In dubio pro reo, ein WICHTIGER Grundsatz der westlichen „Rechtsprechung“ erkläre es uns ganz kurz um nachfolgend folgende Frage zu beantworten: Dieser GANZE Cannabis scheiß, erstens interessierte es einen sehr großen Teil der deutschen Bevölkerung NICHT zweitens seit wann gelten Gesetzestexte, „Rechtsprechung“ rückwirkend

Ich KÖNNTE,
Mache EINE Pause

Copilot
In dubio pro reo, ein lateinischer Grundsatz, bedeutet wörtlich übersetzt: “Im Zweifel für den Angeklagten.” Dieser Grundsatz besagt, dass ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn das Gericht Zweifel an seiner Schuld hat. Es handelt sich dabei um eine Entscheidungsregel im Strafprozess, die darauf abzielt, den Angeklagten zu schützen, wenn nicht alle Zweifel an seiner Schuld ausgeräumt sind1 [2][2] 3.

Konkret bedeutet dies:

Der Grundsatz gilt nicht als Beweisregel, sondern als Entscheidungsregel. Er bezieht sich auf die rechtliche Behandlung von nicht auflösbaren Zweifeln an den tatsächlichen Voraussetzungen eines Tatbestands.
Das Gericht muss von mehreren möglichen Schlussfolgerungen aus der Beweisaufnahme nicht die dem Angeklagten günstigste wählen, da das Prinzip der freien Beweiswürdigung gilt. Das Gericht darf jedem einzelnen Beweis frei eine Bedeutung zumessen.
Erst wenn nach abgeschlossener Beweiswürdigung noch Zweifel verbleiben, wird der Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” angewendet. Das Gericht muss dann den Sachverhalt weiter aufklären und alle in Betracht kommenden Beweismittel ausschöpfen.
Eine Verletzung des Zweifelssatzes kann zur Aufhebung des Urteils führen1.
In Bezug auf Cannabis gibt es aktuelle Entwicklungen in Deutschland. Das Bundeskabinett hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsum beschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 sollen der Besitz, der Erwerb und der Anbau von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen und in begrenzten Mengen straffrei sein. Ziel ist es, den Schwarzmarkt zu reduzieren und die Gesundheitsgefahren durch verunreinigtes Cannabis zu minimieren4. Zudem sieht der Referentenentwurf eine rückwirkende Entkriminalisierung für bereits verurteilte Personen vor45.

Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Zusammenfassung ist und keine Rechtsberatung darstellt. Bei konkreten rechtlichen Fragen sollten Sie einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Strafrecht konsultieren.

Sie
Danke ABER gehe nochmal auch Rückwirkend ein. Ganz besonders in juristischen Dingen, vorherige – nachherige. Aktuelle

Rückwirkung im juristischen Kontext ist ein wichtiges Thema, das oft missverstanden wird. Lassen Sie uns genauer darauf eingehen:

Begriffsbestimmung: Rückwirkung Die Rückwirkung eines Gesetzes bezieht sich darauf, dass eine Norm nach ihrem Inkrafttreten auf Situationen angewendet wird, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eingetreten sind oder tätig geworden sind1. Es gibt zwei Arten von Rückwirkung:
Echte Rückwirkung: Hier wird ein Gesetz auf bereits abgeschlossene Tatbestände angewendet. Zum Beispiel kann es eine bereits getroffene Entscheidung nachträglich ändern oder die Rechtsfolgen einer abgeschlossenen Handlung beeinflussen.
Unechte Rückwirkung: Hier wird ein Gesetz auf noch nicht abgeschlossene Tatbestände oder nachträglich eintretende Rechtsfolgen für einen abgeschlossenen Tatbestand angewendet.
Verfassungsrechtliche Grundlagen:
Echte Rückwirkung: Das Bundesverfassungsgericht hält echte Rückwirkung für verfassungsrechtlich bedenklich, insbesondere im Bereich des Strafrechts. Sie ist in der Regel unzulässig.
Unechte Rückwirkung: Unter bestimmten Voraussetzungen ist unechte Rückwirkung zulässig. Hierbei wird eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse und den privaten Interessen der Betroffenen vorgenommen1.
Rückwirkung im Strafrecht:
Im deutschen Strafrecht gibt es vom Rückwirkungsverbot keine Ausnahmen. Art. 103 Abs. 2 GG enthält eine abschließende Sonderregelung, die eine rückwirkende Strafbegründung verbietet. Eine Strafnorm kann nur zugunsten des Täters rückwirkend angewendet werden, und in einem solchen Fall ist sie sogar geboten (sogenanntes milderes Gesetz)12.
Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Zusammenfassung ist und keine Rechtsberatung darstellt. Bei konkreten rechtlichen Fragen sollten Sie einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Strafrecht konsultieren.

MEIN Herz BRENNT

Ich HATTE im türkischen,
Das mit WARUM NICHT!!!

Fast ALLES was Lebenswichtig IST beizeiten, KANN auch NICHT alles,
Darf NICHT


„Rund 8,8 % aller Deutschen konsumieren Cannabis

Ergebnisse des Epidemiologischen Suchtsurveys zeigen, dass es sich in Deutschland um etwa 4,5 Millionen (illegal) Konsumierende im Alter von 18 – 64 Jahren handelt. Das sind etwa 8,8 % der deutschen Bevölkerung. Die Dunkelziffer dürfte jedoch deutlich höher liegen.“

https://www.purgruen.de/blogs/magazin/cannabis-statistiken

Auch WAR der Bundesgesundheitsminister vorher SEHR dagegen,
ABER…
Politik und POLITIKER

Sie
WARUM war Lauterbach die ganze Zeit GEGEN diesen Cannabis scheiß und warum ist er jetzt dafür

Copilot
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach von der SPD hat sich in Bezug auf die Legalisierung von Cannabis in Deutschland mehrmals geäußert. Hier sind einige wichtige Punkte:

Frühere Haltung:
In der Vergangenheit war Lauterbach gegen die Legalisierung von Cannabis. Er argumentierte, dass der Konsum von Cannabis gesundheitsschädlich sei und zu psychischen Problemen führen könne.
Er betonte auch die Gefahr des Schwarzmarkts und die Notwendigkeit, den Drogenkonsum zu kontrollieren.
Aktuelle Position:
Lauterbach hat seine Meinung geändert und unterstützt nun eine teilweise Legalisierung von Cannabis.
Die Gesetzespläne der Ampel-Koalition sehen vor, dass der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum für Erwachsene ab 18 Jahren straffrei sein soll.
Auch der Anbau von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung soll legal werden.
Clubs sollen zum nicht kommerziellen Anbau von Cannabis genutzt werden können.
Gründe für die Änderung:
Die neuen Pläne zielen darauf ab, den Gesundheitsschutz für Menschen, die Cannabis konsumieren, zu verbessern.
Die Legalisierung soll den Schwarzmarkt zurückdrängen und eine bessere Prävention ermöglichen.
Lauterbach betont, dass die bisherigen Verbote das Leben junger Menschen zerstören würden.
Die Entscheidung über die Cannabis-Freigabe liegt nun beim Bundestag, und die Abgeordneten werden namentlich darüber abstimmen12. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese weitreichende Zäsur in der Drogenpolitik auf den Kinder- und Jugendschutz auswirken wird.

Ich HATTE im türkischen,
Andeutungsweise…
Wählen mit 16?

Ich SOLLTE NICHT