Geldi sanki, gerçeklerin koruyucu zırhını yırtma vakti!?

Bir ARTI bir ARTI bir ARTI ∞

Ancak…
GIZLEDIKLERI…
ABD!

„glomex
WHO: Coronavirus kommt wohl doch aus Labor

Der Chefermittler der WHO zum Ursprung des Coronavirus hält es entgegen früherer Verlautbarungen für sehr wahrscheinlich, dass sich in einem der Wuhan-Labore doch der erste weltweite Corona-Patient durch eine Fledermaus infiziert haben könnte.“

https://www.msn.com/de-de/video/other/who-coronavirus-kommt-wohl-doch-aus-labor/vi-AANhh1X?ocid=msedgntp

Türkiye’de ölü sayısı 31 yükselmiş, Çin 21

İklim değişikliği öyle mi???
Geçenlerde Rusya, yangın falan…
Hele hele Korona!

*

ÖNEMLI!!!

„Was ist neu seit der Neufassung der Verordnung vom 30. Juli 2021?
Die Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft. Ab dem 1. August 2021 gelten unter anderem die folgenden Neuerungen:

Bezüglich der Ausweisung von Risikogebieten:

Risikogebiete werden ab dem 1. August 2021 in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete entfällt.

Bezüglich der Nachweispflicht:

Ab dem 1. August 2021 sind alle Einreisenden – unabhängig davon, ob sie sich in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben oder nicht – verpflichtet, bei Einreise über einen Nachweis des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Impf-, Test-, Genesenennachweis) zu verfügen.
Hinweis: Die strenge Testpflicht für Einreisende nach Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet besteht fort.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
Bezüglich der Einreisequarantäne:

Die Absonderungspflicht gilt nunmehr vorerst bis zum 30.09.2021.

Für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet nach dem fünften Tag der Einreise automatisch.

Bezüglich der Einreise mit Kindern:

Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Für sie endet die Quarantäne nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet nach dem fünften Tag der Einreise automatisch.

Information für Geimpfte und Genesene:

Impf- und Genesenennachweise können einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarantäne befreien. Dies gilt derzeit jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.

Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass aktuell keine Feststellung gemäß § 4 Absatz 2 Satz 5 Corona-Einreiseverordnung durch das Robert Koch-Institut besteht. § 4 Absatz 2 Satz 5 der Coronavirus-Einreiseverordnung sieht vor, dass Personen auch bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet ausnahmsweise nicht in Quarantäne müssen, wenn „die einreisende Person vollständig mit einem Impfstoff gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft ist, für den das Robert Koch-Institut festgestellt und auf seiner Internetseite ausdrücklich unter Bezug auf diese Vorschrift bekanntgemacht hat, dass dieser Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, derentwegen die Einstufung als Virusvariantengebiet erfolgt ist.“ Das bedeutet, dass auch für Geimpfte – unabhängig von der Art des verwendeten Impfstoffes – nach Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet eine vierzehntägige Quarantänepflicht gilt.

Eine Liste der derzeit ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie beim RKI.

Anmeldepflicht
Bereits bevor Sie einreisen, müssen Sie eine digitale Einreiseanmeldung durchführen, wenn Sie sich innerhalb der zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de geben Sie die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an. Nach vollständiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als Bestätigung. Ihr Beförderer wird in der Regel vor der Beförderung kontrollieren, ob Sie eine Bestätigung vorweisen können. Eine Beförderung kann anderenfalls nicht erfolgen.
Sollte Ihnen aufgrund fehlender technischer Ausstattung oder aufgrund technischer Störung eine digitale Einreiseanmeldung nicht möglich sein, müssen Sie stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen. Bitte entnehmen Sie den Hinweisen in der Ersatzmitteilung, wo Sie diese abzugeben haben (z.B. auf Anforderung beim Beförderer oder bei der Bundespolizei). Wenn keine Anforderung zur Abgabe der Ersatzmitteilung erfolgt, sind Sie verpflichtet, entweder die digitale Einreiseanmeldung nach Einreise nachzuholen oder die ausgefüllte Ersatzmitteilung per Post an folgende Adresse zu übermitteln:
Deutsche Post E-POST Solutions GmbH, 69990 Mannheim

