„07.02.2017 – Kategorie: Recht Trump und der Datenschutz: Worauf müssen sich Unternehmen in der EU einstellen?“

„Donald Trump, der neue US-Präsident ist kaum im Amt und schon wird einiges umgeworfen. Sein Aktivismus könnte auch Auswirkungen auf den europäischen Datenschutz haben, und zwar bei der Frage, wie die Beauftragung von US-Dienstleistern rechtlich zu gestalten ist.

Donald Trump, der neue US-Präsident ist kaum im Amt und schon wird einiges umgeworfen. Sein Aktivismus könnte auch Auswirkungen auf den europäischen Datenschutz haben, und zwar bei der Frage, wie die Beauftragung von US-Dienstleistern rechtlich zu gestalten ist.

Grundsätzliches zur Datenübermittlung an Dienstleister
Möchte ein Unternehmen an ein anderes Unternehmen innerhalb des europäsichen Wirtschaftsraums (EWR) personenbezogene Daten zur Verarbeitung im Auftrag übermitteln, muss ein sogenannter Auftragsdatenverarbeitungsvertrag gemäß § 11 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) geschlossen werden.

Wenn personenbezogene Daten hingegen durch einen außereuropäischen Dienstleister verarbeitet werden sollen, handelt es sich formal nicht um einen Fall der Auftragsdatenverarbeitung. Denn nach dem deutschen Datenschutzrecht werden außereuropäische Dienstleister (genauer: außerhalb des EWR) nicht im selben Maße privilegiert, wie europäische Auftragnehmern. Während die Datenweitergabe im Fall der innereuropäischen Auftragsdatenverarbeitung also ohne zusätzlichen Begründungsaufwand erfolgen kann, muss die Weitergabe der betreffenden Daten an den außereuropäischen Dienstleister besonders gerechtfertigt werden,denn hier gelten die besonderen Anforderungen des BDSG für den Drittstaatentransfer.

Danach muss das Datenschutzniveau im Drittstaat zusätzlich zu den sonstigen Anforderungen beachtet werden. Einigen Drittstaaten wurde seitens der Europäischen Kommission bereits ein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt (sogenannte „sichere Drittstaaten“ wie z. B. Argentinien, Kanada, Schweiz). Diese Staaten werden datenschutzrechtlich europäischen „gleichgestellt“, der Datenexport wird dadruch erleichtert.

Rechtfertigung der Datenübermittlung in die USA bisher
Da die USA nicht als sicherer Drittstaat anerkannt sind, ist die Datenübermittlung dorthin schwieriger. Es müssen vertraglich ausreichende Garantien zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Ausübung der damit verbundenen Rechte gewährleistet werden.

Die Garantien werden in der Regel durch den Abschluss von EU-Standardvertragsklauseln mit den jeweiligen Unternehmen vereinbart oder sie bestehen für solche Unternehmen, die im „EU-U.S. Privacy Shield“ (im Folgenden „Privacy Shield“; hier finden Sie die Liste) registriert sind. US-Unternehmen können sich seit 01.08.2016 für das „Privacy Shield“ zertifizieren. Zwischenzeitlich haben bereits mehr als 1.500 Unternehmen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Daran ändert sich formal erstmal nichts. Dennoch ist es wichtig, gerade jetzt, aufgrund von Trumps neuestem Beschluss, die Zusammenarbeit mit US-Dienstleistern noch genauer unter die Lupe zu nehmen.

Was hat Trump geändert bzw. hat er überhaupt was geändert?
Präsident Trump unterzeichnete am 25. Januar 2017 die Anordnung (Executive Order) zur „Verbesserung der öffentlichen Sicherheit“. Darin ist u. a. folgende Regelung enthalten: „Agencies shall, to the extent consistent with applicable law, ensure that their privacy policies exclude persons who are not United States citizens or lawful permanent residents from the protections of the Privacy Act regarding personally identifiable information.”

Auf Deutsch: “Soweit dies mit anwendbarem Recht in Einklang steht, haben die Behörden sicherzustellen, dass solche Personen, die weder US-Staatsangehörige sind noch einen gesetzmäßigen ständigen Aufenthalt in den USA haben, vom Schutz des Privacy Act bezüglich ihrer personenbezogenen Daten ausgeschlossen sind.”

