischen Union, bestehend aus den Europäischen Gemeinschaften. Mit dem Vertrag von Maastricht erfolgten unter anderem die Einrichtung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Schaffung einer Unionsbürgerschaft. Vereinbart wurden außerdem die Einrichtung der vollständigen Wirtschafts- und Währungsunion und die Einführung einer gemeinsamen Währung für 1999.

1995 traten Österreich, Finnland und Schweden der EU bei – die EU hatte nunmehr 15 Mitgliedstaaten.

Eine neuerliche Reform erfolgte 1998 mit dem Vertrag von Amsterdam, der unter anderem Fragen des freien Personenverkehrs und der Kontrollen an den Außengrenzen („Schengener Abkommen“), des Asylrechts und der Einwanderung in das EU-Recht integriert.

Am 1. Jänner 2002 führten 12 der damals 15 Mitgliedstaaten (darunter auch Österreich) den Euro ein.

Mit dem Vertrag von Nizza, der 2003 in Kraft trat, sollte die EU in institutioneller Hinsicht auf die bevorstehende Erweiterung um die Staaten aus Süd-, Mittel- und Osteuropa vorbereitet werden.

Am 1. Mai 2004 traten 10 Staaten der EU bei: Dies war die bislang größte und umfassendste Erweiterungswelle der EU, mit der diese auf 25 Mitgliedstaaten anwuchs (verkürzt auch „Osterweiterung“ genannt). Damit wurde die Jahrzehnte währende Teilung Europas endgültig überwunden. Seit diesem Tag sind – mit Ausnahme der Schweiz und Liechtensteins – alle Nachbarstaaten Österreichs Mitglieder der EU.

Bereits beim Abschluss des Vertrags von Nizza kam man zum Schluss, dass dieser Vertrag zur Lösung der Herausforderungen der anstehenden Erweiterungsrunden nicht ausreichend sei. Es wurde daher ein Konvent zur Ausarbeitung einer Vertragsänderung eingesetzt, der schließlich in den Vertrag über eine Verfassung für Europa mündete. Dieser wurde 2004 beschlossen und unterzeichnet. Aufgrund der negativen Referenden 2005 in den Niederlanden und Frankreich trat der Vertrag letztlich aber in Kraft.

2007 wurden Bulgarien und Rumänien in die EU aufgenommen.

2009 trat statt des Vertrags über eine Verfassung für Europa schließlich der Vertrag von Lissabon in Kraft, der umfassende Änderungen gegenüber den bisherigen Verträgen beinhaltet. Hierzu zählen etwa die Schaffung der Position eines Präsidenten des Europäischen Rates und eines Hohen Vertreters der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, der/die zugleich Vizepräsident/Vizepräsidentin der Europäischen Kommission ist.

2013 erfolgte mit Kroatien der bislang letzte EU-Beitritt eines neuen Mitglieds. Die EU hat damit gegenwärtig 28 Mitgliedstaaten.

2016 sprach sich die Bevölkerung Großbritanniens in einem Referendum für einen Austritt aus der EU aus. Nach mehrmaliger Ablehnung des Austrittsabkommens durch das britische Parlament wurde auf Ersuchen des Vereinigten Königreichs vom Europäischen Rat eine Verlängerung der Austrittsfrist bis 31. Jänner 2020 beschlossen. Nach vorgezogenen Wahlen des britischen Unterhauses am 12. Dezember 2019, genehmigte das Unterhaus das Austrittsabkommen und die Politische Erklärung zum zukünftigen Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Der Austrittsvertrag trat mit 31. Jänner 2020 offiziell in Kraft, womit das Vereinigte Königreich nun kein Mitglied der Europäischen Union mehr ist. Die Europäische Union hat seitdem 27 Mitglieder.

Österreichs Weg in die EU
Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union am 1. Jänner 1995 fand ein langjähriger Prozess österreichischer Integrationsbemühungen seinen Abschluss. Vor dem Hintergrund der immerwährenden Neutralität und dem im Österreichischen Staatsvertrag festgelegten „Anschlussverbot“ blieb Österreich zunächst die Teilnahme am europäischen Integrationsprozess im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften verwehrt. Österreich sah seine Zukunft daher zunächst in der 1960 unter anderem gemeinsam mit Großbritannien, Schweden und der Schweiz gegründeten Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Mit der Einrichtung einer Freihandelszone für gewerbliche und industrielle Erzeugnisse gelang im Jahr 1973 ein erster erfolgreicher Brückenschlag zwischen Österreich und der Europäischen Gemeinschaft (EG).

