{"id":71689,"date":"2021-05-25T07:02:13","date_gmt":"2021-05-25T07:02:13","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/?p=71689"},"modified":"2021-05-25T07:02:13","modified_gmt":"2021-05-25T07:02:13","slug":"das-urheberrecht-wird-umfassend-reformiert","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/?p=71689","title":{"rendered":"Das Urheberrecht wird umfassend reformiert"},"content":{"rendered":"<p>&#8222;Der Deutsche Bundestag hat die auf Initiative der Bundesregierung eingebrachte Reform des Urheberrechts beschlossen. Mit dem Gesetz zur Urheberrechtsreform werden zwei europ\u00e4ische Richtlinien umgesetzt. Die Reform ist n\u00f6tig, weil sich Medientechnologien rasant weiterentwickelt haben \u2013 mit Auswirkungen auf urheberrechtlich gesch\u00fctzte Werke.<\/p>\n<p>Upload-Plattformen sollen k\u00fcnftig Lizenzen f\u00fcr urheberrechtlich gesch\u00fctzte Inhalte erwerben.<\/p>\n<p>Was war der Anlass f\u00fcr die Reform des Urheberrechts?<br \/>\nDie Reform ist die gr\u00f6\u00dfte im europ\u00e4ischen Urheberrecht in den vergangenen 20 Jahren. Anlass f\u00fcr die Reform waren die rasanten Entwicklungen der Digitalisierung und Vernetzung, die zu einem st\u00e4ndigen Wandel in der Art und Weise gef\u00fchrt haben, wie urheberrechtlich gesch\u00fctzte Inhalte geschaffen, erzeugt, vertrieben, verwertet und vom Publikum genutzt werden. Das gilt f\u00fcr Streaming-Portale ebenso wie f\u00fcr die Nutzung von Social Media.<\/p>\n<p>Was wird neu durch die beschlossene Reform geregelt?<br \/>\nEin zentraler Aspekt der Urheberrechtsreform ist die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen (englisch f\u00fcr \u201eHochladen&#8220;) wie etwa YouTube oder Facebook: Nutzerinnen und Nutzer verbreiten dabei Inhalte von ihrem eigenen Ger\u00e4t \u00fcber diese Plattformen im Internet. F\u00fcr diese Verbreitung sind die Plattformen k\u00fcnftig auch selbst unmittelbar verantwortlich. F\u00fcr Drittinhalte, die Nutzer verbreiten, m\u00fcssen sie k\u00fcnftig Lizenzen erwerben. Ein erg\u00e4nzender Direktverg\u00fctungsanspruch gegen\u00fcber den Plattformen sorgt dann daf\u00fcr, dass auch die Kreativen, also Musikerinnen und Musiker, Schauspielerinnen und Schauspieler oder Autorinnen und Autoren, fair an diesen Lizenzeinnahmen beteiligt werden.<\/p>\n<p>Dies hat nun der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes beschlossen.<\/p>\n<p>Wie sehen die Regelungen zur Verantwortlichkeit der Plattformen aus?<br \/>\nZuk\u00fcnftig sollen Upload-Plattformen f\u00fcr die hochgeladenen Inhalte der Nutzerinnen und Nutzer urheberrechtlich verantwortlich sein; das bisherige Haftungsprivileg f\u00fcr \u201eHost Provider\u201c entf\u00e4llt. Besteht keine entsprechende Lizenz, muss die Plattform einen Upload auf Verlangen des Rechtsinhabers nachtr\u00e4gliche entfernen oder auch von Anfang an blockieren. Weiterhin genutzt werden k\u00f6nnen trotz Blockierverlangens kurze Ausschnitte gesch\u00fctzter Werke, um die Meinungs- und Kommunikationsfreiheit im Internet zu sch\u00fctzen, denn Zitate, Karikaturen, Parodien und Pastiche sind in jedem Fall gesetzlich erlaubt.<\/p>\n<p>Welche Inhalte darf ich jetzt als Nutzer online stellen?<br \/>\nWie bisher d\u00fcrfen Nutzer aus urheberrechtlicher Perspektive alles online stellen, was erlaubt ist \u2013 sei es, weil es ihr eigener \u201eContent\u201c ist, weil sie an fremden Werken ein vertragliches Nutzungsrecht haben oder aber weil die Verwendung fremder Werke gesetzlich erlaubt ist, zum Beispiel als Zitat, Parodie, Karikatur oder Pastiche. F\u00fcr den Fall, dass ein Rechtsinhaber das Blockieren von Nutzungen seines Werkes verlangt und die Plattform hierf\u00fcr automatisierte Verfahren (\u201eUpload-Filter\u201c) einsetzt, wird f\u00fcr bestimmte Inhalte widerlegbar vermutet, dass sie legal sind, um die Meinungsfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Hierbei gilt folgendes Verfahren: Sofern diese als \u201emutma\u00dflich erlaubte\u201c Inhalte gelten, wird der Beitrag zun\u00e4chst ver\u00f6ffentlicht. Der Rechteinhaber wird hier\u00fcber informiert und kann dagegen Beschwerde einlegen. Als \u201emutma\u00dflich erlaubt\u201c gelten Inhalte, wenn sie nur sehr geringf\u00fcgig andere Werke nutzen. