„Alles nun, was ihr wollt, dass euch die Leute tun sollen, das tut ihnen auch!“ (Matthäus 7,12)

MUSS ich,
Ein Moslem euch erst daran erinnern?

Oderrrrrrrrrrrrrrrrr

„„Rechtsspruch statt Rechtsbruch“ – Die Tora als Grundlage des jüdischen Rechts

Tanach (TaNaKh) ist die übliche Bezeichnung für die gesamte Hebräische Bibel, die Sammlung Heiliger Schriften des Judentums. Der Tanach besteht aus drei Teilen, der Tora (Weisung), den Nevi’im (Propheten) und den Ketuvim (Schriften). Die Tora wiederum besteht aus den fünf Büchern Mose und ist ein sehr wichtiger, wenn nicht der wichtigste Teil der hebräischen Bibel.

Wir wollen uns nun auf die Tora konzentrieren. Welche Rolle spielt sie? Wie prägt die sie das konkrete Leben des jüdischen Volkes? Welchen Anspruch erhebt die Tora? Welche Autorität hat sie? Was wird durch sie kommuniziert? Und wie bestimmt ihr Inhalt die öffentlichen, rechtlichen Angelegenheit Israels? Wie geht man z.B. mit der grausam anmutenden Vorschrift in 5Mo 21,18-21 um, nach der ein ungehorsamer Sohn, der nicht auf seine Eltern und die Ältesten der Stadt hören will, gesteinigt werden soll?

Um diese und ähnliche Fragen beantworten zu können, braucht es nicht nur eine grundsätzliche Kenntnis darüber, was die Tora und was jüdisches Recht ist. Es braucht auch eine Kenntnis darüber, in welchem Verhältnis die beiden Konzepte Tora und Recht zueinanderstehen. Der folgende Artikel bietet eine allgemeine Einführung in diese Thematik, indem er zuerst die Rolle der Tora und anschließend das Wesen und die grundsätzliche Funktionsweise des jüdischen Rechts beschreibt

1. Die Tora

Die Tora war und ist das grundlegendste Dokument und Fundament des Judentums. Sie wird als Gottes Offenbarung und damit Weisung an sein Volk angesehen. Sie kommuniziere alles, was für Israels Verhältnis zu Gott essenziell ist. Damit ist sie für Israel vor allem eines: identitätsstiftend. Sie beschreibt nicht nur den Ursprung des Universums und der Menschheit. Sie erzählt vor allem von Gottes Erwählung der Erzväter Abraham, Isaak und Jakob. Und sie beschreibt die Geburtsstunde des Volkes Israels und ihrer Nachkommen. Der Rest der jüdischen heiligen Schriften ist ohne Kenntnis der Tora völlig unverständlich. Nicht zuletzt beschreibt sie die göttlichen Vorschriften, nach denen Israel leben soll. Sie zeichneten Israels einzigartiges Verhältnis mit Gott aus (2Mo 19,2-4). Wer die Tora nicht kennt, kann die Vergangenheit und die Gegenwart Israels unmöglich verstehen.

Was ist die Tora?

Aber was genau ist die Tora? Das hebräische Wort Tora bedeutet schlicht „Weisung“. Aber es ist auch ein technischer Ausdruck. Er bezeichnet – wie oben erwähnt – einen bestimmten Teil der hebräischen Bibel, des sogenannten TaNaKh und wird meistens mit „Gesetz“ wiedergeben. Der TaNaKh und das christliche Alte Testament enthalten dieselben Schriften in leicht unterschiedlicher Reihenfolge. Beide beginnen jedoch mit der Tora. Was im TaNaKh die Tora ist, wird in der christlichen Bibel die fünf Bücher Moses genannt.

