„Die Türkei sollte damit ein politisches System bekommen, in dem das Volk und nicht ein Sultan, wie zu osmanischen Zeiten, die Souveränität innehaben sollte. Das Parlament bilde-te die Ebene, in der die Souveränität des Volkes wiedergespiegelt werden sollte und bilde die oberste Instanz der Herrschaftsausübung. Das zuvor Jahrhunderte lange Sultanat sollte durch die Autorität des Volkes und unter der Zusammenarbeit der Bürokraten und des Militärs zu einer republikanischen Demokratie reformiert werden. Eine richtige Opposition jedoch gab es nicht, da diese Bemühungen, gerade mit der Hilfe des Militärs, schnell und hart unterdrückt wurden. Damit konnte der Regierung der Weg frei gemacht werden nahe-zu ungehindert Reformen zu betreiben. Zudem gab es keine großen Bemühungen aus dem Volk heraus, an diesem Prozess mitzuwirken, was wohl auch den beschränkten Teilhabe-möglichkeiten geschuldet sein könnte. Stattdessen genossen Atatürk und seine Regierung eine hohe Legitimität unter dem Volk (Akinci: 56f.).
Der Staat sollte hierbei zentral regiert werden und begründete sich aus der politischen his-torischen Ausrichtung noch aus dem Osmanischen Reich, in dem das Gebiet auch Zentral gesteuert wurde. Zudem sollte die neue Republik durch eine gemeinsame nationale Identi-tät bestehen, welches den Vielvölkerstaat unter der türkischen Identität vereinen sollte. Dies sollte die zuvor geltende religiöse Verbindung der Gesellschaft ersetzen. Zu diesem Zweck sollte die Türkei säkular sein. Da die religiöse Verbindung der Gesellschaft sehr hoch war, wurde die Religion trotz des Laizismus nie aus der Politik ausgeschlossen, son-dern sollte durch die Diyanet Institutionalisiert und gesteuert werden. Im Zuge dessen wurden Minderheitenrechte beschränkt und eine Gleichschaltung für alle wurde beschlos-sen, wobei religiöse und ethnische Minderheiten der türkischen Identität Folge leisten mussten (BTI 2006: 6f.). Dafür bekamen sie die türkische Staatsbürgerschaft und waren damit muslimischen Türken in ihren Rechten und Freiheiten gleichgestellt und genossen bestimmte Privilegien in der Ausübung ihrer Traditionen und Bräuche, sowie der Regelung von Personen- und Familienangelegenheiten (Özgenc: 197).
Der Gründung der Republik 1923 ging 1920 eine Wahl der Mandatsträger zur großen tür-kischen Nationalversammlung, also dem Parlament, voraus. Diese sollten den zukunftswei-senden Lausanne-Vertrag aushandeln und das politische System der Türkei begründen. Kurz vor dem Abschluss des Vertrages von Lausanne wurden die nächsten Wahlen veran-lasst. Dem ging eine parlamentarische Spaltung zuvor, worin die Differenzen zwischen den Mandatsträger deutlich wurden, was die Vertragsbestimmungen von Lausanne anbelangte. Die Wahlen sollten eine endgültige Entscheidung und den Abschluss des Vertrages fixie-ren und legitimieren. Zu diesem Zeitpunkt war die einzig existierende und zugelassene Par-tei die HF (Halk Firkasi), also die Vorgängerpartei der CHP (Cumhuriyet Halk Partisi), gegründet von Mustafa Kemal Pascha (sein militärischer Titel, vor dem Namenszusatz Ata-türk) und seinen Gefolgsleuten, darunter Mustafa Ismet Pascha (ab 1934 Ismet Inönü). Die Oppositionsgruppe des Parlamentes weigerte sich aus Protest an den vorgezogenen Wahlen teilzunehmen, wodurch die Kandidaten sich ausschließlich aus der HF bildeten. Das Par-lament wählte Atatürk zum Staatspräsidenten und Inönü zum Ministerpräsidenten, welcher die erste Regierung der Republik Türkei bildete (Alkan: 51f.).
1924 verabschiedete das Parlament die erste Verfassung der Türkei, welche bis zum Mili-tärputsch von 1960 bestehen sollte (Alkan: 52). Mit den Wahlen von 1927 und auch zu den folgenden Wahlen sollten Versuche zu einem pluralistischen Parteiensystem überzutreten an Verboten scheiterten, obwohl Atatürk selber sogar eine Konkurrenzpartei initiieren soll-te. An den Wahlen 1931 traten neben den Kandidaten der CHP auch unabhängige Kandi-daten an. Das Frauenwahlrecht etablierte sich 1935, wobei sie sich auch erstmals selber aufstellen lassen konnten. Auch für nicht Muslime hatte diese Wahl eine Neuerung, denn sie durften erstmals ins Parlament gewählt werden. Nachdem Atatürk 1938 starb übernahm Inönü den Posten des Staatspräsidenten. 1939 wurden die vierten und 1943 die fünften Parlamentswahlen abgehalten. Die Wahlen während des Einparteiregimes wurden stets zu einem Festakt, damit im Volk eine Wahlkultur entstehen konnte und auch jüngere nicht Wahlberechtigte Bürger ein Teil dieses Prozesses, zumindest bei den Feierlichkeiten sein sollten. Zudem sollte die Wahlbeteiligung hochgehalten werden, nachdem 1927 nur 20% der Wahlberechtigten ihre Stimme abgaben. Damit begann auch mit den Wahlen von 1931 die Nutzung von Propagandamitteln, allen voran die Medien, welche eine aktive Rolle in den Wahlphasen innehatten (Alkan: 52f.).
Nach Atatürks Tod wurde beschlossen, dass der CHP Vorsitz nicht gewechselt werden darf, was Inönü den Weg bereitete sein Amt auf Lebenszeit ausführen zu können, aber auch in einer Ein-Mann Diktatur enden könnte. Gleichzeitig jedoch verkündete er sein Inte-resse an der Bildung einer Oppositionspartei. Seinem Wunsch kam der zweite Weltkrieg entgegen, wodurch die türkische Regierung beschloss keine inneren Risiken zum Schutze der Nation einzugehen und die Türkei bis zum Ende des Krieges weiterhin durch eine Par-tei regiert wurde. Die Ein-Mann Regentschaft und der wirtschaftliche Abschwung der Kriegszeit führten zum Unmut der Bevölkerung gegen das Einparteiensystem und der Re-gierung und wurden durch die wenig existente kritische Presse bestätigt “
Çarem yok, yapabileceğim hiçbir şey yok…
Sineye çekeceğim, alsın diplomasini…
Ama profesörleri ile bilimsellik, tarafsızlık konusunda MUTLAKA bir konuşmam olacaktır.