Weitere Infos zur Anmeldepflicht und Ausnahmen davon finden Sie in den FAQ zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne.
Absonderungspflicht
Die Einreisequarantäne ist bundeseinheitlich geregelt:

Wenn Sie sich in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, müssen Sie sich grundsätzlich direkt nach Ankunft nach Hause – oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort – begeben und absondern (häusliche Quarantäne). Bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt die Absonderungszeit grundsätzlich zehn Tage, bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt sie grundsätzlich vierzehn Tage.
Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Vergessen Sie nicht: Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Familie, der Nachbarn und aller anderen Menschen in Ihrem Umfeld. Verstöße gegen die Quarantäneregeln können mit Bußgeldern geahndet werden!
Beendigung bei Hochrisikogebieten: Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter www.einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Die Quarantäne endet mit dem Zeitpunkt der Übermittlung. Wird ein Genesenen- oder Impfnachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich. Im Fall der Übermittlung eines Testnachweises darf die zugrundeliegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein. Für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Absonderung fünf Tage nach der Einreise automatisch.
Beendigung bei Virusvariantengebieten: Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne grundsätzlich 14 Tage. Eine vorzeitige Beendigung bei Virusvariantengebieten kommt insbesondere in folgendem Fall in Betracht:
Wird das betroffene Virusvariantengebiet noch während der Absonderungszeit in Deutschland herabgestuft, gelten für die Beendigung der Absonderung die Regelungen für diese Gebietsart.
Hinweis: Es besteht aktuell keine Feststellung gemäß § 4 Absatz 2 Satz 5 Corona-Einreiseverordnung durch das RKI.

Sonderfall der Beendigung durch Entlistung: Die häusliche Quarantäne endet außerdem automatisch, sobald das betroffene Gebiet nicht mehr unter www.rki.de/risikogebiete gelistet ist (sogenannte Entlistung).

Die Quarantänepflicht gilt vorerst bis zum 30. September 2021.

Weitere Infos zur Absonderungspflicht und Ausnahmen davon finden Sie in den FAQ zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne.

Nachweispflicht
Generelle Nachweispflicht für alle Reisenden:
Reisende ab 12 Jahren müssen unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden. Flugreisende müssen dem Beförderer den Nachweis schon vor Abreise vorlegen.

Spezielle Nachweispflicht nach Voraufenthalt in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet:

1. Reisende nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet müssen dem Beförderer, beispielsweise der Fluggesellschaft, schon vor der Abreise einen negativen Testnachweis oder einen Genesenen- oder Impfnachweis vorlegen. Auch bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden.

2. Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet muss dem Beförderer ein negativer Testnachweis vorgelegt werden, ein Impf- oder Genesenennachweis reicht nicht aus. Auch bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden.
Der Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt. Für die Berechnung dieser Zeiträume ist der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist bei Antigen-Tests auf 24 Stunden.
Informationen zu anerkannten Tests finden Sie beim RKI.
Weitere Infos zur Nachweispflicht und Ausnahmen davon finden Sie in den FAQ zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne.
Beförderungsverbot
Neben den geltenden Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregeln ist zum Schutz der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland und zur Limitierung des Eintrags und der schnellen Verbreitung gefährlicher Virusvarianten eine Beschränkung der Beförderung von Einreisenden aus den als Virusvariantengebieten eingestuften Staaten in die Bundesrepublik Deutschland geboten. Weitere Infos zum Beförderungsverbot und Ausnahmen davon finden Sie in den FAQ zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne.“

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

“Hiçbir virüs…”
FALAN!

Çok beklersin turisti!

Veee (…) Olmayan beyninize SOKAYIM

Amerika…
Israil…
Ve Tayyipistan…
Korona YÜKSEK RISK bölgesi ilan edildi.




„COVID-19
Die Ausbreitung von COVID-19 kann weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens führen.

Mit Wirkung vom 17. August 2021, 0:00 Uhr wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei gewarnt.

