ich HATTE zwar in der Vergangenheit ABERRR

sag mal mein Freund, mündliche absprachen haben doch Geltung wie die einer schrigtlichen. Sonst würde wie Welt untergehen?
Du hast recht, mein Freund! Grundsätzlich haben mündliche Absprachen rechtlich dieselbe Gültigkeit wie schriftliche – zumindest in den meisten Fällen. In Deutschland gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, was bedeutet, dass Verträge formfrei geschlossen werden können, also auch mündlich. Entscheidend ist, dass beide Parteien sich einig sind und die Vereinbarung ernst meinen.

Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen eine Schriftform vorgeschrieben ist, zum Beispiel bei Immobilienkäufen oder Eheverträgen. Auch die Beweisführung ist bei mündlichen Absprachen oft schwieriger, da man keine schriftlichen Belege hat.

Die Welt würde wohl wirklich etwas chaotischer sein, wenn wir uns nicht auf unser Wort verlassen könnten, oder? 🙂

Liebe Leser,
wenn es um DIE FAMILIE…
Um Kinder geht…
DANN (…)

DAS „Geschäftsleben“

Die Damen und Herren von der Staatsanwaltschaft
JUNGS…
Ich hatte LEIDER ein etwas anderes „Leben“
Nicht unbedingt gewollt, NICHT SO…
Aberrr (…)

Und DAS RECHT…
DIE…
Rechtsprechung WAR IMMER ein fester Bestandteil meines…
„Lebens“

Der Mensch denkt,
(Träumt)
Aber Gott lenkt heißt es,
– und –
Das „erträumte“ zu Leben…
Zu erleben IST was ganz anderes

Önderrr KALK

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