Verfassungsgericht: Rückwirkende Gesetzesänderungen nur begrenzt möglich Das Bundesverfassungsgericht zeigt dem Gesetzgeber klare Grenzen für nachträgliche Gesetzesänderungen auf: Sie dürfen nur rückwirkend gelten, wenn sie nicht in bereits abgeschlossene Sachverhalte eingreifen.

„Die echte Rückwirkung tritt ein, wenn der Beginn des zeitlichen Anwendungsbereichs eines Gesetzes auf einen Zeitpunkt festgelegt ist, der vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem das Gesetz gültig wird. Hierbei findet ein nachträglich ändernder Eingriff in einen abgeschlossenen, der Vergangenheit angehörigen Sachverhalt statt.“

Önderin…
Ayağına basmayacaksınız. Mücadele HENÜZ…
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Ich habe VOR Hanau begonnen. VOR HANAU