Die Krim WAR mal türkisch, dann ist sie russisch geworden, als Geschenk an die Ukraine gegangen. NUN es ist nicht die feine englische, ein Geschenk zurück zu fordern ABER durchaus gängig

AUCH… und gerade national oder International, üblich(!) „Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Schenker ein Geschenk zurückverlangen. Fehlverhalten des Beschenkten § 530 BGB führt explizit aus: Ein Schenker darf ein Geschenk zurückfordern, wenn sich der „Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. (Darunter zählen beispielsweise … Die Krim WAR mal türkisch, dann ist sie russisch geworden, als Geschenk an die Ukraine gegangen. NUN es ist nicht die feine englische, ein Geschenk zurück zu fordern ABER durchaus gängig weiterlesen