Derzeit äußern sich einige wichtige Stimmen in der Datenschutzwelt, dahingehend dass die Anordnung Auswirkungen auf den „Privacy Act“ haben könnte. Der „Privacy Act“ schützte ursprünglich persönliche Daten, die bei US-Unternehmen gespeichert sind, vor Massenüberwachung bzw. Zugriff durch Geheimdienste. Der „Privacy Act“ war wesentliche Grundlage dafür, dass die Europäische Kommission einen Angemessenheitsbeschluss für eine Datenübermittlung in die USA fasste und den „Privacy Shield“ etablierte, der die Datenübermittlung an dort registrierte Unternehmen legitimierte.

Mit der neuen Anordnung hat die US-Regierung nunmehr beschlossen, dass Ausländer gewisse Freiheitsrechte nicht mehr genießen sollen. Problematisch ist hierbei, dass auch EU-Bürger durch dieses Gesetz ihren Schutz vor Überwachung durch Geheimdienste in den USA verlieren und die Geheimdienste nun „freie Fahrt“ haben, Daten von nicht US-Staatsangehörigen bei US-Unternehmen anzufordern.

Folge könnte sein, dass die Europäische Kommission ihren Angemessenheitsbeschluss für eine Datenübermittlung in die USA zurücknimmt und deswegen auch das „Privacy Shield“ nicht mehr als Rechtfertigung für Datentransfers dienen dürfte.

Vor dem Hintergrund, dass das Privacy Shield – auch schon vor Trumps Executive Order – von vielen Seiten zum Teil scharf kritisiert wurde und gegen den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission zum „Privacy Shield“die irische Datenschutzgruppe Digital Rights Ireland (DRI) am 16.09.2016 beim Gericht der Europäischen Union Nichtigkeitsklage eingereicht hat, scheint eine baldige ablehnende Reaktion der Europäischen Kommission gegen das „Privacy Shield“ umso wahrscheinlicher.

Es stellt sich auch die Frage, inwieweit ein US-Unternehmen, das EU-Standartvertragsklauseln mit seinem europäischen Geschäftspartner abgeschlossen hat, nunmehr bei einer Anfrage des Geheimdienstes, die Herausgabe von ausländischen Daten verweigern kann. Der Vorteil der EU-Standardvertragsklauseln ist aber zumindest der, dass hier innerparteilich die Unternehmen vereinbaren, dass das US-Unternehmen verpflichtet ist einen solchen Zugriff an den europäischen Geschäftspartner zu melden. So kann die Geschäftsbeziehung dann möglicherweise rechtzeitig aufgekündigt werden

In Klausel 5 der EU-Standartvertragsklauseln heißt es insofern, dass der Datenimporteur (hier das US-US-Unternehmen) „seines Wissens keinen Gesetzen unterliegt, die ihm die Befolgung der Anweisungen des Datenexporteurs (hier das EU-Unternehmen) und die Einhaltung seiner vertraglichen Pflichten unmöglich machen, und eine Gesetzesänderung, die sich voraussichtlich sehr nachteilig auf die Garantien und Pflichten auswirkt, die die Klauseln bieten sollen, dem Datenexporteur mitteilen wird, sobald er von einer solchen Änderung Kenntnis erhält; unter diesen Umständen ist der Datenexporteur berechtigt, die Datenübermittlung auszusetzen und/oder vom Vertrag zurückzutreten“

Was bedeutet das für europäische Unternehmen?
Diese Informationen sollen zunächst lediglich der Stärkung des Bewusstseins hinsichtlich der Zusammenarbeit mit US-Dienstleistern dienen und soll keinesfalls dazu führen, die Zusammenarbeit mit US-Dienstleistern sofort einzustellen. Handlungsbedarf besteht hier zunächst nicht, da sowohl das „Privacy Shield“, als auch die EU-Standardvertragsklauseln immer noch rechtlichen Bestand haben und sich formal nichts geändert hat. Das „Privacy Shield“ ist nicht außer Kraft gesetzt und zu den EU-Standartvertragsklauseln hat sich die Europäische Kommission noch vor kurzem durch eine Aktualisierung des Standardwerks nochmal bekannt.

Bisher handelt es sich bei der Anordnung um ein rein politisches Signal seitens der neuen US-Regierung, das sich (wahrscheinlich unbeabsichtigt) auf die Datenübermittlung Europa – USA – bisher nur theoretisch -auswirkt bzw. in absehbarer Zeit praktisch auswirken kann.

Handlungsempfehlung
Unsere Empfehlung ist erstmal, die weiteren Entwicklungen aufmerksam zu beobachten. Abzuwarten ist vor allem, wie die Europäische Kommission bzw. deutsche Datenschutzbehörden auf dieses Thema reagieren werden, denn bedenkenlos kann eine Datenübermittlung in die USA theoretisch nicht mehr erfolgen. Praktisch können vor allem technische Vorkehrungen wie eine Verschlüsselung der übermittelten Daten helfen, aber die nun bestehende Rechtsunsicherheit wird hierdurch nicht beseitigt.

