Keine Ahnung…
Wird schon seinen Grund haben, NEIN…
Es ist NICHT die Strato, vielmehr Möchtegern „Informatiker“
Wenn ich schonmal die Strato erwähne möchte ich mich bei euch nochmal ganz herzlich für die Hilfe letztens bedanken. Nein…
Es war ein Wink mit dem Zaunpfahl…
BITTE…
Zwingt mich nicht!
In dubio pro reo*
* Beweislastregel (lat.) im Strafrecht, die bedeutet: »Im Zweifel für den Angeklagten. « Aufgrund des Amtsermittlungsgrundsatzes im Strafrecht ist das Gericht zunächst verpflichtet, den Sachverhalt mit den strafprozessual zulässigen Mitteln aufzuklären, soweit dies möglich ist.