{"id":78290,"date":"2021-08-13T17:38:40","date_gmt":"2021-08-13T17:38:40","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/?p=78290"},"modified":"2021-08-13T17:42:56","modified_gmt":"2021-08-13T17:42:56","slug":"tuerkiyede-oelue-sayisi-31-yuekselmis-cin-21","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/?p=78290","title":{"rendered":"T\u00fcrkiye\u2019de \u00f6l\u00fc say\u0131s\u0131 31 y\u00fckselmi\u015f, \u00c7in 21"},"content":{"rendered":"<p>\u0130klim de\u011fi\u015fikli\u011fi \u00f6yle mi???<br \/>\nGe\u00e7enlerde Rusya, yang\u0131n falan\u2026<br \/>\nHele hele Korona!<\/p>\n<p>*<\/p>\n<p>\u00d6NEMLI!!!<\/p>\n<p>&#8222;Was ist neu seit der Neufassung der Verordnung vom 30. Juli 2021?<br \/>\nDie Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft. Ab dem 1. August 2021 gelten unter anderem die folgenden Neuerungen:<\/p>\n<p>Bez\u00fcglich der Ausweisung von Risikogebieten:<\/p>\n<p>Risikogebiete werden ab dem 1. August 2021 in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Die Kategorie der \u201eeinfachen\u201c Risikogebiete entf\u00e4llt.<\/p>\n<p>Bez\u00fcglich der Nachweispflicht:<\/p>\n<p>Ab dem 1. August 2021 sind alle Einreisenden \u2013 unabh\u00e4ngig davon, ob sie sich in einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben oder nicht \u2013 verpflichtet, bei Einreise \u00fcber einen Nachweis des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Impf-, Test-, Genesenennachweis) zu verf\u00fcgen.<br \/>\nHinweis: Die strenge Testpflicht f\u00fcr Einreisende nach Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet besteht fort.<br \/>\nKinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.<br \/>\nBez\u00fcglich der Einreisequarant\u00e4ne:<\/p>\n<p>Die Absonderungspflicht gilt nunmehr vorerst bis zum 30.09.2021.<\/p>\n<p>F\u00fcr Kinder unter 12 Jahren endet die Quarant\u00e4ne nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet nach dem f\u00fcnften Tag der Einreise automatisch.<\/p>\n<p>Bez\u00fcglich der Einreise mit Kindern:<\/p>\n<p>Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. F\u00fcr sie endet die Quarant\u00e4ne nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet nach dem f\u00fcnften Tag der Einreise automatisch.<\/p>\n<p>Information f\u00fcr Geimpfte und Genesene:<\/p>\n<p>Impf- und Genesenennachweise k\u00f6nnen einen negativen Testnachweis ersetzen und von der Einreisequarant\u00e4ne befreien. Dies gilt derzeit jeweils nicht bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet.<\/p>\n<p>Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass aktuell keine Feststellung gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Absatz 2 Satz 5 Corona-Einreiseverordnung durch das Robert Koch-Institut besteht. \u00a7 4 Absatz 2 Satz 5 der Coronavirus-Einreiseverordnung sieht vor, dass Personen auch bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet ausnahmsweise nicht in Quarant\u00e4ne m\u00fcssen, wenn \u201edie einreisende Person vollst\u00e4ndig mit einem Impfstoff gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft ist, f\u00fcr den das Robert Koch-Institut festgestellt und auf seiner Internetseite ausdr\u00fccklich unter Bezug auf diese Vorschrift bekanntgemacht hat, dass dieser Impfstoff gegen die Virusvariante hinreichend wirksam ist, derentwegen die Einstufung als Virusvariantengebiet erfolgt ist.\u201c Das bedeutet, dass auch f\u00fcr Geimpfte \u2013 unabh\u00e4ngig von der Art des verwendeten Impfstoffes \u2013 nach Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet eine vierzehnt\u00e4gige Quarant\u00e4nepflicht gilt.<\/p>\n<p>Eine Liste der derzeit ausgewiesenen Risikogebiete finden Sie beim RKI.