Epidemiologische Lage
Die Türkei ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen wieder deutlich gestiegen. Die Türkei ist mit Wirkung vom 17. August 2021, 0:00 Uhr als Hochrisikogebiet eingestuft.
Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das türkische Gesundheitsministerium und die Weltgesundheitsorganisation WHO.“


https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/tuerkeisicherheit/201962

>>> !!! ### Aaaaaaaaaa “seni ben bile kurtaramam“ geldi ### !!! <<<

Hayret bir şey…
İyiye işaret…
AMAAA!

Bir yandan rahatladım, AMA…
Hayret edilecek bir şey, INAN yalansız…
Bu gece rahmetli pederi gördüm…
Sabahtan aklımdaydı, anlatacaktım…
Aman ne kızdım ona rüyamda…
Of, off, offf…
Yürüttü beni…
Yürüyecek hiç halim yoktu…
Suyumu içti…

Neyse ister inan ister inanma.

Güven…
Benim için çok önemli…
Düşmanım bile bana güvenmeli!

Yok…
Asla eskisi gibi olmayacak…
Kırıldım ona, çok kırıldım…
Selami sabahı kesmem, karşılaşırsak…
Ama eskisi gibi asla olmayacak.

Vardıysa soru işaretleri…
Doğrudan, YEKTEN!

*

Sollten offene Fragen bestehen…
Dann…
Bitte direkt, ihr habt mein Ehrenwort…
Und ich stehe zu meinem Wort.

Hintenrum…
Ich mag das nicht.

Ortadoğu’ya DIKKAT, Mısır’a fokur da fokur, fokur fokur. Afganistan!!!

Koyun can, kasap et derdinde. Çok umurumdaydı piyasaLAR

*

İkaz Alarm İşaretleri

SARI

KIRMIZI

SIYAH

ALMANYA

„RICHTIGES VERHALTEN BEI SIRENEN
Informieren Sie sich! Schalten Sie das Radio ein und achten auf Meldungen und Hinweise zum Schadensereignis! Versorgen Sie sich auch auf weiteren Wegen mit Informationen z.B. über das Internet (Onlineauftritte Ihrer Stadt, Gemeinde oder der (Lokal-)Presse).

WARUM GIBT ES SIRENEN?
Der Heulton einer Sirene erweckt Ihre Aufmerksamkeit und holt Sie ggf. aus dem Schlaf.

Sirenen wird der so genannte „Weckeffekt“ zugeschrieben. Gerade nachts sind im Normalfall der Fernseher und Radio ausgeschaltet und das Handy kann lautlos gestellt sein. Der Heulton einer Sirene ist davon unabhängig und wird Sie Tag und Nacht erreichen.

Bis Anfang der 1990er Jahre gab es ein flächendeckendes Sirenennetz des Bundes, das ursprünglich die Bevölkerung vor möglichen Luftangriffen warnen sollte.
Viele Menschen kannten die dazugehörigen Warntöne, regelmäßige Probealarme gehörten vielerorts zum Alltag.
Nach dem Ende des so genannten Kalten Krieges hat der Bund dieses Sirenennetz aufgegeben und den Kommunen zur Übernahme angeboten. Nur einige haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht, so dass viele Sirenen abgebaut wurden.

Inzwischen installieren viele Kommunen wieder ein Sirenensystem, um die Bürgerinnen und Bürger im Gefahrengebiet mit einer Warnung zu erreichen. Der laute Ton einer Sirene ist ein effektives Mittel, das zumindest die Existenz einer Gefahr für die Menschen in der Umgebung deutlich hörbar anzeigt. Nur wenn Sie von der Gefahr wissen, können Sie sich über die Medien wichtige Informationen zum richtigen Verhalten und zur Gefahrenlage beschaffen.“

Warnung

Entwarnung

Feuerwehr

>>>>> !!! <<<<<

>>>>> !!! <<<<<

Attırmayın Önderin deli tepesini

*

„Hochwasser: 9 Tipps, wie Sie sich bei verhalten sollten

1. Bleiben Sie über das Hochwasser auf dem Laufenden
Über Hochwasser wird in der Regel auch im Radio, im Fernsehen und im Internet berichtet. Achten Sie auf aktuelle Nachrichten und insbesondere auch amtliche Warnungen.