Wer auf der ganz sicheren Seite stehen will, wird sich bereits jetzt – um etwaigen zukünftigen Unannehmlichkeiten vorzubeugen – verstärkt auf die Zusammenarbeit mit europäischen Dienstleistern konzentrieren.

Autorinnen: Kathrin Schürmann (Bild links)ist Rechtsanwältin und Datenschutzexpertin bei ISiCO Datenschutz. Sie ist seit 2010 externe Datenschutzbeauftragte eines großen Online-Händlers. In ihrer Funktion als Datenschutzexpertin arbeitet Kathrin Schürmann als Beraterin für ISiCO Datenschutz, ein Unternehmen, welches Analyse, Auditierung, Beratung und Mitarbeiterschulung in den Bereichen Datenschutz, Datenschutz-Compliance und IT-Sicherheit anbietet. Beratungsschwerpunkte: IT- und Datenschutzrecht, Urheber- und Medienrecht und Gewerblicher Rechtsschutz.
Inna Gendelman (Bild rechts) ist Rechtsanwältin und Beraterin für ISiCO Datenschutz. Sie berät ihre Mandanten (vorrangig aus dem Startup-Umfeld) bei der Entwicklung von Datenschutzkonzepten und der Vertragsgestaltung, bei der datenschutz- und wettbewerbsrechtskonformen Umsetzung von Online-Marketingvorhaben sowie bei app- und mobile-basierten Geschäftsmodellen.“

Trump und der Datenschutz: Worauf müssen sich Unternehmen in der EU einstellen?

31:1

Vielleicht 2…
Aberrr…
Auf den Chinesen ist KEIN verlass.

Sei Mannsgenug…
Habe EIER…
Und stehe dazu.

Ist nicht leicht nicht wahr?

Ja…
EIER!

WARUM ich nichts zu Frankreich sage…
China usw.
Keine Zeit dafür, wenn ihr etwas überlegt…
WERDET…
Ihr verstehen!

„de.investing.com

CoCo Bonds stürzen ab – 16 Milliarden Franken für wertlos erklärt
Artikel von Investing.com • Montag“

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/coco-bonds-st%C3%BCrzen-ab-16-milliarden-franken-f%C3%BCr-wertlos-erkl%C3%A4rt/ar-AA18QsDH?ocid=msedgntp&cvid=71418923943b4d9992d0abf2dbaf1c59&ei=58

MEINE…
WeltEN, geht mir NICHT auf die Eier!

„Reuters

Verbraucherlaune im Euroraum trübt sich ein – EZB-Banker für höhere Zinsen
Artikel von Reuters • Vor 4 Std.“

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/verbraucherlaune-im-euroraum-tr%C3%BCbt-sich-ein-ezb-banker-f%C3%BCr-h%C3%B6here-zinsen/ar-AA18ZC2Q?ocid=msedgntp&cvid=291c3d2b81c848e1aeec1367798c715b&ei=24

Mit Spatzenhirnen…
Hinter…
Dem Wahnsinn her!!!

„t-online

Die nächste akute Bedrohung ist da
Artikel von T – Online • Vor 9 Std.

„Sommermonate werden ziemlich hart“

Der Winter hat der kriegsgebeutelten Ukraine viel Leid und Tod gebracht. Doch auch die wärmeren Monate stellen eine große Bedrohung für die Bevölkerung dar.

Der Kachowkaer Stausee in der Südukraine ist das größte Bewässerungskanalsystem Europas mit einer Gesamtlänge von mehr als 1.600 Kilometern. Im Frühjahr steigt der Wasserstand gewöhnlich an – durch geschmolzenen Schnee und den Regen, der in den angrenzenden Fluss Dnipro fließt. Doch in diesem März liegt der Wasserspiegel weit unter dem Normalwert, er sank zuletzt um zwei Meter. Das ist der niedrigste Stand seit 30 Jahren, wie unter anderem der Sender NPR unter Berufung auf die ukrainischen Behörden berichtet.

Das hat einen triftigen Grund: Die russische Armee kontrolliert das Wasserkraftwerk am unteren Ende des Stausees. Im November des vergangenen Jahres haben die Soldaten die Schleusentore geöffnet, wie Satellitenbilder beweisen sollen.