<\/p>\n<p>Anmeldepflicht<br \/>\nBereits bevor Sie einreisen, m\u00fcssen Sie eine digitale Einreiseanmeldung durchf\u00fchren, wenn Sie sich innerhalb der zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Auf der Homepage www.einreiseanmeldung.de geben Sie die Informationen zu Ihren Aufenthalten der letzten zehn Tage an. Nach vollst\u00e4ndiger Angabe aller notwendigen Informationen erhalten Sie eine PDF-Datei als Best\u00e4tigung. Ihr Bef\u00f6rderer wird in der Regel vor der Bef\u00f6rderung kontrollieren, ob Sie eine Best\u00e4tigung vorweisen k\u00f6nnen. Eine Bef\u00f6rderung kann anderenfalls nicht erfolgen.<br \/>\nSollte Ihnen aufgrund fehlender technischer Ausstattung oder aufgrund technischer St\u00f6rung eine digitale Einreiseanmeldung nicht m\u00f6glich sein, m\u00fcssen Sie stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausf\u00fcllen. Bitte entnehmen Sie den Hinweisen in der Ersatzmitteilung, wo Sie diese abzugeben haben (z.B. auf Anforderung beim Bef\u00f6rderer oder bei der Bundespolizei). Wenn keine Anforderung zur Abgabe der Ersatzmitteilung erfolgt, sind Sie verpflichtet, entweder die digitale Einreiseanmeldung nach Einreise nachzuholen oder die ausgef\u00fcllte Ersatzmitteilung per Post an folgende Adresse zu \u00fcbermitteln:<br \/>\nDeutsche Post E-POST Solutions GmbH, 69990 Mannheim<\/p>\n<p>Weitere Infos zur Anmeldepflicht und Ausnahmen davon finden Sie in den FAQ zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarant\u00e4ne.<br \/>\nAbsonderungspflicht<br \/>\nDie Einreisequarant\u00e4ne ist bundeseinheitlich geregelt:<\/p>\n<p>Wenn Sie sich in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet aufgehalten haben, m\u00fcssen Sie sich grunds\u00e4tzlich direkt nach Ankunft nach Hause &#8211; oder in eine sonstige Beherbergung am Zielort &#8211; begeben und absondern (h\u00e4usliche Quarant\u00e4ne). Bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet betr\u00e4gt die Absonderungszeit grunds\u00e4tzlich zehn Tage, bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet betr\u00e4gt sie grunds\u00e4tzlich vierzehn Tage.<br \/>\nW\u00e4hrend der Quarant\u00e4ne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen. Vergessen Sie nicht: Diese Ma\u00dfnahme dient dem Schutz Ihrer Familie, der Nachbarn und aller anderen Menschen in Ihrem Umfeld. Verst\u00f6\u00dfe gegen die Quarant\u00e4neregeln k\u00f6nnen mit Bu\u00dfgeldern geahndet werden!<br \/>\nBeendigung bei Hochrisikogebieten: Die h\u00e4usliche Quarant\u00e4ne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis \u00fcber das Einreiseportal der Bundesrepublik unter www.einreiseanmeldung.de \u00fcbermittelt wird. Die Quarant\u00e4ne endet mit dem Zeitpunkt der \u00dcbermittlung. Wird ein Genesenen- oder Impfnachweis bereits vor Einreise \u00fcbermittelt, so ist keine Quarant\u00e4ne erforderlich. Im Fall der \u00dcbermittlung eines Testnachweises darf die zugrundeliegende Testung fr\u00fchestens f\u00fcnf Tage nach der Einreise erfolgt sein. F\u00fcr Kinder, die das zw\u00f6lfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Absonderung f\u00fcnf Tage nach der Einreise automatisch.<br \/>\nBeendigung bei Virusvariantengebieten: Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarant\u00e4ne grunds\u00e4tzlich 14 Tage. Eine vorzeitige Beendigung bei Virusvariantengebieten kommt insbesondere in folgendem Fall in Betracht:<br \/>\nWird das betroffene Virusvariantengebiet noch w\u00e4hrend der Absonderungszeit in Deutschland herabgestuft, gelten f\u00fcr die Beendigung der Absonderung die Regelungen f\u00fcr diese Gebietsart.<br \/>\nHinweis: Es besteht aktuell keine Feststellung gem\u00e4\u00df \u00a7 4 Absatz 2 Satz 5 Corona-Einreiseverordnung durch das RKI.<\/p>\n<p>Sonderfall der Beendigung durch Entlistung: Die h\u00e4usliche Quarant\u00e4ne endet au\u00dferdem automatisch, sobald das betroffene Gebiet nicht mehr unter www.rki.de\/risikogebiete gelistet ist (sogenannte Entlistung).<\/p>\n<p>Die Quarant\u00e4nepflicht gilt vorerst bis zum 30. September 2021.<\/p>\n<p>Weitere Infos zur Absonderungspflicht und Ausnahmen davon finden Sie in den  FAQ zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarant\u00e4ne.