### !!! >>> 07:25 CNN – TürkIYELI wie gesagt der IMAM wird vorbereitet <<< !!! ###

Imam?
Dieser Istanbul „Bürgermeister“
AMerika, England…
Ihr WERDET euch NOCH WUNDERN
Noch bin ich nicht Tod

*

So IST es, GENAU SO

*

„DATA PRIVACY FRAMEWORK
EU-Kommission erklärt Datenschutz in den USA für ausreichend

Unternehmen können Daten von EU-Bürgern wieder ohne Probleme in die USA schicken. Brüssel hält den Schutz vor den US-Geheimdiensten jetzt für ausreichend.
Carsten Volkery10.07.2023 – 18:15 Uhr“

https://www.handelsblatt.com/politik/international/data-privacy-framework-eu-kommission-erklaert-datenschutz-in-den-usa-fuer-ausreichend/29250316.html

Ausreichenddd(!)

Fiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiii

„Datenaustausch EU und USA: Einigung auf ein neues Abkommen zum Tausch von Daten

Der Datenaustausch zwischen der EU und den USA ist seit vielen Jahren ein Thema von hoher Brisanz. Hier fehlte bisher eine rechtssichere Regelung für den transatlantischen Austausch von Daten. Das blieb nicht ohne juristische Folgen. Der Europäische Gerichtshof (kurz: EuGH) strafte gleich in zwei Urteilen die unsichere Rechtslage ab. Diese wurde zwar durch den sogenannten Privacy Shield inoffiziell in Form von Absprachen flankiert, entbehrte als angebliches Datenschutzschild aber eine gesetzlichen Grundlage. Zwei Jahre nach dem letzten Urteil des EuGH zu dem Thema gibt es jetzt eine grundsätzliche Einigung für den transatlantischen Datentausch zwischen der EU und den USA.

Warum ist ein neues Abkommen überhaupt notwendig?
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten regelt in Europa die Europäische Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO). Sie legt fest, unter welchen Bedingungen eine Verarbeitung rechtmäßig ist. Ebenfalls regelt die DSGVO die Voraussetzungen, wenn personenbezogene Daten rechtskonform einer Verarbeitung zugeführt werden sollen. Das gilt auch für den Austausch von Daten innerhalb der EU. Der Datenaustausch stellt nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers eine Verarbeitungstätigkeit dar und unterliegt somit den Vorgaben des Art. 6 der DSGVO.“

Datenaustausch EU und USA: Einigung auf ein neues Abkommen zum Tausch von Daten