16 Millionen Ukrainer haben keinen sicheren Zugang zu Wasser


…“

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/welt/die-n%C3%A4chste-akute-bedrohung-ist-da/ar-AA18YEBq?ocid=msedgntp&cvid=812a1bc39ec44b348bcb24f97fa1476e&ei=23

Undddddddddddddddddddddddd…
WAS…
Auf euch zukommt…

Ihr verdient es!

„Erwartungen sinken deutlich
ZEW-KONJUNKTURERWARTUNGEN

21.03.2023

Der ZEW-Indikator liegt bei 13,0 Punkten

Die ZEW-Konjunkturerwartungen gehen in der aktuellen Umfrage vom März 2023 spürbar zurück. Sie liegen mit 13,0 Punkten um 15,1 Punkte unterhalb des Wertes vom Vormonat. Die Erwartungen liegen damit aber immerhin noch im positiven Bereich. Die Einschätzung der konjunkturellen Lage für Deutschland verschlechtert sich minimal. Sie liegt aktuell bei minus 46,5 Punkten und somit 1,4 Punkte unter dem Wert des Vormonats.“

https://www.zew.de/presse/pressearchiv/erwartungen-sinken-deutlich

Und DAS ist NUR Deutschland

„Steigende Staatsverschuldung
Von Marlies Vossebrecker –17. Januar 2023

Die Staatsverschuldung Deutschlands wird im Jahr 2023 um 118 Milliarden Euro steigen. Mit 90 Prozent entfällt der Hauptteil dabei auf den Bund, der sich mit 107 Milliarden Euro neu verschuldet. Ursächlich sind hier vor allem die Netto-Kreditaufnahme über rund 46 Milliarden Euro innerhalb der Schuldenbremse sowie die Aufnahme weiterer Kredite zur Finanzierung der Rücklagen-Entnahme oder von Sondervermögen.“

https://www.behoerden-spiegel.de/2023/01/17/steigende-staatsverschuldung/

Ihr haltet mich für einen …?
NICHT einen Buchstaben…
Google…
AMerika und so weiter…

Entweder ich mich selbst…
Oder…
Die ZEIT MICH!

HALTE DURCH Russland. Wie du pfeifen sie aus dem aller letzten Loch

„t-online

In Russland liegen die Nerven blank
Artikel von T – Online • Vor 1 Std.

Russische Truppen haben im Osten der Ukraine zwei Städte fast eingekesselt, aber es geht nur sehr langsam voran. Dabei läuft die Zeit momentan gegen Wladimir Putin.







„Russland fällt auf einen Trick rein“
Die Ukraine bereitet nach eigenen Angaben nahe Bachmut einen Gegenangriff vor. Die russischen Truppen verlören „deutlich an Kraft“ und seien „erschöpft“, erklärte der Befehlshaber der ukrainischen Bodentruppen, Oleksandr Syrskyj, am Donnerstag im Onlinedienst Telegram. „Wir werden diese Gelegenheit sehr bald nutzen, so wie wir es bei Kiew, Charkiw, Balaklija und Kupjansk getan haben“. Russland wolle Bachmut um jeden Preis einnehmen und scheue weder Verluste an Menschen noch an Material, sagte Syrskyj weiter.



…“

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/welt/in-russland-liegen-die-nerven-blank/ar-AA18ZToj?ocid=msedgntp&cvid=058836a943f94f6d95bcc1f310039c17&ei=22

„t-online

Es kommen furchtbare Zeiten auf uns zu
Artikel von T – Online • Dienstag

Guten Morgen aus New York, liebe Leserin, lieber Leser,

diese Stadt versteht sich als Mittelpunkt der Welt. Vielleicht ist sie es tatsächlich. Kunst und Kultur, globale Trends, digitale Innovationen und natürlich das große Geld an der Wall Street: So vieles, was das Leben und Wirtschaften rund um den Globus prägt, hat hier seinen Ursprung. Falls Sie schon mal hier waren, werden Sie wissen: Diese Stadt schläft nie. Sie ist „always on“. Und im Weltgeschehen omnipräsent.

In diesen Stunden schauen noch mehr Augen auf New York als ohnehin. Nervös, ängstlich, unheilschwanger. In der kalten Luft liegt ein Hauch von Frühling, der Himmel strahlt blau, doch am Horizont ballen sich dunkle Wolken: Die Aussichten an den Finanzmärkten sind zappenduster. Mal wieder kündigt sich in Amerika eine unheilvolle Entwicklung an. Als Gegengift gegen die horrende Inflation haben die Zentralbanken die Zinsen Schritt für Schritt erhöht, damit zugleich aber viele Banken in Bredouille gebracht. Nun sind die ersten Schockwellen zu spüren. Droht uns eine beispiellose Finanz- und Wirtschaftskrise, um ein Vielfaches größer als das Desaster im Jahr 2008, das der amerikanischen Immobilienblase entsprang und binnen kurzem die ganze Welt erschütterte, zig Milliarden an Sparguthaben und Steuergeld vernichtete, Abermillionen Menschen in die Armut und Tausende Firmen in die Pleite stürzte, Aufstände in Arabien, Hungerkrisen in Afrika und Flüchtlingsströme in Europa auslöste? Kommt all das nun wieder, nur noch viel schlimmer?