2. Schieben Sie dem Wasser einen Riegel vor
Falls Zeit genug ist, sollten Sie mit Sandsäcken und Holzplatten gefährdete Bereiche wie Fenster und Türen versiegeln. Im besten Falle können Sie im Handumdrehen Ihr Eigentum mittels Flutschotts oder vergleichbaren Einrichtungen gegen eindringende Wassermassen schützen.

3. Öl und Chemikalien aus dem Weg räumen
Insbesondere in Kellern und Garagen werden gerne Öl und chemische Mittel aufbewahrt. Diese sollten Sie unbedingt in Sicherheit bringen – die stärksten Gebäudeschäden bei Hochwasser entstehen durch ausgelaufenes Öl, das die Bausubstanz erheblich beschädigen kann. Heizöltanks stellen hier ein besonderes Risiko dar und sollten möglichst gut verankert sein. Kellerräume sollten bei Hochwasser bestenfalls komplett leergeräumt werden.

4. Ausreichende Vorräte besorgen
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe rät dazu, grundsätzlich Nahrungsvorräte für bis zu zwei Wochen im Haus zu haben. Angeraten sind außerdem ein Vorrat an Trinkwasser, Taschenlampen, ein Campingkocher, ein batteriebetriebens Radio und natürlich Batterien für selbiges. Es empfiehlt sich außerdem eine wasserdichte Aktentasche für wichtige Dokumente.

5. Schützen Sie Ihre Wertsachen
Teure Elektronik und kostbare Möbel sollten bei Hochwasser schnellstmöglich aus dem Gefahrenbereich geräumt werden.

6. Elektrische Geräte abschalten
Stromschläge können bei Hochwasser zur tödlichen Gefahr werden. Schalten Sie deshalb möglichst viele Gerät im Haus ab, notfalls sollten Sie die Sicherung entfernen.

7. Helfen Sie anderen
Sobald Sie von dem Hochwasser erfahren, sollten Sie Ihren Nachbarn bescheid sagen. Am besten sprechen Sie vorher eine Rollenverteilung für Schutzmaßnahmen ab. Hochwasser macht auch Sie zum potenziellen Lebensretter – halten Sie Kinder und ältere Menschen aus dem Gefahrengebiet fern und helfen Sie anderen, sofern Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.

8. Einen kühlen Kopf bewahren
Einem Hochwasser treten Sie am besten kühl und konzentriert entgegen. Achten Sie auf amtliche Hinweise und Lautsprecherdurchsagen – wenn Sie alle notwendigen Maßnahmen getroffen haben, sollte das Schlimmste bald überstanden sein.

9. Nicht das Haus verlassen
Ob aus Schaulust oder um noch schnell Besorgungen zu erledigen: Wenn das Hochwasser da ist, sollten Sie den Bereich vor Ihrem Haus unbedingt meiden. Auf offener Straße setzen Sie sich sonst einem unkalkulierbaren Risiko aus. Selbiges gilt auch für Autofahrten – bei dem enormen Wasserdruck von außen lassen sich unter Umständen die Türen nicht mehr öffnen und Sie sitzen in der Falle.“

Hochwasser: 9 Tipps, wie Sie sich bei verhalten sollten

Gestern

Falan filan

KOMA…
Sözüm söz ama, yazacağım gerçekleri…
On beşi on altıya bağlayan gecesi…
DIKKAT…
Aylardan Ağustos, yıllardan 1952’i…
Neler oldu biliyor musunuz?

DEMEDIM MI…
Herkese söylenmez her şey diye…
SÖYLENMEZ can çağsım, söylenmez ne sığıra ne insana…
1952 ya 1952!!!

>>> Operation Cumulus <<<

BBC

The Guardian

SÖZÜM…
SÖZ!

Siktirmem…
Siktirmeyeceğim…
Sikileceğimi…
Bile bile!