Literarisch besteht die Tora aus fünf verschiedenen Teilen. Diese Teile gehören jedoch zueinander und bilden eine Einheit. Jeder der fünf Teile hat deutliche literarische Anfangs- und Endpunkte. Aber die große Erzählung der Tora zieht sich durch alle ihre Teile und verbindet sie. Man kann von einem Werk in fünf Bänden sprechen. Diese Einheit in der Vielfalt spiegelt sich auch im griechischen Namen der Tora: Pentateuch. Das Wort bedeutet, hölzern übersetzt, „Fünf-Gefäß“ (gr. pente = fünf, teuchos = Behälter, in denen die Schriftrollen aufbewahrt wurden).

Im Deutschen hat sich nicht „Weisung“, sondern „Gesetz“ als gängigste Bezeichnung der Tora behauptet. Dies geschah über den Umweg des antiken Griechisch. Ungefähr im 3. Jh. v. Chr. entstand die Septuaginta, die griechische Übersetzung der hebräischen Bibel. Sie übersetzte das Wort Tora mit dem griechischen Begriff nomos. Diese wiederum bedeutet „Gesetz“. Die Septuaginta fungierte wiederum als die Heilige Schrift der Juden im 1. Jh. n. Chr. Die Griechisch schreibenden Autoren des Neuen Testaments beschrieben daher die mosaische Tora als nomos. Trotz alledem scheint „Weisung“ die treffendere deutsche Bezeichnung zu sein. Denn die Tora enthält zwar Gesetze, und um diese soll es in diesem Artikel gehen. Aber ihre Vorschriften sind in Erzählungen und anderen literarischen Formen eingebettet, die den Geboten erst ihren vollen Sinn verleihen.

Wie ist die Tora entstanden?

Uralter Überlieferungen zufolge schrieb Mose die Tora nieder. Sie selbst ist der Ursprung dieser Tradition. Laut ihr führte Moses das Volk der Juden nach dem Auszug aus Ägypten an den Berg Sinai. So hatte es Gott selbst ihm zuvor verheißen (2Mo 3,12). Mose stieg als Repräsentant des Volkes auf den Berg, auf dem Gott erschienen war. Dort erhielt er Vorschriften und Ordnungen, nach denen das Volk leben sollte, von Gott persönlich. Gott sprach, und Mose hörte und schrieb die Worte Gottes auf. Eine Ausnahme war der Dekalog, die „Zehn Gebote“ (eig. wörtl. „Zehn Worte“). Diese schrieb Gott selbst auf steinerne Tafeln (2Mo 31,18). Diese Sinai-Episode erstreckt sich literarisch von 2Mo 19,1 bis 4Mo 10,36. Diese Textmenge entspricht 46,5% der ganzen Tora. Elf Monate und fünf Tage verbrachte das Volk – nach innerbiblischer Zeitrechnung – am Fuß des Gottesberges.

In neuerer Zeit wurde dieser Tradition die Historizität abgesprochen. Die kritische Bibelforschung der letzten gut zweihundert Jahre zeichnete die Entstehung der Tora völlig anders. Den einflussreichten Beitrag dieser historischen Kritik an der Moseverfasserschaft machte der Alttestamentler Julius Wellhausen (1844-1918). Sein Werk „Prolegomena zur Geschichte Israels“ datierte die Entstehung der Tora in die Zeit nach dem babylonischen Exil. Viele Gelehrte folgten ihm und modifizierten seine Ansichten. Man kam zu dem Urteil, dass die Erzählungen der Tora nicht historisch, sondern frömmigkeitstheologische Fiktionen gewesen seien. Ihr Zweck wäre es demnach gewesen, dem Israel des 3. und 2. Jh. v. Chr. eine geschichtliche Identität und eine Lebensordnung zu geben. In jüngster Zeit gibt es allerdings wieder mehr Bemühungen, die Aussagen der Tora selbst – auch in historischer Hinsicht – wieder ernst zu nehmen. Versuche der historisch-kritischen Forschung, den Werdegang der Tora historisch zu rekonstruieren, haben sich nicht selten als zu hypothetisch erwiesen.