<\/p>\n<p>Nachweispflicht<br \/>\nGenerelle Nachweispflicht f\u00fcr alle Reisenden:<br \/>\nReisende ab 12 Jahren m\u00fcssen unabh\u00e4ngig von der Art des Verkehrsmittels und unabh\u00e4ngig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat grunds\u00e4tzlich bei Einreise \u00fcber ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verf\u00fcgen. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenz\u00fcberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde verlangt werden. Flugreisende m\u00fcssen dem Bef\u00f6rderer den Nachweis schon vor Abreise vorlegen.<\/p>\n<p>Spezielle Nachweispflicht nach Voraufenthalt in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet:<\/p>\n<p>1. Reisende nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet m\u00fcssen dem Bef\u00f6rderer, beispielsweise der Fluggesellschaft, schon vor der Abreise einen negativen Testnachweis oder einen Genesenen- oder Impfnachweis vorlegen. Auch bei der Kontrolle des grenz\u00fcberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden.<\/p>\n<p>2. Bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet muss dem Bef\u00f6rderer ein negativer Testnachweis vorgelegt werden, ein Impf- oder Genesenennachweis reicht nicht aus. Auch bei der Kontrolle des grenz\u00fcberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden.<br \/>\nDer Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zur\u00fcckliegt. F\u00fcr die Berechnung dieser Zeitr\u00e4ume ist der Zeitpunkt der Einreise ma\u00dfgeblich. Bei Virusvariantengebieten verk\u00fcrzt sich die Frist bei Antigen-Tests auf 24 Stunden.<br \/>\nInformationen zu anerkannten Tests finden Sie beim RKI.<br \/>\nWeitere Infos zur Nachweispflicht und Ausnahmen davon finden Sie in den FAQ zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarant\u00e4ne.<br \/>\nBef\u00f6rderungsverbot<br \/>\nNeben den geltenden Anmelde-, Nachweis- und Quarant\u00e4neregeln ist zum Schutz der Bev\u00f6lkerung in der Bundesrepublik Deutschland und zur Limitierung des Eintrags und der schnellen Verbreitung gef\u00e4hrlicher Virusvarianten eine Beschr\u00e4nkung der Bef\u00f6rderung von Einreisenden aus den als Virusvariantengebieten eingestuften Staaten in die Bundesrepublik Deutschland geboten. Weitere Infos zum Bef\u00f6rderungsverbot und Ausnahmen davon finden Sie in den FAQ zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarant\u00e4ne.&#8220;<\/p>\n<p>https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/service\/gesetze-und-verordnungen\/guv-19-lp\/coronaeinreisev.html<\/p>\n<p><ins datetime=\"2021-08-13T17:38:42+00:00\"><strong>\u201cHi\u00e7bir vir\u00fcs\u2026\u201d<br \/>\nFALAN!<\/p>\n<p>\u00c7ok beklersin turisti!<\/strong><\/ins><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u0130klim de\u011fi\u015fikli\u011fi \u00f6yle mi??? Ge\u00e7enlerde Rusya, yang\u0131n falan\u2026 Hele hele Korona! * \u00d6NEMLI!!! &#8222;Was ist neu seit der Neufassung der Verordnung vom 30. Juli 2021? Die Neufassung der Coronavirus-Einreiseverordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft. Ab dem 1. August 2021 gelten unter anderem die folgenden Neuerungen: Bez\u00fcglich der Ausweisung von Risikogebieten: Risikogebiete werden ab &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/?p=78290\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eT\u00fcrkiye\u2019de \u00f6l\u00fc say\u0131s\u0131 31 y\u00fckselmi\u015f, \u00c7in 21\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/78290"}],"collection":[{"href":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=78290"}],"version-history":[{"count":3,"href":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/78290\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":78293,"href":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/78290\/revisions\/78293"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=78290"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=78290"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=78290"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}