„Gemäß des oben zitierten § 189 GVG hat die Dolmetscherin/der Dolmetscher zu schwören, dass sie/er „treu und gewissenhaft“ übersetzen wird. Dieser Eid ist vor jeder mündlichen Verhandlung (§ 189 Abs. 1 GVG) oder unter Berufung des Dolmetschers auf den allgemein geleisteten Eid (§ 189 Abs. 2 GVG) zu leisten.20.12.2018“
### >>> !!! An die Deutsche Staatssicherheit !!! <<< ###
Furchtbar, furchtbar WICHTIG
Denkt an meine Worte von gestern, absolut Neutral…
Sobald ich kann!
Prof. Dr. Ilyas Topsakal…
Deutschland 02:28
Ich hatte es zwar bereits angedeutet, KURZ angeschnitten aber…
Vor langer Zeit…
Nur für euch…
Absolut Wertneutral!