Was habe ich gemacht??? Nur weil ich mich politisch engagiere, MAN ich war sozial engagiert, ich habe meinen Mitmenschen „geholfen“ mich für sie eingesetzt. Der Dank ohne, dass ich etwas davon mitbekommen habe Verfassungsschutz. Ich bin ein Gesetzestreuer Mensch, gut in jungen Jahren zu schnelles Fahren, bitte… Wer von uns hat mal nicht aufs Gaspedal gedrückt? Ich habe es durch Zufall erfahren das ich damals vom Verfassungsschutz gecheckt wurde. WAS SOLL DAS??? Was habe ich gemacht jemanden bedroht, ermordet WAS HABE ICH GEMACHT Außer mich politisch zu engagieren?

Lest mal genau nach…
Ihr werdet feststellen das ich ausschließlich informiere…
Mich für meine Mitmenschen einsetze, ja sogar soweit das ich leib und leben riskiere, weil ich gegen Fanatiker, gegen Typen wie Erdogan opponiere…
WAS HABE ICH GEMACHT…
Welche Gefahr stelle ich für dieses Land und die Gesellschaft dar…
Es ist mein recht das zu wissen, ich will eine Begründung…
PUNKT

Regelabfrage beim Verfassungsschutz bei Zuverlässigkeitsüberprüfungen.

“Wer Waffe will, wird vom Verfassungsschutz überprüft
Über die EU-Vorgaben hinaus gibt es aber noch weitere Änderungen: Wer Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung ist – auch einer noch nicht verbotenen – dem soll der Waffenbesitz in der Regel verweigert werden. Und in Zukunft muss es immer eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz geben, wenn Behörden die persönliche Eignung eines Antragstellers prüfen.
Darauf hatte die SPD mit ihrer Justizministerin Christine Lambrecht gepocht: „Ich will nicht abwarten, bis Waffen in die Hände von Rechtsextremisten kommen, sondern ich will dafür diese Abfrage durchführen: Jedes Mal eine Regelabfrage, damit so etwas überhaupt nicht mehr geschieht.“

Verbesserung für Sportschützen
Nachdem Jäger und Sportschützen in den letzten Wochen heftig gegen die Reformpläne protestiert hatten, weil sie sich unter Generalverdacht gestellt fühlten, wurde noch einmal nachgebessert. Die Bedürfnisprüfung werde weniger bürokratisch und weniger aufwendig, so SPD-Innenexperte Helge Lindh: „Es ist eine deutliche Erleichterung für Schützen. Ihre Situation hat sich sogar verbessert, so dass kein Grund zur Klage besteht.“
Sportschützen sollen nun nicht mehr regelmäßig für jede einzelne Waffe nachweisen müssen, dass sie diese tatsächlich benutzen, sprich: brauchen. Und nach zehn Jahren soll die Nachweispflicht ganz wegfallen, die Mitgliedschaft im Schützenverein reicht dann als Begründung für den Waffenbesitz aus. Für Jäger gilt, dass ihnen der Einsatz von Nachtsichtgeräten und Schalldämpfern in der Regel erlaubt wird.”
https://www.tagesschau.de/inland/waffenrecht-bundestag-101.html
https://www.bussgeldkatalog.net/waffengesetz/waffenbesitzkarte/