Es gibt zwei Möglichkeiten LIEBE Kollegen von der Strato
Entweder werden SIE mich lahmlegen, WPCONTENT oderrr…
SIE…
WOLLEN das meine Leser ANGST haben und mich nicht mehr Lesen
Ich habe lange ZUVOR aufgehört für meine Mitmenschen zu schreiben,
ICH…
Adressiere nur noch und es sieht so aus wie…
PUNKTGENAU
😉
sie hätten NICHT sterben MÜSSEN, nicht sie! WARUM nicht als ich ALLEINE war?
*
Ich habe erst heute mit Antibiotikum angefangen
Sie weiß es auch NICHT ah ja muss ja NOCH wegen der Spritze, keine LUST heute. Aber morgen MUSS ich einen Termin ausmachen
…
Vorne, unten rum…
Mir dreht sich der Magen GELBER Eiter ODER was immer es auch IST!?
ich MUSS wieder gehen können,
PLANBAR
Zu verlässlich
Ah jaaa DER „Unfall“ mit der großen Maschine, ich hätte sie umgefahren
Führerflucht!???????????
Ich?
BIS in die LETZTE Instanz
Gegenanzeige WIRD folgen
Übersicht mit KI
Eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung kann für den Ersteller schwerwiegende Konsequenzen haben, darunter Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren (bzw. bei besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren) oder empfindliche Geldstrafen. Zudem drohen hohe Kosten für Verfahren und Zivilklagen. [1, 2, 3, 4, 5, 6, 7]Hier sind die zentralen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen einer Gegenanzeige:1. Strafrechtliche KonsequenzenWer wissentlich eine unwahre Strafanzeige gegen eine andere Person erstattet und diese dadurch fälschlicherweise einer Straftat bezichtigt, macht sich selbst nach § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) strafbar. [1, 2]
- Strafrahmen: Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
- Verunglimpfung: Ähnliche Ehrverletzungsdelikte wie Verleumdung (§ 187 StGB) oder Üble Nachrede (§ 186 StGB) werden ebenfalls mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen (bis zu 2 bzw. 5 Jahren bei Verleumdung) geahndet. [1, 2, 3, 4, 5, 6]
2. Zivilrechtliche KonsequenzenDie Konsequenzen gehen oft weit über das Strafrecht hinaus: [1]
- Schadensersatz: Der zu Unrecht Beschuldigte kann zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. Das betrifft z.B. Verdienstausfälle oder Anwaltskosten.
- Schmerzensgeld: Bei schwerwiegenden Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.
- Unterlassung: Zudem kann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert werden. [1, 2, 3, 4]
3. Kosten des VerfahrensStellt sich heraus, dass die Gegenanzeige unbegründet oder sogar vorsätzlich falsch war, kann das Gericht dem Anzeigeerstatter die Verfahrenskosten auferlegen. Auch die Kosten der eigenen Verteidigung müssen dann selbst getragen werden. [1, 2]Das ist bei einer Gegenanzeige zu beachten:
- Beweislast: Wer eine Gegenanzeige stellt, trägt die Beweislast. Es muss zweifelsfrei nachgewiesen werden können, dass die Vorwürfe des Anzeigers wider besseres Wissen (vorsätzlich) falsch waren. [1, 2]
- Timing: Staatsanwaltschaften und Gerichte sehen gegenseitige Anzeigen oft kritisch, da sie als Konflikteskalation wirken können. Nicht selten wird empfohlen, zunächst den Ausgang des ursprünglichen Ermittlungsverfahrens abzuwarten. [1]
Ausführliche Informationen zum Schutz vor unberechtigten Anzeigen finden Sie im Ratgeber von Anwalt.org oder auf den Seiten von Kanzlei Franz.Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden und überlegen, wie Sie weiter vorgehen sollen, teilen Sie mir gerne mit:
- Steht die Ermittlung der Staatsanwaltschaft noch am Anfang oder ist das Verfahren bereits abgeschlossen?
- Handelt es sich um eine Auseinandersetzung im privaten Umfeld oder am Arbeitsplatz?
Ich kann Ihnen dann erste Handlungsoptionen aufzeigen.
