### !!! >>> NA ENDLICH, Jungs DAS HAT NIX mit euch zutun. WARUM bin ich mit fast allen DATEN öffentlich? <<< !!! ###

„CHIP
Ja, das ist legal: Kriminelle können Ihre Adressdaten bei Behörden „kaufen
Artikel von Patrick Hannemann • Vor 4 Std.

Kaum jemand gibt gern seine Anschrift an unbekannte Personen heraus – man weiß nicht, was diese im Schilde führen. Doch das Bundesmeldegesetz macht es auch ohne Ihre Zustimmung möglich, dass jeder auf Ihre Adressdaten zugreifen darf. Wie kann das sein?
Datenschutz ist vielen Menschen in Deutschland wichtig. Das zeigte zum Beispiel einst der Versuch von Google Street View, sämtliche Straßen virtuell zu kartografieren – nur um an einer Flut an Beschwerden zu scheitern und das Projekt doch lieber sein zu lassen.

Umso verwunderlicher ist darum eine heute noch immer gängige Praxis bei den Einwohnermeldeämtern. Diese macht es möglich, dass so gut wie jede Person einfach Ihre Adresse und weitere Informationen über Sie herausfinden kann.
Wie passt das mit den strengen Datenschutzvorschriften zusammen, die es eigentlich bei uns gibt? Wir zeigen Ihnen, was Sie möglicherweise dagegen tun können.

Wenn man Informationen über eine bestimmte Person finden will, bleibt der Gang zum Einwohnermeldeamt meist unumgänglich. Mit der Web-App zur Melderegisterauskunft gelingt der Online-Antrag schneller.
Melderegister-Auskunft: Amt rückt Adresse gegen Gebühr heraus
In Deutschland gibt es eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass Sie dem Einwohnermeldeamt in der jeweiligen Gemeinde Ihren Wohnsitz mitteilen müssen. Auf diese Daten können dann auch andere Behörden zugreifen, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. So weit, so verständlich.

Doch laut §44 des Bundesmeldegesetzes (BMG) können auch beliebige Privatpersonen mithilfe einer einfachen Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt auf diese Informationen zugreifen. Dafür muss kein Grund angegeben werden und es wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr erhoben – je nach Bundesland und Behörde zwischen 2,50 und 25 Euro.
Auf unsere Nachfrage beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) können auch vorbestrafte Personen das machen, denn darauf wird bei der Abfrage nicht geprüft.
All das passiert, ohne dass Sie etwas davon erfahren. Denn das zuständige Amt ist nicht verpflichtet, Sie über diese Anfrage zu informieren – stattdessen steht in Artikel 14 der Datenschutzgrundverordnung, dass derjenige, der die Daten erhalten hat, Sie informieren soll.
Schutz vor Datenweitergabe: Auskunftssperre im Melderegister
Um sich zu schützen, müssen Sie also selbst aktiv werden. Die Meldebehörden sind verpflichtet, Ihnen auf Antrag eine Auskunft darüber zu erteilen, wer auf Ihre Daten zugreift.

Eine weitere Möglichkeit ist die sogenannte Auskunftssperre im Melderegister. Allerdings gibt es hier einige Hürden zu bewältigen. So müssen Tatsachen vorliegen, dass durch die Auskunft der Anschrift eine Gefahr für „Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen“ entstehen könnte.
Das dürfte nur schwer nachzuweisen sein – selbst für Stalking-Opfer, die oft stark unter der Verfolgung leiden, jedoch kaum strafbares Verhalten der Täter belegen können. Außerdem gilt die Sperre dann immer nur zwei Jahre.
Ohne Weiteres ist diese Schutzmaßnahme also kaum möglich. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) schreibt dazu auf seiner FAQ-Seite:

CHIP Fazit:
„Ansonsten kann das Erteilen einer einfachen Melderegisterauskunft grundsätzlich nicht verhindert werden, da sich der Einzelne nach der Rechtsprechung nicht ohne triftigen Grund seiner Umwelt gänzlich entziehen kann, sondern erreichbar bleiben und es hinnehmen muss, dass andere – auch mit staatlicher Hilfe – mit ihm Kontakt aufnehmen.“

Die Konsequenzen der aktuellen Regelungen haben teils drastische Konsequenzen. So wurde die Anschrift des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke vor der Tat ganz einfach in rechtsradikalen Netzwerken geteilt.
Das Portal netzpolitik.org sieht auch zahlreiche andere Beispiele, bei denen eine allgemein verfügbare Auskunftssperre zum Schutz bestimmter Bürger beitragen würde, etwa für:

Investigative Journalisten
Opfer von Stalking oder häuslicher Gewalt
Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren und Gewaltdrohungen erhalten
Jüdische Personen, die in der Öffentlichkeit stehen
Personen, die aus streng religiösen Gemeinschaften oder Sekten austreten und Verfolgung befürchten müssen
Politische Geflüchtete, die in ihrer neuen Heimat aufgespürt werden könnten
Aussteiger aus diversen Milieus
Beamte, die für die Bundespolizei oder an Flughäfen tätig sind
Wenn man Informationen über eine bestimmte Person finden will, bleibt der Gang zum Einwohnermeldeamt meist unumgänglich. Mit der Web-App zur Melderegisterauskunft gelingt der Online-Antrag schneller.
Die guten Nachrichten dabei
Eine gute Nachricht ist, dass es kein Bundesmelderegister gibt. Dritte können also nicht einfach an einer zentralen Stelle anfragen, um Ihren Wohnort irgendwo in Deutschland zu ermitteln – lediglich 15 Bundesländer haben eigene zentrale Datenbestände.
Außerdem ist für die einfache Melderegisterauskunft oft schon die Vorkenntnis bestimmter Daten notwendig. Dazu zählt auch das Geburtsdatum. Das ist wichtig, da die persönlichen Daten nur herausgegeben werden, wenn eine Person eindeutig bestimmt werden kann.
Wichtig ist also, dass Sie möglichst wenige persönliche Daten von sich im Internet preisgeben. Schon der öffentlich einsehbare Geburtstag bei Facebook oder XING kann potenziellen Tätern genug Informationen bieten.
Eine weitere positive Seite ist, dass die Nachverfolgung von Personen insbesondere bei mehreren Umzügen und in verschiedene Landkreise oder sogar Bundesländer schwieriger ist und auch teurer wird. Allerdings wird das Menschen mit hoher krimineller Energie nicht aufhalten.
Experten Meinung
Regelungen überdenken
In manchen Wohngebäuden geht der Datenschutz schon so weit, dass an den Klingelschildern keine Namen mehr stehen, sondern nur noch Nummern. Die eigenen vier Wände sind für die meisten Menschen ein wichtiger Schutzraum – durch die frei zugänglichen Informationen kann dieser in Gefahr geraten. Besonders für Personen, die von Stalking betroffen sind oder in gewissem Maß in der Öffentlichkeit stehen, kann der einfache Zugang zu Adressdaten schlimme Folgen haben. Vielleicht sollten die Regelungen des Bundesmeldegesetzes dahingehend angepasst werden, um Bürger besser zu schützen.“

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/ja-das-ist-legal-kriminelle-k%C3%B6nnen-ihre-adressdaten-bei-beh%C3%B6rden-kaufen/ar-AA19v4pw?ocid=msedgntp&cvid=da5df6bef5044a2197bdc1a4008fb549&ei=35

### UND was machen wir mit den abgenommenen FINGERABDRÜCHEN? Neuer Perso oder so!??? ###