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei Filmausschnitten oder Tonspuren bis zu einer L\u00e4nge von 15 Sekunden, einem Text mit bis zu 160 Zeichen oder einem Foto oder einer Grafik bis zu einer Gr\u00f6\u00dfe von 125 Kilobyte. Die \u201emutma\u00dfliche Erlaubnis\u201c gilt allerdings nur, sofern die genannten Inhalte zu nicht-kommerziellen Zwecken verwendet werden. Au\u00dferdem kann ein Nutzer gr\u00f6\u00dfere Werkteile ausdr\u00fccklich als gesetzlich erlaubt kennzeichnen.<\/p>\n<p>Diese Regeln gelten aber nur, wenn der Rechtsinhaber die Blockierung von Inhalten verlangt hat. Viele Inhalte auf Upload-Plattformen sind aber schon heute lizenziert; die Nutzer sind also befugt, diese Inhalte \u2013 insbesondere Musik \u2013 im Rahmen ihres \u201eUser generated Content\u201c zu verwenden.<\/p>\n<p>Was ist das Ziel des eingef\u00fchrten neuen Leistungsschutzrechts?<br \/>\nMit der Reform wird zudem ein neues Leistungsschutzrecht f\u00fcr Presseverleger eingef\u00fchrt. Dieses Presse-Leistungsschutzrecht sch\u00fctzt die wirtschaftlich-organisatorische und technische Leistung der Presseverleger bei der Erstellung von Pressever\u00f6ffentlichungen. Hierbei ist eine Mindestbeteiligung f\u00fcr Journalistinnen und Journalisten an den erzielten Lizenzeinnahmen vorgesehen.<\/p>\n<p>Welche Anpassungen werden bei K\u00fcnstler-Vertr\u00e4gen vorgenommen?<br \/>\nDas Gesetz enth\u00e4lt auch Anpassungen f\u00fcr Vertr\u00e4ge zwischen Kreativen und Verwertern im sogenannten Urhebervertragsrecht, also etwa zwischen Schauspielerinnen und Schauspielern auf der einen Seite und Filmproduzentinnen und Filmproduzenten auf der anderen Seite. Damit soll das Prinzip der angemessenen Verg\u00fctung gest\u00e4rkt werden. Hierzu tragen insbesondere verbesserte Informationsanspr\u00fcche sowohl gegen den unmittelbaren Vertragspartner wie auch in der Lizenzkette bei.<\/p>\n<p>Der zuvor bereits erw\u00e4hnte neue Direktverg\u00fctungsanspruch der Kreativen gegen Upload-Plattformen f\u00fcr lizenzierte Inhalte gew\u00e4hrleistet, dass jedenfalls ein Teil der Zahlungen der Plattformen die Kreativen tats\u00e4chlich auch erreicht.<\/p>\n<p>Was \u00e4ndert sich bei den Nutzungsbefugnissen f\u00fcr Bildung und Wissenschaft?<br \/>\nDas Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz aus dem Jahr 2017 hatte bereits viele Rechts\u00e4nderungen, die das europ\u00e4ische Recht nun verlangt, in deutsches Recht umgesetzt. Diese zun\u00e4chst befristete Reform wird nunmehr in Dauerrecht \u00fcberf\u00fchrt. Dies verbessert die Rahmenbedingungen f\u00fcr digitales Lehren und Lernen, gerade in Zeiten der Corona-Pandemie. Erg\u00e4nzend werden grenz\u00fcberschreitende Nutzungen einbezogen, beispielsweise Online-Angebote von Universit\u00e4ten, die so rechtssicher europaweit genutzt werden k\u00f6nnen. Bibliotheken oder Archive erhalten beispielsweise dadurch Rechtssicherheit, dass sie die Werke in ihren Best\u00e4nden so oft wie n\u00f6tig und auch in digitalen Formaten vervielf\u00e4ltigen d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Welche europ\u00e4ischen Richtlinien werden mit der Reform nun in deutsches Recht umgesetzt?<br \/>\nDie europ\u00e4ische Urheberrechts-Reform wurde von September 2016 bis April 2019 verhandelt und war Bestandteil des umfassenden europ\u00e4ischen Projekts \u201eDigitaler Binnenmarkt\u201c.<\/p>\n<p>Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie \u00fcber das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) sowie der Online-SatCab-Richtlinie. Es \u00e4ndert das Urheberrechtsgesetz sowie das Verwertungsgesellschaftengesetz in vielerlei Hinsicht (gesetzliche Erlaubnisse unter anderem f\u00fcr das Text und Data Mining, Zugang zu nicht verf\u00fcgbaren Werken, kollektive Lizenzvergabe mit erweiterter Wirkung, Presseverleger-Leistungsschutzrecht, Verlegerbeteiligung, Urhebervertragsrecht, Online-Verwertung von Rundfunkprogrammen). Die Reform soll, wenn sie am 28. Mai 2021 den Bundesrat passiert hat, in Deutschland am 7. Juni 2021 in Kraft treten, das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz etwas sp\u00e4ter zum 1. August 2021.&#8220;<\/p>\n<p>https:\/\/www.bundesregierung.de\/breg-de\/suche\/urheberrechtsreform-1845042<\/p>\n<p>KORKMA&#8230;<br \/>\nANLATIRIM bir ara. G\u00f6r\u00fcnd\u00fc\u011f\u00fc kadar k\u00f6t\u00fc de\u011fil.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8222;Der Deutsche Bundestag hat die auf Initiative der Bundesregierung eingebrachte Reform des Urheberrechts beschlossen. 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