„2. Juni 2009
Diamorphin wird verschreibungsfähig
Am 28.05.2009 hat der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen, dass Diamorphin in der Suchtbehandlung verschreibungsfähig wird. Auch elf Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion stimmten für das Gesetz. Damit ist ein langjähriger politischer Streit in der Regierungskoalition entschieden. Pharmazeutisch hergestelltes Heroin darf auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen in der Behandlung von Schwerstopiatabhängigen eingesetzt werden. Die BPtK begrüßt das Gesetz, plädiert aber weiterhin dafür, die psychosoziale Betreuung nicht nur für mindestens sechs Monate, sondern für die gesamte Behandlungszeit verpflichtend vorzusehen.
Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für die Einstufung von Diamorphin als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel und regelt den Zugang zur Substitutionsbehandlung. Die Diamorphinbehandlung kommt danach nur für solche Opiatabhängige in Betracht, die mindestens 23 Jahre alt sind, die mindestens zwei Therapien erfolglos durchlaufen haben und bei denen eine seit mindestens fünf Jahren bestehende Abhängigkeit, verbunden mit schwerwiegenden körperlichen und psychischen Störungen, vorliegt. Zudem soll eine psychosoziale Betreuung während der ersten sechs Monate der Behandlung obligatorisch sein und die Behandlung darf nur in speziellen Einrichtungen erfolgen.
Diamorphin ist als reines, synthetisch hergestelltes Heroin ein farbloses Pulver, das aus Morphin, dem getrockneten Milchsaft des Schlafmohns, hergestellt wird. Straßenheroin ist im Unterschied zu reinem Heroin oft mit anderen Substanzen, wie Laktose, Gips, Puderzucker oder Paracetamol, gestreckt und hat häufig eine graue oder braune Farbe. Unter Abhängigen besteht eine hohe Infektionsgefahr mit HIV und Hepatitis, weil Spritzen und Besteck gemeinsam benutzt werden. In einem großen Modellprojekt mit über 1.000 Schwerstkranken erwies sich die Substitutionsbehandlung mit Diamorphin im Vergleich zu Methadon als wirksamer. Es kam insbesondere zu einem stärkeren Rückgang des illegalen Drogenkonsums und der Kriminalität.“
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)
Hoffentlich IST DAS der (…)
???
Ich weiß nicht ich weiß nicht!