Kein, absolut KEIN Problem

„In der Regel gilt der Grundsatz: Jeder ist als unschuldig zu behandeln, bis ihm eine Schuld nachgewiesen werden konnte. Die Beweislastumkehr dreht diese Nachweispflicht jedoch um, sodass der Beschuldigte Beweise für seine Unschuld erbringen muss.“ NIEMALS, Im Namen ODER Auftrag von was weiß ich wem… Und schon gar nicht für Geld… Weder FÜR noch GEGEN… … Kein, absolut KEIN Problem weiterlesen