Veee yapılan TÜM açılışlar gibi. Trajikomik bir durum

>>> MUTLAKA <<<

Bunlar rezil, şerefsiz…
INAN…
Pezevengin evladı bir orospunun çocuğu deyimi bile…
Kifayetsiz…
Hafif kalıyor bunlar yanında!

*

Çelişki, gerçekler elbette çıkacak meydana

*

Aaahahhh…
Trump’da seçimleri BEKA meselesi ilan eti…
Tanıdık geldi mi sizlere???

*

Tayyipistan ve Sars-CoV2…
Hastanelerde durumlar HALA VAHIM!

*

Türkei: Reise- und Sicherheitshinweise
Türkei Stand – 21.08.2020
(Unverändert gültig seit: 20.08.2020)
Letzte Änderungen: Aktuelles (Beschränkungen für Personen ab 65 Jahren); Einreise und Zoll: Gültigkeit von Reisedokumenten

Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
– Verfolgen Sie Nachrichten und Wetterberichte
– Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz
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Letzte Änderungen:
Aktuelles (Beschränkungen für Personen ab 65 Jahren); Einreise und Zoll: Gültigkeit von Reisedokumenten

Aktuelles
Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt.
Hiervon ausgenommen sind die Provinzen Aydin, Izmir und Muğla in der Ägäisregion sowie die Provinz Antalya in der Mittelmeerregion unter der Voraussetzung der strikten Einhaltung des von der türkischen Regierung verfügten umfassenden Tourismus- und Hygienekonzepts.

Dieses beinhaltet u.a. eine verpflichtende PCR-Testung für alle Reisenden in der Türkei innerhalb von 48 Stunden vor Rückreise nach Deutschland. Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben.
Auch jenseits der vorgenannten vier Provinzen verlangt die Türkei von sämtlichen Personen, die aus der Türkei nach Deutschland zurückreisen, unabhängig vom Reiseweg ein negatives Testergebnis, eines nicht früher als 48 Stunden vor Ausreise aus der Türkei durchgeführten PCR-Tests, und wird dies bei der Ausreise aus der Türkei kontrollieren.

Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, mit Ausnahme der Landgrenze zu Iran, auch ein Grenzübertritt nach Griechenland auf dem Landweg ist nicht möglich.

Das Einreiseverbot für deutsche Staatsangehörige wurde am 11. Juni 2020 aufgehoben. Bei Einreise in die Türkei werden u.a. Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen, z. B. ein PCR-Test.

Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten ist bei der Reservierung ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Dieser kann per SMS oder mittels einer App erlangt werden. Hinweise hierzu erteilen die jeweiligen Unternehmen.

Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht; in vielen Städten (u.a. Istanbul, Ankara und Izmir auch überall im öffentlichen Raum). Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.

In einigen Provinzen (u.a. Ankara und Izmir) wurden für Personen über 65 Jahren erneut Zugangsbeschränkungen zum öffentlichen Personennahverkehr, in Supermärkten und weiteren Bereichen des öffentlichen Lebens eingeführt, welche jedoch nach Provinz unterschiedlich ausgestaltet sind.

Informieren Sie sich über die an Ihrem aktuellen Aufenthaltsort geltenden Bestimmungen.

Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und lassen Sie sich vor Rückreise unbedingt testen.

Verfolgen Sie die Webseite der deutschen Vertretungen in der Türkei.
Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 /Coronavirus.
Deutsche Staatsangehörige werden weiterhin willkürlich festgenommen, mit einer Ausreisesperre belegt oder ihnen wird die Einreise in die Türkei verweigert. Festnahmen, Ausreisesperren wie Einreiseverweigerungen lag in vielen Fällen der Verdacht von Beziehungen zu einer in der Türkei als terroristisch eingestuften Organisation zu Grunde, so z.B. zur Gülen-Bewegung, siehe Rechtliche Besonderheiten.

Festnahmen, Strafverfolgung oder Ausreisesperre erfolgten des Weiteren vielfach in Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien, vermehrt auch aufgrund des Vorwurfs der Präsidentenbeleidung. Auch wenn jemand in der Vergangenheit ohne Probleme in die Türkei reisen konnte, kann es nicht ausgeschlossen werden, dass ihm bei erneuter Einreise Festnahme/Strafverfolgung drohen.

Im Falle einer Verurteilung wegen „Präsidentenbeleidigung“ oder „Mitgliedschaft oder Propaganda für eine terroristische Organisation“ riskieren. Betroffene ggf. eine mehrjährige Haftstrafe. Auch Ausreisesperren können für Personen mit Lebensmittelpunkt in Deutschland mitunter existenzbedrohende Konsequenzen haben.

Betroffen von den oben genannten Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit und die in Deutschland in kurdischen Vereinen aktiv sind oder waren.

Auch Journalisten wurde die Akkreditierung ohne Angaben von Gründen verweigert. Äußerungen, die nach deutschem Rechtsverständnis von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, können in der Türkei zu berufsbeschränkenden Maßnahmen und Strafverfahren führen.

Halten Sie sich von politischen Veranstaltungen, Kundgebungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fern.
Seien Sie sich bewusst, dass regierungskritische Äußerungen in sozialen Medien, auch wenn sie länger zurückliegen, aber auch das Teilen oder „Liken“ eines fremden Beitrags, Anlass für strafrechtliche Maßnahmen der türkischen Sicherheitsbehörden sein können. Dabei können auch nichtöffentliche Kommentare durch anonyme Denunziation an türkische Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet worden sein.
Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte und verständigen Sie ggf. die zuständige deutsche Auslandsvertretung in der Türkei.
Beachten Sie die Hinweise unter Innenpolitische Lage und Strafrecht.
Beachten Sie auch, insbesondere zu Einreiseverweigerungen, die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tuerkei-node/tuerkeisicherheit/201962

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Bak kardeşim…
Farz edelim ki bulunan gazi TEKRAR bulundu ve bunu değerlendirmek istiyorlar…
BU SEFER RUS BIRAKMAZ…
Ben keyfimden mi sizlerin dikkatini hep NORD STREAM II’ye çektim?

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YORUMSUZ