Almanya 12:39 ANLAYANA dolar 8,475

㤠188
Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung
(1) 1Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. 2Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

https://dejure.org/gesetze/StGB/188.html

㤠186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

https://dejure.org/gesetze/StGB/186.html

㤠187
Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

https://dejure.org/gesetze/StGB/187.html

Ben…
ÖNCEDEN olacak olanları söylüyor, vatandaşlık görevim gereği, SIKTIR ET vatandaşlığı INSAN olarak insanları UYARIYOR, DIKKATLERINI bir konu üzerine çekiyorum.

Defalarca tekrarladım…
İki devlet ve bu devletlerin kurum, kuruluş ve makamlarına…
Özelde, tüm toplumların oluşumlarına genelde saygım vardır. OLMAK ZORUNDADIR…
AMA…
Ve buna Allah’ta kulda şahit ister ora ister bura olsun siyasete soyunup insanları kandırmaya, aldatmaya kalkan YARATIKLARIN karşısındayım, dedim ya yaratık, insandan sayamam…
Dolayısıyla…
Kimseye hakarette etmiş olamam. Eğer insanlarsa…
İnsan olduklarını ÖNCE ispatlamaları gerekmez mi?

Yalan söyleyen bir “yöneticiyi”
İspatlı – şahitli…
İnsandan saymak mümkün müdür?

Özellikle Tayyipistanda, bugün YINE…
İnsanları KORKUTARAK sindirmeye çalışıyorlar…
Ölümden öte…
Köy YOK arkadaşlar.

>>> in rio pro dubio <<<