NEIN…
Es köchelt NICHT, es kocht und es KANN jeden Moment zur Explosion kommen. Ah ja stimmt natürlich…
Die Bosnier SIND KEINE Menschen, keine Europäer…
Aber die Ukrainer!???
Vielleicht „versteht“ man mich???
Ich habe FAST alles vor Jahren im türkischen erzählt, VOR JAHREN…
OHNE Doku weil zum Teil selbst gesehen, „erlebt“
Insbesondre SOLLTE man sich 2004 ansehen…
ABER…
Das reicht NICHT, man sollte anschließend überlegen. Heute…
„Klimakonferenz“
Und so weiter, DIE KÄLBER…
Fiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii
Ich KOMME aus der Großindustrie…
Von dort WO richtig viel, unvorstellbar VIEL GELD…
— GEMACHT WIRD —
„Wortart: Substantiv, feminin
Bedeutungen (2)
1 a) kaufmännischer Betrieb, gewerbliches Unternehmen
1 b) ins Handelsregister eingetragener Name eines Unternehmens, Geschäftes
2 Sippschaft, Gesellschaft
Herkunft italienisch firma, eigentlich = bindende, rechtskräftige Unterschrift, zu: firmare = durch Unterschrift rechtskräftig machen < lateinisch firmare = bekräftigen, bestätigen, zu: firmus, firm“
https://www.duden.de/rechtschreibung/Firma
Ich weiß…
Manchmal bin ich schwer zu verstehen, das IST Absicht. Ich kann auch ganz anders.
Audrey Hepburn…
Ich weiß nicht wie oft ich sie thematisiert habe. Die Queen…
Gott…
Habe beide selig, nicht jede „Frau“ ist auch eine FRAU…
Weiblich…
Elegant, vornehm. EINE Mutter(!)
Ich verwende ganz bewusst mal Wortspiele, mal Wörter die nicht unbedingt im allgemeinen Sprachgebrauch üblich sind. Das Wort Firma…
Hat auch, kann auch in ganz anderem Umfeld…
Andere „Bedeutung“ haben. Sei es drum…
Ich hatte es mal verwendet…
Im türkischen, ganz bewusst. Ihr wisst die Türken die in Deutschland leben…
Siehe da…
Es IST fast im täglichen Gebrauch der türkischen Privatsender. NEIN…
Auch in Deutschland ist es fast eine Regel, Staatliche Sender und die Privaten…
„Gutes, richtiges deutsch (türkisch)“
In den Staatlichen…
Fast…
Man könnte meinen bewusst mit „englisch“ oder anderen mit — Fremdwörtern —
Gespicktes „privates“
Ich wusste es nicht, heute Morgen eine Biografie von Audrey Hepburn… DIE Tochter einer Baronin…
JETZT wird mir vieles klar.
DIE Kinderstube…
Überaus wichtig, das Leben erzieht…
DIE Prägung eines Menschen, von Kindesbeinen!
Mein Leben…
Wenn man so will, hat mit meiner Oma angefangen. SIE HAT…
Uns ALLE geprägt. Meine Oma Väterlicherseits…
Ich hatte es mal im türkischen erwähnt, wenn ich meine Familien meine Geschichte thematisieren, in einem Roman festhalten würde bin ich mir sicher…
Es könnte etwas werden…
Denn es HAT ALLES, sehr viel Ungewöhnliches…
Interessantes…
Was die Menschen „faszinieren“ könnte. Al das hatte ich im türkischen bereits geschrieben.
Bitte versteht mich nicht falsch…
Bitte…
Warum ich das alles nochmal im Deutschen schreibe…
Ich hoffe es wird euch klar, wenn ich fertig bin. Meine Oma…
Mütterlicherseits…
Sie WAR meine „Stief Oma“
Mein Onkel schon aber meine Mutter hat eigentlich nie über dieses „Stief sein“ etwas erzählt. Auch ich habe eigentlich nie etwas davon gespürt…
BIS…
Ja bis ich meinen Unfall hatte und meine Frau und Sohn verstorben sind. Auch sie…
MEINE Oma hatte ihre Familie, ihren Mann damals in jungen Jahren verloren. Und blieb mit meinem „Stief“ Onkel „alleine“ auf der Welt bis sie meinen Opa heiratete. Ich habe BEIDE…
Vor Jahren VERLOREN…
Vielleicht habe ich sie an sich selbst erinnert…
— Jahrelang hat sie „meine“ Gräber gepflegt —
Eine alte FRAU, ein steiler Weg bis zum Friedhof…
Ein langer, langer Weg. Weit weg von unserem Haus.
Kehren wir zurück zu meiner Oma väterlicherseits…
Eine von vielen Geschwistern, eine Waise…
Sie wurde zur Adaption „frei gegeben“ und wurde auch adoptiert (Zeit VOR dem Ersten Weltkrieg. Schlimme schlimme Zeiten) Als KLEINKIND. Sie wuchs in einem Herrschaftlichen Haus auf. Eine Art…
„Saray“ auch…
Leider…
Wie ein „Hausmädchen“
Aber…
Sie WURDE zum Teil wie die „eigenen Kinder“ erzogen.