Auslöser der Krise 2008 waren faule Kredite. Diesmal ist es ein gigantischer Schuldenberg: Um nach der Immobilien-, Finanz- und Euro-Krise die Wirtschaft anzukurbeln, fluteten die Zentralbanken den Markt mit unzähligen Milliarden und verlangten dafür keine Zinsen. So wurden zwar Sparer enteignet, aber Unternehmen gefördert. Jahrelang liehen sich Firmen, Banken und Finanzminister Unsummen an billigem Geld – und viele spielten damit wie mit Bauklötzchen: Sie häuften Schuldenmilliarde auf Schuldenmilliarde und errichteten immer wackeligere Türme.

Heute stehen diese Schuldentürme überall: in Zürich und in Hongkong, in Paris und in London, und die höchsten stehen natürlich hier in New York, in der Welthauptstadt der Börsenzocker. „Das Schuldenmachen ist völlig außer Kontrolle geraten – das betrifft Staaten, Unternehmen und Privatleute gleichermaßen“, hat der amerikanische Star-Ökonom Nouriel Roubini vor vier Monaten im Interview mit t-online gewarnt. Angesichts des jüngsten Bankenbebens erscheinen seine düsteren Prophezeiungen erschreckend zutreffend:

„Konjunkturmaßnahmen erzeugen gewaltige Spekulationsblasen. Und was tun solche Blasen irgendwann zwangsläufig? Sie platzen! Und das in einer Zeit, in der die Industrie- und Schwellenländer so hoch verschuldet sind wie nie zuvor. Sicherheitsnetze gibt es auch nicht mehr, die Politik hat ihre Mittel der Finanz- und Geldpolitik ausgeschöpft. Zentralbanken und Finanzbehörden sind verdammt, wenn sie etwas tun, und sie sind genauso verdammt, wenn sie nichts tun. Erhöhen sie die Leitzinsen drastisch, um die Inflation zu bekämpfen, werden Realwirtschaft und Finanzmärkte einen ziemlich harten Aufschlag auf dem Boden der Realität erleben. Lassen sie die Zinsen unten, wird die Inflation steigen und steigen. Wir müssen uns auf das Schlimmste gefasst machen, es kommen furchtbare Zeiten auf uns zu.

Ist die Lage wirklich so dramatisch? Auch in Krisenzeiten haben Politiker Möglichkeiten, den Raubtierkapitalismus zu bändigen. Dafür müssen sie sich mit Bankern anlegen und viel einstecken können. In so einem Kampf bekommt man selten schöne Presseschlagzeilen, kann jedoch mehr zum Wohle von Millionen Menschen tun als mit anderen politischen Initiativen. Der damalige Finanzminister Wolfgang Schäuble hatte das verstanden. Leider fand er im Bemühen, die Geldinstitute zu regulieren und sie zu einer höheren Eigenkapitalquote zu verpflichten, weltweit zu wenige Verbündete. Manche Staatschefs erdreisteten sich sogar, strengere Regeln bald wieder zu lockern.



Geschichte wiederholt sich nicht, heißt es. Dummheit schon. Politiker, Bankmanager und Spekulanten haben das globale Finanzsystem allen Warnungen zum Trotz schon wieder gefährlich nahe an den Abgrund getrieben. Sie spielen mit den Schicksalen von Millionen Menschen. Dieses zynische Spiel muss ein Ende haben. Der erste dringend notwendige Schritt: Jede Bank braucht eine verpflichtende Eigenkapitalquote von 30 Prozent, damit sie auch im Krisenfall genügend Geld besitzt, um nicht zusammenzubrechen. Zugleich würde so den Bankern in Zürich, Frankfurt und New York das Spielgeld gekürzt. Sie müssten endlich seriöser wirtschaften. Es ist höchste Zeit.


…“

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/es-kommen-furchtbare-zeiten-auf-uns-zu/ar-AA18SbJD?ocid=msedgntp&cvid=058836a943f94f6d95bcc1f310039c17&ei=23

— 9.260.000 —
271.000

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