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Lockdown bis 14. Februar, Home-Office-Verpflichtung, schärfere Maskenpflicht: Die neuen Corona-Regeln
Lars Petersen vor 59 Min.
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Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der 16 Länder haben am Dienstag eine Verlängerung und Verschärfung der Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Nach sieben Stunden Diskussionen, die vor allem zur Schul- und Kita-Schließung kontrovers waren, einigten sich Bund und Länder auf diese neuen Corona-Regeln:
Lockdown: Der bisher bis Ende Januar geplante Lockdown wird vorzeitig bis zum 14. Februar verlängert.
Maskenpflicht: In öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Einkaufen und in Gottesdiensten dürften künftig keine Alltagsmasken mehr, sondern nur noch die Medizin- oder FFP2-Masken genutzt werden.
Kontakte: Die Kontaktbeschränkungen werden entgegen der Wünsche des Kanzleramtes nicht verschärft. Weiterhin sind Treffen mit einer Person eines anderen Haushalts erlaubt. Die Zahl der Haushalte solle möglichst konstant und gering gehalten werden, so der Appell.
Home Office: Arbeitgeber werden verpflichtet, Beschäftigten anzubieten, ins Home-Office zu wechseln, „sofern die Tätigkeiten es zulassen.“ Wenn im Betrieb Abstand nicht einzuhalten ist oder Beschäftigte im Büro arbeiten müssen, müssen Arbeitgeber medizinische Masken, also mindestens OP-Masken, zur Verfügung stellen.
Ausgangssperre: Eine bundesweit einheitliche Ausgangssperre, wie vom Kanzleramt zwischenzeitlich geplant, wird es nicht geben. Stattdessen einigten sich Bund und Länder darauf, regional härtere Maßnahmen zu treffen, auch wenn der Inzidenzwert unter 200 Fällen je 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen liegt. Bislang greift die Beschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort erst ab einer Inzidenz von 200.
Schulen und Kitas: Strittig war der Umgang mit Schulen und Kitas. Stundenlang diskutierten Bund und Länder vor allem um diesen Punkt. Das Kanzleramt wollte Schulen und Kitas grundsätzliche bis 15. Februar schließen, die Länder wollten flexibel bleiben.
Am Ende einigte man sich darauf, dass die Schulen und Kitas geschlossen bleiben. Großzügige Regelungen hinsichtlich der Notbetreuung und des Distanzlernens mit Präsenz, wie sie in manchen Ländern praktiziert werden, soll es nicht mehr geben. Was das genau heißt, regeln die Länder. Wörtlich heißt es im Beschlusstext:
Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleiben nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch gibt es ernst zu nehmende Hinweise, dass die Mutation B.1.1.7 des SARS-CoV2-Virus sich auch stärker unter Kinder und Jugendlichen verbreitet, als das bei dem bisher bekannten Virus der Fall ist. Deshalb ist eine Verlängerung des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis 14. Februar notwendig, sowie eine restriktive Umsetzung. Danach bleiben die Schulen grundsätzlich geschlossen bzw. die Präsenzpflicht ausgesetzt. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Bund und Länder danken ausdrücklich Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen und Erziehern und dem pädagogischen Personal in Schulen und in der Kindertagesbetreuung für die Bewältigung der großen Herausforderungen in der Pandemie. Ihr Arbeits- und Gesundheitsschutz hat hohe Priorität.“
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/welt/lockdown-bis-14-februar-home-office-verpflichtung-sch%C3%A4rfere-maskenpflicht-die-neuen-corona-regeln/ar-BB1cUoit?ocid=msedgntp