„Zu den Kosten vor dem Patentamt kommen Patentanwaltsgebühren zwischen ca. 3.000 – 6.000 EUR für eine Patentanmeldung in Deutschland. Patentanmeldungen in anderen Ländern unterliegen den ländereigenen Gebührenordnungen für Ämter und Anwälte.
Was kostet ein Patent?
Für ein deutsches Patent mit Gültigkeit in Deutschland fallen z.Zt. folgende Kosten an, die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zu entrichten sind:
Anmeldeverfahren: 40 EUR bei elektronischer Anmeldung, 60 EUR bei Anmeldung in Papierform
Recherche: 300 EUR
Prüfungsverfahren: 350 EUR
Jahresgebühren 3. – 20. Jahr (steigend): 70 – 1.940 EUR
Zu den Kosten vor dem Patentamt kommen Patentanwaltsgebühren zwischen ca. 3.000 – 6.000 EUR für eine Patentanmeldung in Deutschland.
Patentanmeldungen in anderen Ländern unterliegen den ländereigenen Gebührenordnungen für Ämter und Anwälte.“
https://www.fu-berlin.de/forschung/service/patente-und-lizenzen/faq/kosten.html#:~:text=Zu%20den%20Kosten%20vor%20dem,Geb%C3%BChrenordnungen%20f%C3%BCr%20%C3%84mter%20und%20Anw%C3%A4lte.
SOLL…
ich MICH auskotzen???