
Übersicht mit KI
In Deutschland müssen Sie beim Barkauf von Gold ab einem Rechnungsbetrag von 2.000,00 Euro (genauer: ab 2.000 € aufwärts) Ihre Personalien offenlegen und sich mit einem gültigen Lichtbildausweis ausweisen. [1]
- Bis 1.999,99 Euro: Ist ein anonymer Barkauf vor Ort beim Händler (das sogenannte Tafelgeschäft) weiterhin legal möglich. [1, 2]
- Ab 2.000,00 Euro: Der Händler ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, Ihre Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Ausweisnummer) zu erfassen und für fünf Jahre zu speichern. [1, 2]
- Ab 10.000,00 Euro: Greift oft eine erweiterte Prüfung bzw. Dokumentationspflicht bei Barkäufen. [1]
- Achtung bei Stückelung: Mehrere kleinere Käufe kurz hintereinander beim selben Händler werden zusammengerechnet (Strukturieren ist unzulässig). [1, 2]
(Hinweis: Ab Juli 2027 wird es durch neue EU-Regulierungen zu weiteren Änderungen bei Bargeld- und Edelmetallgeschäften kommen.) [1]Möchten Sie wissen, wie sich die Regeln in Nachbarländern wie Österreich oder der Schweiz unterscheiden, oder suchen Sie nach Alternativen zur Barzahlung?
