„Wehren: Definition & Bedeutung im juristischen Kontext
Grundlagen des Wehrens im Recht
Das Recht, sich zu wehren, hat seinen Ursprung in verschiedenen Rechtsgrundlagen, die innerhalb des deutschen Rechtssystems fest verankert sind. Dazu gehören das Grundgesetz, die Rechtsnormen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und Strafgesetzbuch (StGB), sowie spezielle Gesetze und Verordnungen.
Das Grundgesetz gewährt beispielsweise in Artikel 2 Absatz 1 das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und in Artikel 5 Absatz 1 die Meinungsfreiheit. Diese Grundrechte erlauben es, sich gegen Eingriffe in die individuellen Freiheiten zu wehren.
Notwehr und Nothilfe
Im Strafgesetzbuch sind unter anderem die Regelungen zur Notwehr (§ 32 StGB) und Nothilfe (§ 33 StGB) als Möglichkeiten zur effektiven Verteidigung gegen rechtswidrige Angriffe verankert. Notwehr ist die Verteidigung eines Betroffenen gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf seine Person, Rechte oder die Rechte anderer. Nothilfe beschreibt die Verteidigung einer dritten Person, die von einem solchen Angriff betroffen ist.“
https://www.juraforum.de/lexikon/wehren
Notwehr!
Womit…
Soll ich sie anspucken?
HIER wie DORT…
Womit?
😉
ich DARF NICHT,
Maulkorb…
Auf eine ANDERE weise
Du weißt es,
Sie AUCH…
Hier WIRD NICHT gespielt…
Aberrrrrrrrrrrrr