Aber was genau sagt die Tora selbst über ihre Entstehung? Zunächst merkt der aufmerksame Leser, dass dieses Werk keine Verfasserangabe hat. Die Tora ist anonym. Die deutsche Bezeichnung „Bücher Moses“ ist kein Buchtitel, sondern entstammt der kirchlichen Tradition. Diese Tradition ist jedoch primär an den Narrativen über Mose im Text verankert. Es gibt immer wieder Hinweise auf die Schreibtätigkeit Moses (2Mo 2Mo 17,14; 24,3f.7f.12; 34,27f; 3Mo 26,46; 27,34; 4Mo 33,2; 5Mo 28,58; 31,9.22.24). Es ist nicht auszuschließen, dass er neben den Stellen, die ihm explizit zugewiesen werden, noch mehr verfasst hat. Die Bibelforschung ist sich zwar heute einig, dass die Tora nicht aus einem Guss entstanden, sondern literarische Wachstumsprozesse durchlaufen hat. Dass aber Moses große Teile des Textes selbst verfasst haben könnte, ist keine unbegründete Annahme.

Eine ausgerollte Tora-Schriftrolle (Bild von nellyaltenburger, pixabay.com)

Die Rechtliche Dimension der Tora

Zwar ist das Wort „Gesetz“ als Bezeichnung für die Tora weniger treffend als das Wort „Weisung“. Aber die Tora hat durchaus eine rechtliche Dimension in Form einer Gesetzgebung. Sie enthält hunderte von Vorschriften bzw. Geboten (hebr. mizwot). Einige davon finden sich einzeln verstreut. Aber die meisten sind Teil von längeren Abschnitten, die man als Rechtstexte bezeichnen kann. Die wichtigsten dieser Rechtstexte sind der Dekalog (2Mo 20,2-17), das Bundesbuch (2Mo 20,22-23,19), die „Heiligkeitsgesetze“ (3Mo 17-26), und die Gebote des Deuteronomiums (5Mo 12-26). Der Dekalog und das Bundesbuch sind insgesamt gesehen grundlegender. Sie enthalten durchschnittlich mehr allgemeine Prinzipien und ähneln einem Verfassungsdokument. Die Heiligkeitsgesetze und die Gebote des Deuteronomiums formulieren diese Prinzipien aus und wenden sie konkret an.

Die Gebote dieser Rechtstexte bilden jedoch kein abgeschlossenes bürgerrechtliches System. Es beziehen sich nicht einmal alle Gebote auf das Bürgerrecht. Ordnungen dieser Art stehen in einem Atemzug neben ethischen Richtlinien und kultischen Vorschriften. Das Bundesbuch z.B. lässt eine solche Dreiteilung zu. In ihm finden sich drei Arten von Richtlinien. Zusammen ordnen sie das alle wesentlichen Bereiche des Lebens Israels. Es gibt einerseits die Rechte (hebr. mischpatim, vgl. 2Mo 21,2-22,19), dann die unsichtbaren, privaten Ordnungen (hebr. dewarim, vgl. 2Mo 22,20-23,9) und schließlich die Satzungen für die Ordnung der Volksgemeinschaft (hebr. chuqqim, vgl.2Mo 23,10-19). Die Tora-Vorschriften durchdringen nicht bloß das Ebene des Rechts. Sie regeln das private und gemeinschaftliche Zusammenleben jenseits davon.

Die von diesen Arten von Richtlinien betroffenen Lebensbereiche lassen sich genauer beschreiben. Die Rechte sollen die bürgerliche Ordnung schützen. Sie unterteilen sich in Vorschriften für Sozialrecht (Schutz der Freiheit, vgl. 2Mo 2,2-11), Kriminalrecht (Schutz des Lebens, vgl. 2Mo 21,12-32), Zivilrecht (Schutz des Eigentums, vgl. 2Mo 21,33-22,14) und Sakralrecht (Schutz des Heiligen, vgl. 2Mo 22,17-19). Die zweite Art Richtlinien, die privaten Ordnungen, stellen Gottes Forderungen an das private Zusammenleben dar. Er fordert, dass das Miteinander ethisch von Barmherzigkeit, Heiligkeit und Gerechtigkeit gekennzeichnet sein soll. (2Mo 22,20-23,9). Die dritte Sphäre, die chuqqim, ordnet das gemeinschaftlich-kulturelle Leben des Volkes. Hierhin gehören Verordnungen, wie die über das Sabbatjahr und die Sabbate (2Mo 23,10-13), die Jahresfeste (2Mo 23,14-17) und Anbetungs- und Opfergebote (2Mo 23,18f).

