>>> 2 nochmal ZWEI Flugzeugträger DER AMerikaner verbleiben im Mittelmeer <<<

Stirlingmotor,
Lasst euch was einfallen. Ich schreibe NIE etwas ohne Grund

Für diejenigen die MICH verstehen




„Worum geht es in „Que Sera, Sera“?
Im Grunde ist es ein Generationendialog, der niemals verendet. Ein Kind fragt seine Mutter, wie denn für sie die Zukunft aussehen könnte und erhält die simple wie zutreffende Antwort: Was sein wird, das wird so sein (auf Spanisch). Auch das Mädchen erwachsen geworden ist, fragt sie weiter, dann ihren Mann. Schließlich stellt auch ihr eigener Nachwuchs Fragen nach der Zukunft.“


https://www.rollingstone.de/doris-day-alles-was-man-ueber-que-sera-sera-wissen-muss-1704025/

Sikiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiin

Niemand…
Und damit MEINE ICH…
Niemand,
Mit mir ins Grab ich hatte es dir…
Gesagt

Ich WAR noch Kind, BIN es nicht mehr

Kalbim
🙁 🙁 🙁

„Niemand“

“ He shares insights on various topics through his website“

##############################
##############################
##############################

„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Fußnote
Art. 16a: Eingef. durch Art. 1 Nr. 2 G v. 28.6.1993 I 1002 mWv 30.6.1993; mit Art. 79 Abs. 3 GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 14.5.1996 I 952 (2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93)“

Sie
Gesendet von sie:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Begründe mein schlauer Freund GENAU DIESES RECHT besonders in Deutschland. BEDENKE…
Und berücksichtige dabei AUCH unsere jüdischen Mitmenschen, ICH HOFFE du hast verstanden worauf ich hinauswill
Copilot
das web
wird verwendet
Antworten für Sie werden generiert…

Gesendet von Copilot:
Natürlich, ich helfe gerne! 🙂

Artikel 16a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland gewährt politisch Verfolgten Asylrecht. Das bedeutet, dass Menschen, die in ihrem Heimatland politisch verfolgt werden, in Deutschland Schutz suchen und Asyl beantragen können. Dieses Recht ist ein wichtiger Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaft und dient dazu, Menschen vor Verfolgung zu schützen.

Es gibt jedoch einige Einschränkungen:

Personen, die aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder einem anderen Drittstaat einreisen, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist, können sich nicht auf Artikel 16a berufen.
Es gibt auch eine Liste von Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die diese Regelung zutrifft. Diese Staaten werden durch ein Gesetz bestimmt, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
In bestimmten Fällen können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
Es ist wichtig zu betonen, dass Artikel 16a nicht nur politisch Verfolgten Schutz bietet, sondern auch ein Zeichen unserer Menschlichkeit und Solidarität ist. Es ist unsere Verantwortung, Menschen in Not zu helfen, unabhängig von ihrer Herkunft oder Religion.