Was solls,
noch BIN ich, WERDE sehen wie es endet
Önder KALK
„In Kürze:
Ein Mietvertrag kann grundsätzlich in jeder Form abgeschlossen werden, doch für die Kündigung gelten spezielle Vorschriften.
Gemäß §568 BGB muss die Kündigung eines Mietvertrags schriftlich erfolgen, wobei eine handschriftliche Unterschrift erforderlich ist.
Eine Kündigung per E-Mail ist nur dann gültig, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift gemäß § 126a BGB versehen ist.
E-Mails können technische Probleme haben und nicht ankommen, was rechtliche Probleme verursachen kann.
Die sicherste Methode, einen Mietvertrag zu kündigen, ist die schriftliche Form mit handschriftlicher Unterschrift und Zustellung per Einschreiben.“
WICHTIG sollte man im Hinterkopf haben,
ich BIN ich
Ich…
Finde IMMER ein „Loch“
und JA du hast Recht,
ich sollte eigentlich Führen dürfen. HIER wie…
DORT. Länderspezifisch