Bu görüntüler sizlere bir şeyler hatırlatıyor mu?
INAN…
İnan bana çok BEZDIM kandırılmaktan, yalandan dolandan…
Sığır yerine konmaktan.

Ben sığır değilim, sizlerde değilsiniz…
İnsanım…
Ben karşımdakine insan gibi davranıyorum, davranmak istiyorum…
Karşımdan da bunu bekliyorum.

O “hatun”
Konuşuyor ya baz baz…
O moderatör, devlet televizyonu…
Iki öncesi…
Ben ne inkârcıyım…
Ne komplo kuramcısıyım…
Bir çeyrek…
Ayakta durmakta zorlanan…
Yaşama tutunmuyorum, O mu arsız ben mi bilemedim…
Bir türlü bırakamıyoruz birbirimizi.

Yeri gelir YALANLARI yüze vururum…
HANIM…
Türkiye, bunu da ZAMANINDA anlattım…
Sevdiklerin ile vururlar seni…
Korkuyorum AMA korkunun ecele faydası yok ki!

incele

Alışverişten geldim

Offff…
Ne pahalılık, 100 Euro…
Elde var “sıfır”

Alışveriş falan bahane, zaman geçsin…
İlaçlar…
Felaket, felaket, tarifsiz…
Üstüne sıcaklar.

Giderken 1,37 mazot…
BABA YERDE, Esso…
Aral gibi yakıtı fevkalade…
Balıklama daldım benzinciye…
Bir saat geçti geçmedi…
1,44…
Ne oldu lan, dünyada birdenbire petrol mü bitti…
Savaş mı çıktı…
NE OLDU?

Kim kimi sikerse!

Çalışan halk inlemekte…
Ya sabit gelirliler ne yapsın?
Emekliler???

Fransız ihtilali de böyle başlamıştı…
Baklava börek yiyenler…
Kellelerinden olurlar…
Dökülünce sokaklara yığınlar.

BILIYORUM…
ANLAMADINIZ Voyager…
Bilardo falan…
INANNN…
Anlayan öyle bir anladı ki beni…
Ben kendimi düdükletmem…
Ne kendimi ne ben olan beni…
Benden olanı…
SIKTIRMEM…
Siktirmem ulan siktirmem…
Var mı bir diyeceğin?
Siktirmem.

Bir şeyler atayım ağzıma…
Çok fena…
Çok fena, gitmem lazım…
Vaktim olursa devam.

AB(D) hegemonyası

Özellikle ABD…
Gittikçe güç kaybediyor, ÖZELLIKLE…
Hitler…
Evet “Hitler gibi”
O iki cephede savaş açtı, bunlar üç…
Eee…
“Dev aynası”
Hadi Avrupa’yı “dize getirdiler”
Rusya AMA ÖZELLIKLE Çin’de…
SERT KAYAYA çarptılar…
Hani 20 sene meselesi…
Her gün bir adım daha.

Bununda en önemli nedenlerinden biri…
Iç kargaşa…
Allah baki, insan ve insandan olan fani.

Sözünü geçiremez vaziyete geldi artık…
Afganistan…
Söyletmen beni, IZLEDINIZ MI?

Eğer izlediyseniz yayınladıklarımı anlarsınız beni.

Hadi ben gitti…
Oma, alışveriş falan…
Vakit bularsam GOLF AKIMI!

*

İklim değişikliği değil mi?
FIRSATCILAR…
Memlekette, Yunanistan’da, İtalya’da falan…
Her yerde…
SIKIN sığırları!

Neyse, vaktim olursa GOLF AKIMI!

*

UNUTMA…
ABD, Rus ve Çin AYNI çalışmaları işletiyorlar…
Bu BIR…
Daha geçenlerde yayınladım, ARAP…
Çöle yağmur yağdırdı!

Adiler…
Altıncı dakika gibi…
Uzaya gönderilenler, MILYARLARCA kilometre…
SADECE…
Voyager 2 diyorum…
Kütle çekim gücü, Türkçesini bilmiyorum…
Bilardo prensibi diyorum…
Anlayana YETER!

Neyse gitmem lazım