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Tayyipistan Sadece riskli bölge(!)
???
SANMIYORUM, SAKLIYORLAR…
Sormam LAZIM!

Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
Türkei Stand – 01.03.2021
(Unverändert gültig seit: 19.01.2021)

Aktuelles
COVID-19
Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die gesamte Türkei wird gewarnt.

Epidemiologische Lage
Die Türkei ist von COVID-19 stark betroffen. Regionale Schwerpunkte sind die Großstädte Istanbul, Ankara und Izmir. Die gesamte Türkei ist als Risikogebiet eingestuft. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Einreise
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt Beschränkungen bei der Einreise auf dem Landweg aus dem Iran, bei der Ausreise nach Griechenland sowie bei Ein-und Ausreise nach Georgien.

Bei Einreise auf dem Luft- Land und Seeweg müssen Reisende ab sechs Jahren einen negativen PCR-Test vorgelegen, der bei Flugreisen zum Ausreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal, LKW-Fahrer, Seeleute). Bei Flugreisen ist der Test beim Check-in vorzulegen.

Für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in Großbritannien, Dänemark oder Südafrika aufgehalten haben, gilt daneben eine siebentägige Quarantänepflicht.

Bei Einreise in die Türkei werden Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen.

Die Türkei fordert für die Rückreise nach Deutschland die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses. Der PCR-Test darf bei Ausreise nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Diese zwingend notwendige Testung vor Ausreise befreit nicht von etwaigen Quarantänepflichten in Deutschland. Es gelten die jeweiligen Quarantäneverordnungen der Bundesländer.

Durch- und Weiterreise
Die Einreise auf dem Landweg aus dem Iran ist für den Personenverkehr außer für türkische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in der Türkei geschlossen. Die Ausreise auf dem Landweg nach Griechenland ist für den Personenverkehr geschlossen, Ausnahme gelten für griechische Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsstatus in Griechenland.

Die Ein- und Ausreise nach Georgien ist derzeit nur für georgische bzw. türkische Staatsangehörige möglich.

Transitflüge in Drittländer ohne Einreise in die Türkei sind ohne Beschränkungen möglich. Die Bestimmungen der Einreise im Zielland sind zu beachten. Bei Transitflügen von türkischen Flughäfen ins Ausland ist bei Umsteigezeiten länger als 24 Stunden für den innertürkischen Zubringerflug ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Der Code kann per SMS (nur über türkische Mobiltelefone) oder mittels einer App erlangt werden.

Reiseverbindungen
Der internationaler Flug-, Bus- und Zugverkehr findet mit Ausnahme der Länder Großbritannien, Niederlande, Dänemark und Südafrika statt, Fährverbindungen nach Griechenland sind derzeit geschlossen. Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer, auch für Touristen, ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Hinweise dazu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.

Beschränkungen im Land
Im ganzen Land gilt eine allgemeine Ausgangssperre montags bis donnerstags von 21 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag und von freitags 21 Uhr bis montags 5 Uhr.

Zusätzlich gelten landesweit zeitweise Ausgangssperren für Personen über 65 Jahren (täglich ab 13 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages) und Personen unter 20 Jahren (täglich ab 16 Uhr bis 13 Uhr des Folgetages). Für diese Personengruppen ist die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs untersagt. Die Ausgangssperren gelten grundsätzlich nicht für Touristen, örtliche Ausnahmeregelungen sind möglich. Landesweit gilt ein grundsätzliches Rauchverbot im öffentlichen Raum, dessen Einzelheiten die jeweiligen Gouverneure festlegen. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote werden mit Geldstrafen geahndet.

Im gesamten Land sind alle Gastronomiebetriebe außer in Hotels, an Flughäfen sowie Bahnhöfen geschlossen und bieten nur Lieferservice an.

Für das Betreten von Einkaufszentren ist ein HES-Code erforderlich. Siehe Durch- und Weiterreise.

Hygieneregeln
Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert.

Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden örtlichen COVID-19- Vorschriften.
Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.
Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei.
Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der jeweils zuständigen Gouverneursämter (nur in der Landessprache).
Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gouverneursamt Ihres Aufenthaltsorts oder die zentrale Notrufnummer 112.
Beachten Sie die Test- und Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit.
Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.
Erdbeben
Am 30. Oktober 2020 kam es zu einem Seebeben mit einer Magnitude von 6,9 in der Ägäis nahe Izmir. Es gab zahlreiche Tote und hunderte Verletzte. Zahlreiche Gebäude in zwei Stadtbezirken Izmirs (Bayrakli und Bornova) sind zerstört. Die Räumarbeiten dauern an. Mit weiteren Nachbeben ist zu rechnen.

Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
Meiden Sie die betroffenen Gebiete und halten Sie Abstand zu beschädigten Gebäuden.
Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
Festnahmen und Einreiseverweigerungen
Deutsche Staatsangehörige werden weiterhin willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder ihnen wird die Einreise in die Türkei verweigert. Auch Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können bei einem erneuten Aufenthalt festgenommen werden. Diesen Strafverfolgungsmaßnahmen lag in vielen Fällen der Verdacht der Propaganda für eine oder Mitgliedschaft in einer als terroristisch eingestuften Organisation zu Grunde, so z.B. der PKK oder Gülen-Bewegung (letztere wird nur in der Türkei als Terrororganisation eingestuft), siehe Rechtliche Besonderheiten.

Dabei reichen aufgrund des aus Sicht des Europäischen Menschengerichtshofs rechtsstaatswidrig weit gefassten Terrorismusbegriffs in der Türkei, z.B. bloße Äußerungen, Teilen oder „Likes“ von Beiträgen in sozialen Medien, die in Deutschland vom Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt sind, für eine Strafverfolgung aus. Auch die Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland oder die Mitgliedschaft in einem in Deutschland eingetragenen Verein mit Bezug zu kurdischen Anliegen, teils jahrelang zurückliegend, kann Anlass für Festnahmen, Ausreisesperren oder Einreiseverweigerungen sein.

Festnahmen, Strafverfolgung oder Ausreisesperre erfolgten des Weiteren vielfach in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien, vermehrt auch aufgrund des Vorwurfs der Präsidentenbeleidung. Im Falle einer Verurteilung wegen „Präsidentenbeleidigung“ oder „Mitgliedschaft in einer oder Propaganda für eine terroristische Organisation“ riskieren Betroffene ggf. eine mehrjährige Haftstrafe, teilweise auch lebenslange erschwerte Haft. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland mitunter existenzbedrohende Konsequenzen haben.

Betroffen von den oben genannten Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

Auch Journalisten wurde die Akkreditierung ohne Angaben von Gründen verweigert. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.

Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.
Seien Sie sich bewusst, dass regierungskritische Äußerungen in sozialen Medien, auch wenn sie länger zurückliegen aber auch das Teilen oder „Liken“ eines fremden Beitrags, Anlass für strafrechtliche Maßnahmen der türkischen Sicherheitsbehörden sein können. Dabei können auch nichtöffentliche Kommentare durch anonyme Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet worden sein.
Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und verständigen Sie ggf. die zuständige deutsche Auslandsvertretung in der Türkei.
Beachten Sie die Hinweise unter Innenpolitische Lage und Strafrecht.
Beachten Sie auch, insbesondere zu Einreiseverweigerungen, die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/tuerkeisicherheit/201962

>>> !!! <<< "Ein Jahr Corona-Pandemie »Ich habe schlimme Befürchtungen, was sonst im Frühjahr und Sommer passieren könnte«
Der Berliner Virologe Christian Drosten blickt im SPIEGEL-Gespräch zurück: auf seine Fehler beim Twittern, fragwürdige Experten und seine Rolle als Politikberater. Und er sagt, 2021 könnte gefährlicher werden, als viele denken.

Ein Interview von Rafaela von Bredow und Veronika Hackenbroch
22.01.2021, 09.32 Uhr“

https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/christian-drosten-wir-muessen-durchhalten-und-vor-allem-auf-die-bremse-treten-a-9268683b-0415-4f09-b9f5-773bf2215cc1

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„Verbraucherpreise: Deutsche Inflationsrate auf höchstem Stand seit fast einem Jahr
, , Reuters Mallien, Jan vor 1 Std.

Die Verbraucherpreise stiegen im Februar nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes um 1,3 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.“

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/verbraucherpreise-deutsche-inflationsrate-auf-h%C3%B6chstem-stand-seit-fast-einem-jahr/ar-BB1e7a2D?ocid=msedgntp

Önder…
HEP UYARDI!