Man(n) WIRD. Es droht der TOD und auch ich werde dafür sorgen DAS … zur Verantwortung gezogen WIRD

Bin ich FÜR die Todesstrafe?
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Einspruch wegen Formfehler: Droht Erdoğan der Ausschluss bei der Türkei-Wahl?
Artikel von Lucas Maier • Gestern um 18:51

Einspruch wegen Formfehler: Droht Erdoğan der Ausschluss bei der Türkei-Wahl?
Zweimal darf ein Präsident in der Türkei gewählt werden, mit einer Ausnahme. Opposition zweifelt Rechtmäßigkeit von Erdogankandidatur an.

Ankara – Am 14. Mai 2023 wird in der Türkei zur Wahlurne gerufen. Neben dem Präsidenten wird dann auch das Parlament neu gewählt.

Mit auf der Liste der am 28. März 2023 veröffentlichten vorläufigen Kandidatenliste steht auch der amtierende Präsident Recep Tayyip Erdogan. Mit Unterstützung mehrerer Parteien, wie der rechtsextremen MHP und der „Hüda-Par“, will Erdogan erneut für die AKP in den Präsidentenpalast einziehen. Die Opposition hegt aber Zweifel an der Rechtmäßigkeit der erneuten Kandidatur – sie hat Einspruch eingelegt.

Einspruch in der Türkei: Mehrere Parteien gegen erneute Erdogan-Kandidatur
Mehrere Oppositionsparteien haben in der Türkei bei der Wahlbehörde Einspruch gegen Erdogans erneute Kandidatur eingereicht, wie die Deutsche Presse-Agentur schreibt. Darunter auch die Deva-Partei, zu Deutsch „Partei für Demokratie und Fortschritt“.



Verfassung in der Türkei: Viele Änderungen – Aber klare Amtszeitvorschrift
Nach einer Verfassungsänderung in Folge eines Referendums im Jahr 2017 gilt seit 2018 in der Türkei eine geänderte Verfassung. Die Änderung ermöglicht unter anderem eine dritte Amtszeit für den Präsidenten, wenn die Wahlen vom Parlament veranlasst wurden. „Werden die Neuwahlen durch die Große Nationalversammlung der Türkei während der zweiten Amtsperiode des Präsidenten der Republik angesetzt, darf der Präsident der Republik noch einmal kandidieren“, heißt es hierzu in Artikel 116 Abs. 2 der türkischen Verfassung.

Die Wahlen im Jahr 2023 gehen jedoch auf ein Präsidialdekret von Erdogan zurück. In dessen abermaliger Kandidatur sieht die Deva-Partei einen Bruch mit dem Artikel 101 Abs. 2 der türkischen Verfassung. Dieser besagt: „Eine Person darf höchstens zweimal zum Präsidenten der Republik gewählt werden.“

Drei Parteien gegen Erdogan: Opposition bringt AKP in Bedrängnis
Neben der Deva-Partei haben auch die İyi Parti (Partei der Guten) und Memleket Partisi (Heimatland-Partei) Einspruch beim Obersten Wahlausschuss eingelegt, wie türkischsprachige Tageszeitung Hurriyet berichtet. Erdogan wurde sowohl im Jahr 2014, als auch im Jahr 2018 in der Türkei zum Präsidenten gewählt.

Der AKP-Politiker und Parlamentssprecher, Mustafa Şentop, äußerte sich am Dienstag (28. März) zu den Klagen der Oppositionsparteien. „Hier gilt der Rechtsgrundsatz: Eine Gesetzesänderung kann nur für zukünftige Ereignisse gelten. Nach den Verfassungsänderungen von 2018 hat die Türkei nur eine Wahl abgehalten. Unser Präsident wurde nur einmal nominiert und gewählt“, zitierte Hurriyet Şentop.

AKP im Unrecht? Opposition verweist auf Verfassungsänderung von 2007
Der Sprecher der İyi Parti, Kürşad Zorlu, verwies bereits am Montag (27. März) auf einer Pressekonferenz darauf, dass der Artikel 101 Abs. 2, durch die Verfassungsänderung 2007 in Kraft trat und von der erneuten Änderung im Jahr 2017, unangetastet bestehen blieb.

Der Oberste Wahlvorstand muss innerhalb von 48 Stunden auf die Einsprüche der Opposition reagieren, wie Hurriyet weiter schreibt. Am 31. März soll im Staatsanzeiger die endgültige Liste veröffentlicht werden. In aktuellen Wahl-Umfragen schrammt Erdogan knapp an der absoluten Mehrheit vorbei. (Lucas Maier)“

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/einspruch-wegen-formfehler-droht-erdo%C4%9Fan-der-ausschluss-bei-der-t%C3%BCrkei-wahl/ar-AA19dEyP?ocid=msedgntp&cvid=b7101d14ff384b278c3d7fc625ac0388&ei=21

Ich wünsche ihnen viel Erfolg…
Aber (…)

Ich KANN und WERDE