„Friedrich Merz will Gendersprache verbieten
Jan Ahrens
Friedrich Merz hält den Gebrauch der Gendersprache für „rechtlich angreifbar“. Sein Vorbild ist Frankreich.“
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/friedrich-merz-will-gendersprache-verbieten/ar-BB1fZFO7?ocid=msedgntp
Ich KANN…
Wenn es notwendig ist unendlich konservativ…
ODER…
„Moderner“ als „modern“ sein. Es kommt darauf an…
ABER…
In dieser Frage ist meine Haltung eindeutig.
„Die Bestimmungen der Bundes-Notbremse im Überblick
Private Kontakte: Ein Haushalt darf sich mit einer weiteren Person drinnen und draußen treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Von der Kontaktbeschränkung ebenfalls ausgeschlossen sind Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern, die nicht Zusammenleben oder Zusammenkünfte zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts. Bei Trauerfeiern nach Todesfällen sind bis zu 15 Personen erlaubt.
Ausgangssperren: Ausgangsbeschränkungen gelten ab 22 Uhr. Bis 5 Uhr dürfen Personen die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht – alleine – erlaubt bleiben.
Schulen: Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165, müssen Schulen vom Präsenz- in den Distanzunterricht zurückkehren. Das gilt auch für Kitas, die Länder können aber Notbetreuung ermöglichen.
Arbeitgeber: Unternehmen müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen. Zudem wurde die Pflicht, Arbeit im Homeoffice anzubieten – wenn möglich – im Gesetz verankert.
Einzelhandel: Der Besuch von Läden ist nur noch erlaubt, wenn Kunden einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Ab einer Inzidenz von 150 ist nur noch das Abholen bestellter Waren möglich (Click & Collect). Ausgenommen von Schließungen bleiben Lebensmittelhändler, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte und Gartenmärkte.
Freizeit: Schwimmbäder, Saunen, Diskotheken, Bordelle, Wellnesszentren, Ausflugsschiffe oder Indoorspielplätze müssen schließen.
Dienstleistungen: Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden sind untersagt. Ausgenommen sind medizinische, therapeutische, pflegerische oder seelsorgerische Dienstleistungen und Friseure. Wer zum Friseur will, muss ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen.
Kultur: Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs, Kinos (außer Autokinos), Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten müssen schließen.
Sport: Kontaktloser Individualsport bleibt erlaubt, den man allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausüben kann. Ausnahmen gibt es für Berufs- und Leistungssportler. Kinder im Alter bis 14 Jahren können Sport in Gruppen weiter ausüben.
Gastronomie: Der Betrieb von Gastronomie und Kantinen wird untersagt. Die Abholung von Speisen und Getränken bleibt erlaubt, ebenso die Auslieferung.
Tourismus: Die Vermietung touristischer Übernachtungsmöglichkeiten ist untersagt.“
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/neues-infektionsschutzgesetz-gilt-ab-samstag-die-bestimmungen-der-bundes-notbremse-im-%C3%BCberblick/ar-BB1fVDQR?ocid=msedgntp
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„Tagesspiegel
Die Notbremse der ohnmächtigen Kanzlerin : Kann das Prinzip Brechstange da noch funktionieren?
Georg Ismar vor 1 Std.
Angela Merkel will gemäß ihrem Amtseid Schaden vom deutschen Volk abwenden. Doch je höher die Impfquote, desto schwieriger ihre Methode „streng und einheitlich“.“
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/die-notbremse-der-ohnm%C3%A4chtigen-kanzlerin-kann-das-prinzip-brechstange-da-noch-funktionieren/ar-BB1fYxte?ocid=msedgntp