Im Lichte der zunehmenden Entspannung des Ost-West-Konflikts beschloss Österreich, die Vollmitgliedschaft in der EG anzustreben. Am 7. Juli 1989 überreichte Außenminister Alois Mock dem damaligen Präsidenten der Europäischen Kommission, Jacques Delors, Österreichs Antrag auf Aufnahme in die Europäischen Gemeinschaften („Brief nach Brüssel“). Nachdem der Rat der EG im Juli 1989 dem Beitrittsverfahren zugestimmt hatte und die Europäische Kommission die Aufnahme Österreichs im Juli 1991 befürwortet hatte, wurden die Beitrittsverhandlungen am 1. Februar 1993 aufgenommen. Am 19. April 1994 konnten diese Beitrittsverhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden. Am 12. Juni 1994 sprachen sich rund zwei Drittel (66,58 Prozent) der Österreicherinnen und Österreicher in einer Volksabstimmung für die Mitgliedschaft Österreich in der EU aus (formal abgestimmt wurde über ein Beitritts-Bundesverfassungsgesetz). Die Unterzeichnung des Beitrittsvertrages und der Schlussakte erfolgte am 24. Juni 1994 in Korfu. Am 1. Jänner 1995 trat Österreich schließlich – gemeinsam mit Schweden und Finnland – der EU bei.“

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/die-europaeische-union/geschichte-der-eu.html#:~:text=Die%20Vorl%C3%A4ufer%20der%20Europ%C3%A4ischen%20Union,dem%20europ%C3%A4ischen%20Kontinent%20zu%20verwirklichen.

*

Dmitri Sergejewitsch Peskow (Pressesprecher des Präsidenten der Russischen Föderation)
Offiziell 19.000 Tote…
Russische Soldaten, wurde „erst“ veröffentlicht…
Beizeiten
Wenn möglich soweit es geht, VORHER warne ich, VORHER…
Nicht nachher, nachher ist JEDER schlauer.

WEIBER…
Habt ihr schon einmal eine Frau (besonders Weiber) auf Rachefeldzug erlebet?
Ich habe…
Diese Zweibeiner in JEGLICHER form und „Gestalt“ erlebt…
Ja…
Auch auf Rachefeldzug, wenn sie sich schminken, auf dem Kriegspfad sind…
Hinter unseren Skalps her. Sie häuten
Bei lebendigem leibe.

Regeln des Krieges: Humanitäres Völkerrecht
Veröffentlichungsdatum
19.08.2019

„Das Ziel des Humanitären Völkerrechts (HVR) in bewaffneten Konflikten ist die Begrenzung des Leidens, das durch intensive bewaffnete Auseinandersetzungen verursacht wird. Das HVR sucht einen Ausgleich zwischen zwei gegenläufigen Interessen: den militärischen Notwendigkeiten bei der Kampfführung und der Bewahrung des Prinzips der Menschlichkeit im bewaffneten Konflikt.

Einleitung
Das HVR besteht aus internationalen Abkommen und Völkergewohnheitsrecht. Abkommen werden für die Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz in das Bundesrecht überführt. Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts (Völkergewohnheitsrecht) sind ebenfalls Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Völkergewohnheitsrecht entsteht durch allgemeine staatliche Übung (lat. consuetudo) und durch übereinstimmende gemeinsame Rechtsüberzeugung (lat. opinio iuris sive necessitatis). Während für den internationalen bewaffneten Konflikt zahlreiche Abkommen und auch völkergewohnheitsrechtliche Regelungen gelten, sind die Regeln des HVR für den nicht-internationalen bewaffneten Konflikt bisher überschaubar geblieben.“

bitte es zu beachten

Weiber?
Glaubt ihr WIRKLICH es gibt NUR die Frau als Weib?
NEIN…
Es gibt sie auch in „Männlicher Form“
Ein lebendiges Beispiel dafür ist Erdogan!

Das allgemeine Völkerrecht UND das Kriegsrecht SIND zwei paar Schuhe, dass muss man wissen. NEIN…
Es geht mir NICHT besser, die Schmerzen haben etwas nachgelassen. Ich muss mich konzentrieren können…
„Einen Satz“
Bilden können, den die Themen die ich anschneide ODER erkläre haben es in sich.

Ich war gestern wieder im Halbschlaf…
Ich hatte tagesschau24 eingeschaltet, es muss irgendwas zwischen 02 und 04 Uhr gewesen sein…
Ich kriege ein – anästhetikum – damit ich überhaupt schlafen kann…
Hallooo…
Ein anästhetikum und trotzdem bin ich „wach“
MEIN GOTT was war das den?
ALLES was gegen die Ansichten des Mainstream’s geht, ALLES was der offiziellen Sicht NICHT entspricht…
Wird…
Niedergemacht!

ICH…
Verbitte mir dies…

Den…
Ich belege meine „Behauptungen“ nicht mit irgendwas SONDERN…
Mit renommierten, anerkannten Quellen!

DANKE…
Liebe Kollegen, es ist unwahrscheinlich wichtig für mich…
Ich MUSS sehen, ich MUSS kalkulieren können.

Seid FROH…
NUR froh das ich nicht mehr der bin der ich mal war!


+

NATÜRLICH
Kommt Israel, der ONLINE Komiker AUCH noch dran…
ICH SAGTE DOCH…
NICHTS (…)
Im Rundumschlag vielleicht?
Timing…
IST WICHTIG!

Der vierte Anschlag in zwei Wochen…
Einfach nichts, man muss verstehen können…
SIE…
Verstehen es und darauf kommt es mir besonders an…
ABERRR…
Ihr seid mir MINDESTENS genauso wichtig meine lieben Leser.

Ich bin in einer Situation…
Zwischen „Angst“ und gewissen verklemmt, eingeklemmt…
Ich bin froh ÜBER JEDE Unterstützung ÜBER JEDE Hilfe die ich bekommen kann.

*

🙂 🙂 🙂

BIR sesim var, BIR SESIM, kalemim. Dünyaya seslenirim