Ein bestimmter Aspekt der rechtlichen Dimension der Tora übertrifft vom Anspruch her alle anderen: Die Autorität der Tora ist gleichzusetzen mit der Autorität Gottes. Er hat die Gebote gegeben, und hinter ihnen steht sein Wille. Außerdem adressierte Gott mit der Tora speziell sein Volk Israel. Diese beiden Aspekte (göttliche Autorität und Adressierung Israels) ergaben zusammen für das Volk die Notwendigkeit, Recht, Sitte und Kultus tora-konform zu gestalten. Weil dies so wichtig war, gab es Tora-Experten für verschiedene Bereiche. Die Lehre der Tora hinsichtlich der verschiedenen Lebensbereiche war Richtern, Ältesten und Priestern anvertraut.

2. Die Tora und jüdisches Recht

Angesichts dieser rechtlichen Dimension der Tora wird verständlich, dass sich Israel durch die Jahrhunderte berufen gesehen hat, sein ganzes Leben gemäß dieser Tora zu gestalten. Aus diesem Berufungsgefühl heraus ist das jüdische Recht entstanden. Nun soll erklärt werden, was das jüdische Recht ist, und in welchem Verhältnis es zur Tora steht.

Was ist jüdisches Recht?

Zunächst ein Versuch, den Begriff zu bestimmen: Was ist jüdisches Recht? Der Name lässt vermuten, dass es um das Recht der Juden geht. Aber in welchem Sinn ist das gemeint? Etwa in gleicher Weise, wie das Recht im deutschen Staat „deutsches Recht“ heißt? Dann wäre das „jüdische Recht“ das Recht des Staates Israel. Dieses wird aber „israelitisches Recht“ genannt. Und tatsächlich findet das jüdisches Recht im modernen Staat Israel kaum noch Anwendung. Es handelt sich beim jüdischen Recht auch nicht um das Recht der Juden außerhalb Israels. Dieses richten sich nämlich nach dem Recht desjenigen Staates, in dem sie leben. Auch handelt es sich nicht bloß um die die religiösen Vorschriften, welche die Vorgänge in den Synagogen ordnen.

Was jüdisches Recht ist, lässt sich am ehesten über dessen Geschichte begreifen. Diese Geschichte beginnt mit der Tora. Sie ist der Anker des jüdischen Rechts. Weil Mose als ihr Autor angenommen wird, kann jüdisches Recht auch mosaisches Recht genannt werden. Wie schon beschrieben, ist die Tora untrennbar eng mit der Entstehung des jüdischen Volkes und dessen Identität verknüpft. Sie erfüllte unter anderem den Zweck, dem Volk in seinen frühesten Jahren eine göttliche Rechtsordnung zu geben. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie von Mose als „König von Gottes Gnaden“ erlassen wurde. Vielmehr stammt sie, wie oben erwähnt, von Gott selbst. (vgl. die Steintafeln, die von Gottes Finger beschrieben wurden, 2Mo 31,18).

Der Tora wurde also göttliche Autorität zugesprochen. Damit verbunden war die Auffassung, dass ihre Gebote absolut unveränderlich sind. Diese Unveränderlichkeit bereitete jedoch im Laufe der Geschichte des Volkes Probleme. Die Lebenswelt Israels war nämlich keinesfalls unveränderlich. Deshalb wurde gefragt, wie ein starres System von Geboten in eine sich ständig verändernde Umgebung für das Volk Israel hineinpasst? Um 587 v. Chr. wurde der Jerusalemer Tempel zerstört und das Volk ging ins Exil nach Babylon. Spätestens zu diesem Zeitpunkt waren einige Vorschriften der Tora in der Praxis (Stiftshütten- bzw. Tempeldienste usw.) schlicht nicht mehr anwendbar. Die Umstände Israels hatten sich von den in der Tora vorausgesetzten Zuständen erheblich entfremdet.

