„den Rubikon überschreiten“ ODER Cicero

Cogito, ergo sum

Lang…
Lang ist her, in jungen Jahren gelesen mit der Zeit „Vergessen“
Ich habe danach gesucht…
LEIDER den genauen Wortlaut nicht gefunden. Das Buch dazu…
Befindet sich in meiner Bibliothek in der Türkei. Ja…
Wie auch die Informationstechnologie…
Haben meine Bibliotheken verschiedene Standorte.

Ich weiß nicht mehr wer es sagte, ist auch nicht so wichtig…
„Während junge Männer Sterben Reden die alten“
Wie wahr wie wahr…
ABER…
Warum sterben die einen während die anderen Reden?

Wäre die Jugend mit Erfahrung „gesegnet“ wie die alten…
Wer würde sich dann noch finden zum Sterben?

Marcus Tullius Cicero*…
Ist jemand den ich sehr schätze…
Auch wenn Jahrhunderte doch vergangen (106 v. Chr. – 43 v. Chr.) seine Worte sind und bleiben von Bedeutung.

In der Wirtschaft sind „Kartell1 Zusammenschlüsse“
NICHT erlaubt, ja auch in Tayyipistan ist sowas verboten. Meines Wissens überall auf der Welt…
ABER WARUM ist sowas nicht gern gesehen?







Das HAT natürlich seine Gründe…
Auch…
UND gerade die – Menschheitsgeschichte – zeigt uns OFFEN…
Und verständlich…
Ein Alleinstellungsmerkmal tut SELTEN gut…
Deshalb auch ein KLARES…
NEIN…
Zu eine Unipolaren Welt, hast du alle deine Rivalen besiegt…
Bis du der „König, der King“
Und bestimmst!

*
NRW…
WIEDER die Grünen, die Nachrichten…
„Sie werden ZUM Königsmacher“
Was die Islamisten für den Nahost sind…
NEIN nicht mehr die rechten, dass SIND die Grünen für den Westen!
*

Zwei in den Kopf…
Einer zur Sicherheit in die Brust…
Dafür…
Reicht leider meist die Zeit nicht…
Mein Gott…
Was ist los, was stimmt mit mir nicht?

Bin gerade zurück…
Ich WAR…
Ich bin noch NIE gewesen ein Kameradenschwein…
Es stand Arbeitsdienst an.

Eigentlich wollte ich auch noch etwas Trainieren…
Aber…
Ich bin fix und fertig.

Er fragte mich „Kannst du überhaupt?“
Wisst ihr wie erniedrigend ist…
Für einen Menschen wie mich, zu sagen NEIN(!)

Immer wieder dazwischen mit pausen greif ich zum Besen…
Kehre…
„Um mein Leben“

Was sein muss, dass muss sein…
Schließlich ist man ein „Mann“
Von wegen…
Ich hatte es euch erzählt bis wann man noch einer ist.

Ein Glück…
Meine Frau will heute Nachmittag zu ihrer Familie…
Gut so…
Freie Bude!

Ob ihr es glaubt ODER nicht…
Die türkische und die deutsche Frau hat viel gemein…
Gesellschaftlich gesehen meine ich…
Ihr Stellenwert IST eigentlich ungemein…
NEIN…
Was ihr hier so „mitbekommt“ entspricht NICHT der Realität.

Ich werde euch noch das wie und warum erklären..
Doch jetzt steht die Küche an…
Am Nachmittag mache ich mich dann zum Trainieren dünne…
Dazwischen werde ich immer wieder fortfahren mit dem was ich angefangen.

Die Protokolle…
Werde ich noch auswerten, je nachdem…
Das eine aus ODER einschließen!

Unbequem…
UNBEQUEM ein Önder…
Reicht, GANZ ALLEIN!

Ich BIN KEIN Drogensüchtiger

*

Es WIRD weitergehen, sobald ich wieder da bin

—————————–
* war ein römischer Politiker, Anwalt, Schriftsteller und Philosoph, der berühmteste Redner Roms und Konsul im Jahr 63 v. Chr.
1 Zusammenschluss von Unternehmen, die rechtlich und wirtschaftlich weitgehend selbstständig bleiben, aber durch Preisabsprachen o. Ä. den Wettbewerb ausschalten
„ein Kartell bilden“

Der Verbotstatbestand des § 1 GWB
Dass Kartelle grundsätzlich verboten sind, ist in § 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gesetzlich normiert. Zentrales Merkmal ist die Beschränkung des Wettbewerbs. Gemeint ist jede Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Freiheit, sich als Anbieter oder Nachfrager von Dienstleistungen und Produkten unabhängig und selbstständig wettbewerblich zu betätigen.

Beispiele für Wettbewerbsbeschränkungen sind:

Absprachen über die Preisgestaltung
Begrenzung von Produktions-, Verkaufs- und Forschungskapazitäten
Aufteilung von Märkten nach kundenbezogenen oder räumlichen Kriterien
Regelungen über Öffnungszeiten
Absprachen über Verkaufs- und Bezugsbedingungen
Marktinformationssysteme, die die Geheimhaltung des Wettbewerbs beeinträchtigen
Mengenmäßige oder ausschließliche Liefer- und Bezugsverpflichtungen
Dem Verbot des § 1 GWB unterliegen sowohl horizontale als auch vertikale Beschränkungen. Horizontale Beschränkungen gibt es zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen. Seit der Angleichung an das europäische Recht gibt es auch vertikale Beschränkungen. Sie gelten für Unternehmen, die auf verschiedenen Wirtschaftsstufen tätig sind. Dabei muss es sich nicht um bereits aktive Wettbewerber handeln. Es reicht aus, dass ein Unternehmen die wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen hat, sodass ein Markteintritt kaufmännisch sinnvoll und möglich wäre, was als „potenzieller Wettbewerb“ bezeichnet wird.

Beschlüsse und Vereinbarungen, die gegen das kartellrechtliche Verbot verstoßen, sind von Anbeginn unwirksam. Das Bundeskartellamt kann den beteiligten Unternehmen auftragen, das gegen das Kartellrecht verstoßende Verhalten einzustellen. Beim Verstoß gegen das Kartellrecht handelt es sich außerdem um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Höhe des Bußgeldes kann 10 % des Unternehmensumsatzes umfassen und bis zu 1.000.000 € betragen.

Kartelle