„Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“

PUNKT

Ich WERDE ALLES notwendige tun DAMIT die körperliche Unversehrtheit meiner Lieben…
ALLES

In dieser Angelegenheit HAT jeder Mensch SELBST das letzte Wort,
Potenzieller Organspender(!)

Ich geb euch NOCH potenziell

*

Ich weiß
🙁
Mach dir keinen Kopf,
Es KOMMT wie es KOMMEN SOLL

WARUM soll ich, MUSS ICH…
Etwas hinterlegen…
Ob ich WILL oder NICHT…
ICH…
Meine Lieben SIND kein Ersatzteillager die man nach Belieben,
NEIN…
Sind wir NICHT, Mensch IST DAS NICHT.

Könnte ich auch so mit einer geladenen Waffe „rumlaufen“
JA…
Das könnte ich. BIN aber ein Mensch der sich an Recht und Ordnung hält…
Ich WILL NICHTS unerlaubtes…

Genauso wenig LASSE ich mich entmündigen WAS mich und meine Lieben angeht,
NOCH…
Habe ICH DAS letzte Wort

*

CONTRA
„Der Hirntod ist kein wissenschaftlicher Fakt sondern ein Konstrukt, auf das man sich geeinigt hat, um Organspenden möglich zu machen. Bis in die 80er Jahre war man der wissenschaftlichen Meinung, dass Frühgeborenen kein Schmerzempfinden haben, weil ihr Nervensystem nicht ausgereift ist. Diese Kinder wurden ohne Narkose operiert und mussten schreckliche Schmerzen ertragen. Mittlerweile weiß man es besser. Keiner weiß, ob sogenannte Hirntote keine Schmerzen spüren. Ein Mensch ist kein Ding.“
– Klapper

Hinweis
Wurde der Hirntod nach international wissenschaftlichen Kriterien festgestellt, ist eine Rückkehr ins Leben ausgeschlossen. Das Gehirn wird nicht mehr durchblutet und das Hirngewebe wird nach und nach vollständig abgebaut. Alle Rezeptoren im Gehirn sind funktionslos. Der Begriff Hirntod kam vor dem Hintergrund medizinischen Fortschritts im Zusammenhang mit der Möglichkeit, die Atemmechanik zu unterstützen und den Atemantrieb zu ersetzen, entstanden. Es handelt sich nicht um eine Todesdefinition, sondern um ein Todesfeststellungs-Kriterium, da die bisher üblichen äußeren sicheren Todeszeichen (Leichenstarre, Totenflecken) durch die künstlich aufrecht erhaltene Durchblutung nicht auftreten. Es ging dabei primär darum feststellen zu können, ab welchem Zeitpunkt die intensivmedizinische Versorgung abgebrochen werden kann / sollte.“

“ CONTRA
„Ich bin nicht gegen die Organspende als solches. Jeder muss das mit sich ausmachen und sich empfehlenswerterweise GRÜNDLICH mit dem Thema auseinandersetzen, aber grundsätzlich alle Menschen der „Einfachheit halber“ zum Spender zu machen und darauf zu hoffen, dass sie dann nicht widersprechen ist ethisch verwerflich. Jeder Mensch hat ein grundsätzliches Recht auf Unversehrtheit. Es kann nicht sein, dass man für dieses Recht erst noch einen Widerspruch einlegen muss!“
– Birgit“

Und so weiter und so weiter

https://www.organspende-info.de/erfahrungen-und-meinungen/pro-und-contra/#

In DIESER ANGELEGENHEIT hat KEIN Politiker das RECHT…
MIR…
Vorschriften zu machen.

Offene Fragen
 Wann sind Sterbende tot? Für die Transplantationsmedizin ist der Hirntod
das entscheidende Kriterium, für manche Fachleute sind Patient*innen mit
Hirntoddiagnose Sterbende.
 Wie soll der Organentnahme-Prozess würdig und gut für Sterbende und
Angehörige gestaltet werden? Sollen Angehörige bei der Organentnahme
dabei sein können, um den gesamten Sterbeprozess zu begleiten? Oder
überfordert dies Angehörige?
 Wer hat das Recht, über Vergabekriterien zu entscheiden? Was sind gerechte und ethische Vergabekriterien?
 Wie können Organtransplantationen nachhaltig und sozialgerecht finanziert
werden?“

https://www.kfd-bundesverband.de/fileadmin/Media/Themen/Ethik/Organspende/Pro_und_Contra_Organspende_aktualisiert_2020.pdf