— Erfahrung, DAS WISSEN, die Erziehung —
Ja…
Das LEBEN prägt.
Wie gesagt…
Sie HAT uns ALLE geprägt und genau diese Erziehung führen wir Väterlicherseits auch fort, das unterscheidet uns „von anderen“
Deshalb auch IMMER WIEDER, immer wieder die Frage:
„Memleket nere?“
Ich nehme, ich MUSS es…
Ich muss das Leben ernstnehmen…
Jede ART von Warnung…
Vielleicht, oft genug Dinge die so eigentlich (…)
…
WIRKLICH alles NUR Zufälle…
???
„Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ich bin Ausländer, lebe in Deutschland und plane nun eine Auslandsreise. Benötige ich einen gültigen Pass und ein Visum?
Als Ausländer benötigen Sie in Deutschland grundsätzlich jederzeit einen gültigen Pass oder Passersatz. Für die Ausstellung und Verlängerung von Pässen sind grundsätzlich die Auslandsvertretungen des Heimatlandes zuständig, außer Sie sind Asylberechtigter, anerkannter Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, Staatenloser oder subsidiär Schutzberechtigter.
Für diese Personengruppen erteilen die deutschen Ausländerbehörden in der Regel Passersatzpapiere, in die auch die Aufenthaltstitel erteilt werden und die es in drei Arten gibt:
– Reiseausweis für Flüchtlinge („Blauer Pass“)
– Reiseausweis für Staatenlose („Blaues Reisedokument“)
– Reiseausweis für Ausländer („Graues Reisedokument“)
Mit einem Blauen Pass können Sie grundsätzlich in (die ca. 100 Staaten) reisen, die die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet haben.
Bitte beachten Sie, dass eine Reise in Ihr Heimatland ggf. dazu führen kann, dass Ihre Asylberechtigung bzw. Anerkennung in Deutschland widerrufen wird und Sie Ihr Aufenthaltsrecht für Deutschland verlieren.
Auskünfte über die Visabestimmungen für nichtdeutsche Staatsangehörige, die in ein Drittland reisen möchten, kann nur die jeweilige Auslandsvertretung dieses Landes erteilen. Die Adressen der ausländischen Vertretungen in Deutschland finden Sie über den unten eingestellten Link.
Eine (unverbindliche) Übersicht der Staaten, die in Deutschland ausgestellte Passersatzpapiere anerkennen, bietet auch die Bundespolizei an (Stand August 2019).
Wenn Sie eine Auslandsreise in einen anderen Schengen-Staat (z.B. Frankreich) planen, sollten Sie die folgenden Informationen berücksichtigen:
Personen, die Inhaber eines gültigen, von einem der Schengen-Staaten ausgestellten Aufenthaltstitels oder vorläufigen Aufenthaltstitels und eines gültigen Reisedokumentes sind, dürfen sich für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen in den anderen Schengen-Staaten aufhalten, sofern sie dort keine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Diese Regelung gilt für folgende deutsche Aufenthaltstitel:
Niederlassungserlaubnis
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Blaue Karte EU (ausgestellt ab 1. August 2012)
ICT
Mobiler ICT
Aufenthaltserlaubnis – EU
Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staates (ausgestellt seit dem 28. August 2007,ersetzt die „Aufenthaltserlaubnis-EU“)
Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft und ihre Familienangehörigen, die nicht Staatsangehörige der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind
Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedsstaates der EWG
Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland
Die genannten Titel gelten anstelle eines Visums zur visumfreien Einreise jedoch nur dann, wenn sie in einem Pass bzw. im Zusammenhang mit einem Pass, also einem Reisedokument zum Grenzübertritt als Blattvisa erteilt wurden; sie gelten nicht, wenn sie in einem Ausweisersatz (zur Nutzung ausschließlich in Deutschland) erteilt wurden.
Auch nationale deutsche Visa der Kategorie „D“ für einen längeren Aufenthalt berechtigen zu visumfreien Aufenthalten von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen zu touristischen Zwecken in den anderen Schengen-Staaten.
Die „Aussetzung der Abschiebung (Duldung)“ sowie die „Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber“ berechtigen nicht zur visumfreien Einreise in andere Schengen-Staaten.
Bitte beachten Sie: Ein Aufenthaltstitel berechtigt nicht automatisch zur Einreise in einen anderen Schengen-Staat. Möglicherweise müssen Sie an der Grenze oder bei anderen Kontrollen bestimmte Angaben zu Ihrem geplanten Aufenthalt und Ihrer Person machen. In einigen Fällen können solche Überprüfungen dazu führen, dass Ihnen die Einreise verwehrt wird z.B. wenn ein Einreiseverbot in den betreffenden Schengen-Staat besteht.
Siehe hierzu Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex).
Wenn Sie im Zweifel sind, ob Sie ein Visum benötigen oder nicht, müssten Sie sich direkt an die zuständige Auslandsvertretung dieses Landes in Deutschland wenden.“