Die folgende Entwicklung des jüdischen Rechts lässt sich daher als ein Versuch verstehen, dieses Problem zu lösen. In der Folgezeit widmeten sich die jüdischen Rechtsgelehrten der Auslegungs- bzw. Interpretationskunst. Seitdem besteht das jüdische Recht aus zwei Komponenten. Die „schriftliche Lehre“ (Tora), die sich in der Heiligen Schrift befindet und als Grundlage dient, und dann die sog. „mündliche Lehre“ (Tora Schebealpe), die sich mit der Interpretation der Tora beschäftigt. Sie ist das Werk jüdischer Gelehrter, der Rabbiner. Die Rabbinen leiteten aus 3Mo 26,46 diese Zweiteilung in eine schriftliche und eine mündliche Tora ab: Das sind die Ordnungen und die Rechtsbestimmungen und die Gesetze (hebr. Torot, Plural von Tora), die der HERR zwischen sich und den Söhnen Israel auf dem Berg Sinai durch Mose gegeben hat. Deshalb gilt die mündliche Lehre als Erscheinungsform des von Gott geoffenbarten Rechts und hat damit hohe Autorität.

Beide Lehrkorpora (schriftliche und mündliche) zusammen bilden das jüdische Recht, das auch Halacha, „der zugehende Weg“ genannt wird (hebr. Halach = „gehen“). Die Bezeichnung des jüdischen Rechts als Halacha wurde abgeleitet von 2Mo 18,20: „Belehre sie über die Ordnungen und Weisungen, und zeige ihnen den Weg, den sie gehen, und das Werk, das sie tun sollen.“ Während die Schriften der Rabbiner sich noch hauptsächlich mit der Auslegung der Tora beschäftigten, widmet sich das jüdische Recht in nachrabbinischer Zeit (ungefähr ab dem 11. Jh.) sehr lange eher den Schriften der Rabbiner als dem Text der heiligen Schrift selbst. Man betrachtete die Schrift gewissermaßen durch eine rabbinische Brille. Die Arbeit der Rabbinen war damit für die Fortbildung des jüdischen Rechts ausschlaggebender als die Tora, obwohl sie natürlich in ihr verankert blieb.

Jüdisches Recht ist also nicht das Recht eines Staates, sondern des jüdischen Volkes. Es lässt sich als Interpretation des mosaischen Rechts beschreiben. Es steht in der ständigen Spannung zwischen der Autorität des göttlichen Gebots und einer zeitgemäßen Anwendung. Seit Jahrtausenden bis heute wird das jüdische Recht auf Grundlage der Tora diskutiert, interpretiert und weiterentwickelt. Während der letzten zweitausend Jahre hatten Juden in der Diaspora allerorts oftmals das Privileg, nach ihrem eigenen Rechtssystem zu leben. Das jüdische Recht galt dabei sowohl damals als auch heute allen Juden, ob orthodox oder säkular. Es ist zwar historisch eng mit dem jüdischen Glauben verbunden und ist in der heiligen Schrift verankert. Aber es gehört dennoch vielmehr zum jüdischen Volk als zur jüdischen Religion.

Wie verfährt das jüdische Recht? Einige Grundsätze:

Das Recht, die unveränderlichen Gebote der Tora auszulegen bzw. zu interpretieren, entnahmen die jüdischen Rechtsgelehrten der Tora selbst. In 5Mo 17:8-11 wird dem jüdischen Richter das Recht eingeräumt, nach seiner eigenen Rechtsfindung zu urteilen. Wichtig für die späteren Jahrhunderte ist dabei die Formulierung, die den Richter beschreibt: „du sollst zu dem Richter kommen, der in jenen Tagen sein wird“ (5Mo 17,9). Anhand dieses Textes hat die jüdische Rechtsphilosophie die Fortbildung des jüdischen Rechts begründet.

