Aber AUCH Frau IST NICHT NUR ein Wort für…
Mich
„Eine rechtliche Definition der Familie gibt jedoch nicht. Nach allgemeinem Verständnis lässt sich die Familie als Lebensgemeinschaft und umfassendes Beziehungsverhältnis zwischen Eltern und ihren Kindern begreifen. Das Familienrecht ist ein Teil des deutschen Zivilrechts und im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches [BGB] geregelt (vgl. §§ 1297 ff. BGB).
Besonderer rechtlicher Schutz der Familie
Familie und Ehe stehen in Deutschland nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz [GG] verfassungsrechtlich unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung und Rechtsordnung. Gleichzeitig liegt darin eine Bestandsgarantie, sodass Ehe und Familie als rechtliche Institutionen garantiert werden. Artikel 6 Absatz 1 GG fungiert in seiner Eigenschaft als Grundrecht neben seiner Schutzfunktion gleichzeitig als Abwehrrecht des Einzelnen gegenüber störenden Eingriffen des Staates in den ehelichen und familiären Bereich. Umgekehrt sind dem Staat ungerechtfertigte Eingriffe dieser Art verboten. Darüber hinaus geht von dieser Norm eine objektive Wertentscheidung aus, die eine Ausstrahlungswirkung auf das gesamte übrige Recht entfaltet. Im Strafrecht gehören nahe Familienmitglieder und Ehegatten beispielsweise zu den Angehörigen im Sinne des § 11 Absatz 1 Nummer 1a Strafgesetzbuch [StGB], womit an verschiedenen Stellen des Strafrechts Privilegien einhergehen. Zum Beispiel kommt der entschuldigende Notstand nach § 35 StGB bei Gefahren für Leben, Leib oder Freiheit für einen Angehörigen in Betracht. Ein anderes Beispiel ist das Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen eines Beschuldigten nach § 52 Strafprozessordnung [StPO].“
https://www.juraforum.de/lexikon/familie
BINEN…
UND Blumen
Gleichgeschlechtliches…
KANN eine Ehe SEIN aberrr…
Sie IST eine Fruchtloser Baum,
KANN noch lange KEINE Familie sein…
Sage Gott oder nenne es DIE Natur…
…
In ihrer Weisheit
GI
???
„.gi ist die länderspezifische Top-Level-Domain (ccTLD) für Gibraltar. Sie ist seit dem 5. Dezember 1995 und von Sapphire Networks verwaltet.“
„GI (Soldat)
GIs
GI [dʒiːˈaɪ], auch G. I., ist eine Bezeichnung für einen einfachen Soldaten der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika“