Biosphäre 2 ODER ob ihr es glaubt ODER NICHT

Ich habe sowas ähnliches erwartet,
WEIL…
Man(n) MUSS!

Ebenfalls VOR langer Zeit hatte ich die AMerikaner…
Vor den Engländern gewarnt!

“ Recep for trouble
Turkey could be on the brink of dictatorship
President Erdogan could tip his country over the edge“

https://www.economist.com/leaders/2023/01/19/turkey-could-be-on-the-brink-of-dictatorship

Hallooooooooooooooooooo…
The economist

DAS…
WIRD Zusammenschweißen!

Ja danke ABER

~~~ Crypto analytischer Angriff ~~~

Über dem Fleck…
Die Lunge, mein Rücken…
WAHNSINNIGE Schmerzen, um 08

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Von VORGESTERN:


+

Tja Google,
Trotzdem!

### Hey I AM me, you think I’m like you? ###

in-addr.arpa

I have NEVER hidden

„Reverse DNS Lookup bezeichnet eine DNS-Anfrage, bei der zu einer IP-Adresse der Name ermittelt werden soll. Alternativbezeichnungen sind inverse Anfragen, reverse lookup oder inverse requests. Zu diesem Zweck werden die IP-Adressen in der Top-Level-Domain .arpa abgebildet“

Arschlöcher, FEIGE…
Glaubt es mir!

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Nun gut machen wir weiter…
AUCH…
Wenn ich „jetzt“ die Grünen, den Habeck…
In Schutz nehmen WERDE…
Recht MUSS Recht, die Wahrheit sollte Wahrheit bleiben…
Aber das IST nicht der einzige Grund, damit ihr versteht…
Immer mehr, IMMER MEHR!

Jaaaaaaaaaaaaa Biosphäre kommt noch,
DAS…
Ist Wichtiger!

Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung – BLV)
§ 4 Stellenausschreibungspflicht

(1) Zu besetzende Stellen sind außer in den Fällen des Absatzes 2 auszuschreiben. Der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen.
(2) Die Pflicht zur Stellenausschreibung nach Absatz 1 gilt nicht
1.
für Stellen der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter in den Bundesministerien und im Bundestag, sonstigen politischen Beamtinnen und Beamten, Leitungen der anderen obersten Bundesbehörden und Leiterinnen und Leiter der den Bundesministerien unmittelbar nachgeordneten Behörden sowie der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
2.
für Stellen der persönlichen Referentinnen und Referenten der Leiterinnen und Leiter der obersten Bundesbehörden sowie der beamteten und Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre,
3.
für Stellen, die mit Beamtinnen und Beamten unmittelbar nach Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes oder eines Aufstiegsverfahrens besetzt werden,
4.
für Stellen, die durch Versetzung nach vorangegangener Abordnung, nach Übertritt oder nach Übernahme von Beamtinnen und Beamten besetzt werden,

5.
für Stellen, die zur Vermeidung der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit oder zur erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit besetzt werden,
6.
für Stellen des einfachen Dienstes, für die Bewerberinnen und Bewerber von der Bundesagentur für Arbeit vermittelt werden können.
(3) Von einer Stellenausschreibung kann abgesehen werden
1.
allgemein oder in Einzelfällen, wenn Gründe der Personalplanung oder des Personaleinsatzes entgegenstehen und es sich nicht um Einstellungen handelt,
2.
in besonderen Einzelfällen auch bei einer Einstellung aus den in Nummer 1 genannten Gründen.“

https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__4.html

Paragraf 4…
Wie man so SCHÖN sagte; „Demokratie KANN MAN NICHT Essen“
Und zum Glück gibt es Rindviecher, deren Kälber…
EBEN Welt Nachrichten irgendwas zwischen 09:15 und 09:19
Tägliche Umfrage unter … „Wie finden sie die Arbeit von Habeck?“

Man ist zufrieden!

Der Arzt, vielmehr die Ärztin?
„Kommen Sie oder Rufen Sie am Montag an?“

— Wenn interessierts, gehe nur hin WEGEN meinen massiven Beschwerden —

Ich habe nicht einmal wegen meinem Herz angerufen!

Leute,
DIE Türkei jetzt Tayyipistan SOLLTE euch eine Lehre SEIN…
Es IST überaus WICHTIG…
— „liyakat“ —
BESONDERS in Staatdiensten IST es mehr als wichtig, man kann das Wort mit:

Verdienst, Fähigkeit, sich bewehrt haben übersetzen…
Wie ihr es euch vorstellen könnt bin ich ein politisch interessierter Mensch, ja AUCH…
Von Berufswegen, Gesetze!

Früher…
In Deutschland waren die Dinge doch etwas anders, mit der Wiedervereinigung…
HAT SICH vieles geändert, AUCH ein weiterer Grund IST…
Wenn eine Regierung Übermaßen an der Regierung bleibt, quasi klebt.

Wir SIND Menschen und handeln entsprechend…
NICHT IMMER zum positiven…
Die Diskussionen der letzten Zeit…
Vetternwirtschaft(!)

NATÜRLICH gab es das früher schon, zu „Merkel Zeiten!?“
Kohl und so, eigentlich schon immer. Das IST was „natürliches“
„Beziehungen“
Aber NICH in diesem Ausmaß…
Ich kenne DAS aus der Türkei, ja aus der Region…
„Ganz NORMAL“

ABER NICHT zugunsten von Staat und der Bevölkerung!

KEIN deutsch, Beamtendeutsch!

„Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung – BLV)
§ 4 Stellenausschreibungspflicht

(1) Zu besetzende Stellen sind außer in den Fällen des Absatzes 2 auszuschreiben. Der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen.
(2) Die Pflicht zur Stellenausschreibung nach Absatz 1 gilt nicht
1.
für Stellen der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter in den Bundesministerien und im Bundestag, sonstigen politischen Beamtinnen und Beamten, Leitungen der anderen obersten Bundesbehörden und Leiterinnen und Leiter der den Bundesministerien unmittelbar nachgeordneten Behörden sowie der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
2.
für Stellen der persönlichen Referentinnen und Referenten der Leiterinnen und Leiter der obersten Bundesbehörden sowie der beamteten und Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Staatssekretäre,
3.
für Stellen, die mit Beamtinnen und Beamten unmittelbar nach Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes oder eines Aufstiegsverfahrens besetzt werden,
4.
für Stellen, die durch Versetzung nach vorangegangener Abordnung, nach Übertritt oder nach Übernahme von Beamtinnen und Beamten besetzt werden,
5.
für Stellen, die zur Vermeidung der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit oder zur erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis nach Wiederherstellung der Dienstfähigkeit besetzt werden,
6.
für Stellen des einfachen Dienstes, für die Bewerberinnen und Bewerber von der Bundesagentur für Arbeit vermittelt werden können.
(3) Von einer Stellenausschreibung kann abgesehen werden
1.
allgemein oder in Einzelfällen, wenn Gründe der Personalplanung oder des Personaleinsatzes entgegenstehen und es sich nicht um Einstellungen handelt,
2.
in besonderen Einzelfällen auch bei einer Einstellung aus den in Nummer 1 genannten Gründen.“

https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__4.html

Du NIX verstehen,
Ausländer!

🙂

Liest du das

— Oder DAS —

Oder:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/gesetzestexte/verwaltungsvorschriften/blv_vv.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Mache später weiter