Das jüdische Recht geht innerhalb der Tora vor allem von den 613 mizwot (Geboten) aus, die man in ihr (den fünf Büchern Mose) zu finden meint (10 Dekalog-Gebote plus 603 Einzelanweisungen). Sie wurden unter einer literarischen Gattung zusammengefasst im Sefer Hamizwot („Buch der Gebote“). Sie lassen sich aufteilen in 248 „du sollst“-Gebote und 365 „du sollst nicht“-Gebote. Neben der Tora ist aber auch die gesamte hebräische Bibel, der TaNaKh, als heilige Schrift autoritative Grundlage jüdischen Rechts. Texte aus den Nevi‘im und Ketuvim enthalten jedoch weniger rechtlich relevantes Material als die Tora. Deshalb spielen sie eine geringere Rolle im jüdischen Recht als die 613 mizwot der Tora. Sie sind jedoch nicht auszuschließen, denn ihre Erzählungen enthalten Material, das bspw. für Erwerbsrecht (Ruth 4; Jer 32), Königtum (1Sam 8, 1Kö 21), oder Haftung bei Rechtsvorstößen (2Kö 14,6) relevant ist.

Gelegentlich konnte auch eine nicht mehr zeitgemäße Vorschrift der Tora aufgehoben werden. Dies geschah auf der Grundlage der Autorität anderer heiliger Schriften. Ein Beispiel: 2Mo 20,6-7 setzt die Möglichkeit einer generationenübergreifenden Kollektivschuld voraus. Die Rabbinen hielten diese Möglichkeit jedoch für aufgehoben, und zwar aufgrund des Propheten Hesekiel: „Die Seele, die sündigt, sie soll sterben. Ein Sohn soll nicht an der Schuld des Vaters mittragen, und ein Vater soll nicht an der Schuld des Sohnes mittragen“ (Hes 18,20).

Die Tora enthält ein Gemisch aus allgemeinen Prinzipien, die dem jüdischen Recht zugrunde liegen, und ganz konkreten, praktischen Vorschriften. Durch Anwendung und Abstraktion haben die jüdischen Rechtsgelehrten aus dem einen das andere ableiten können: Aus expliziten allgemeinen Prinzipien konnten konkrete Vorschriften abgeleitet werden für eine aktuelle Situation und Angelegenheit, für die es in der Tora selbst keine konkreten Vorschriften gibt (so finden sich z.B. in der Tora natürlicherweise keine konkreten Anweisungen darüber, ob Abtreibung im 21. Jh. legitim ist). Andererseits können aus konkreten Aussagen allgemeine Prinzipien des Rechts extrahiert werden. So wird z.B. der Grundsatz der Gleichheit aller Menschen einerseits mit dem Gebot „Liebe deinen Nächsten wie sich selbst“ oder mit „Im Bild Gottes schuf er den Menschen“ begründet.

Bei der Praxis jüdischen Rechts spielen zwei weitere Aspekte eine wesentliche Rolle. Der erste davon sind verschiedene Tora-Auslegungen. Wer die rabbinischen Schriften studiert, wird merken, dass es eine Vielzahl von Interpretationsmöglichkeiten einer einzigen Stelle oder verschiedenste Antworten auf dieselbe Frage gibt. Der andere Aspekt ist, wie weiter oben schon angedeutet, das Recht des jeweiligen Landes. Das jüdische Recht hat sogar einen Grundsatz, nach dem das Recht des jeweiligen Landes in allen Fragen bestimmend ist, insofern es im finanziellen Interesse der Regierung und im Interesse der Bevölkerung ist (der Grundsatz heißt dina demalchute dina, „das Landesrecht ist Recht“).

Paul Weinheimer

Quellen:

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„Rechtsspruch statt Rechtsbruch“ – Die Tora als Grundlage des jüdischen Rechts