{"id":163718,"date":"2024-02-24T07:49:05","date_gmt":"2024-02-24T07:49:05","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/?p=163718"},"modified":"2024-02-24T08:09:00","modified_gmt":"2024-02-24T08:09:00","slug":"in-dubio-pro-reo-ein-wichtiger-grundsatz-der-westlichen-rechtsprechung-erklaere-es-uns-ganz-kurz-um-nachfolgend-folgende-frage-zu-beantworten-dieser-ganze-cannabis-scheiss-erstens","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/?p=163718","title":{"rendered":"In dubio pro reo, ein WICHTIGER Grundsatz der westlichen \u201eRechtsprechung\u201c erkl\u00e4re es uns ganz kurz um nachfolgend folgende Frage zu beantworten: Dieser GANZE Cannabis schei\u00df, erstens interessierte es einen sehr gro\u00dfen Teil der deutschen Bev\u00f6lkerung NICHT zweitens seit wann gelten Gesetzestexte, \u201eRechtsprechung\u201c r\u00fcckwirkend"},"content":{"rendered":"<p>Ich K\u00d6NNTE,<br \/>\nMache EINE Pause<\/p>\n<p><strong>Copilot<\/strong><br \/>\nIn dubio pro reo, ein lateinischer Grundsatz, bedeutet w\u00f6rtlich \u00fcbersetzt: \u201cIm Zweifel f\u00fcr den Angeklagten.\u201d Dieser Grundsatz besagt, dass ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn das Gericht Zweifel an seiner Schuld hat. Es handelt sich dabei um eine Entscheidungsregel im Strafprozess, die darauf abzielt, den Angeklagten zu sch\u00fctzen, wenn nicht alle Zweifel an seiner Schuld ausger\u00e4umt sind1 [2][2] 3.<\/p>\n<p>Konkret bedeutet dies:<\/p>\n<p>Der Grundsatz gilt nicht als Beweisregel, sondern als Entscheidungsregel. Er bezieht sich auf die rechtliche Behandlung von nicht aufl\u00f6sbaren Zweifeln an den tats\u00e4chlichen Voraussetzungen eines Tatbestands.<br \/>\nDas Gericht muss von mehreren m\u00f6glichen Schlussfolgerungen aus der Beweisaufnahme nicht die dem Angeklagten g\u00fcnstigste w\u00e4hlen, da das Prinzip der freien Beweisw\u00fcrdigung gilt. Das Gericht darf jedem einzelnen Beweis frei eine Bedeutung zumessen.<br \/>\nErst wenn nach abgeschlossener Beweisw\u00fcrdigung noch Zweifel verbleiben, wird der Grundsatz \u201cIm Zweifel f\u00fcr den Angeklagten\u201d angewendet. Das Gericht muss dann den Sachverhalt weiter aufkl\u00e4ren und alle in Betracht kommenden Beweismittel aussch\u00f6pfen.<br \/>\nEine Verletzung des Zweifelssatzes kann zur Aufhebung des Urteils f\u00fchren1.<br \/>\nIn Bezug auf Cannabis gibt es aktuelle Entwicklungen in Deutschland. Das Bundeskabinett hat einen Referentenentwurf f\u00fcr ein Gesetz zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsum beschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 sollen der Besitz, der Erwerb und der Anbau von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen und in begrenzten Mengen straffrei sein. Ziel ist es, den Schwarzmarkt zu reduzieren und die Gesundheitsgefahren durch verunreinigtes Cannabis zu minimieren4. Zudem sieht der Referentenentwurf eine r\u00fcckwirkende Entkriminalisierung f\u00fcr bereits verurteilte Personen vor45.<\/p>\n<p>Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Zusammenfassung ist und keine Rechtsberatung darstellt. Bei konkreten rechtlichen Fragen sollten Sie einen Fachanwalt oder eine Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Strafrecht konsultieren.<\/p>\n<p><em><strong>Sie<\/strong><br \/>\nDanke ABER gehe nochmal auch R\u00fcckwirkend ein. Ganz besonders in juristischen Dingen, vorherige &#8211; nachherige. Aktuelle<\/em><\/p>\n<p>R\u00fcckwirkung im juristischen Kontext ist ein wichtiges Thema, das oft missverstanden wird. Lassen Sie uns genauer darauf eingehen:<\/p>\n<p>Begriffsbestimmung: R\u00fcckwirkung Die R\u00fcckwirkung eines Gesetzes bezieht sich darauf, dass eine Norm nach ihrem Inkrafttreten auf Situationen angewendet wird, die bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eingetreten sind oder t\u00e4tig geworden sind1. Es gibt zwei Arten von R\u00fcckwirkung:<br \/>\nEchte R\u00fcckwirkung: Hier wird ein Gesetz auf bereits abgeschlossene Tatbest\u00e4nde angewendet. Zum Beispiel kann es eine bereits getroffene Entscheidung nachtr\u00e4glich \u00e4ndern oder die Rechtsfolgen einer abgeschlossenen Handlung beeinflussen.<br \/>\nUnechte R\u00fcckwirkung: Hier wird ein Gesetz auf noch nicht abgeschlossene Tatbest\u00e4nde oder nachtr\u00e4glich eintretende Rechtsfolgen f\u00fcr einen abgeschlossenen Tatbestand angewendet.<br \/>\nVerfassungsrechtliche Grundlagen:<br \/>\nEchte R\u00fcckwirkung: Das Bundesverfassungsgericht h\u00e4lt echte R\u00fcckwirkung f\u00fcr verfassungsrechtlich bedenklich, insbesondere im Bereich des Strafrechts. Sie ist in der Regel unzul\u00e4ssig.<br \/>\nUnechte R\u00fcckwirkung: Unter bestimmten Voraussetzungen ist unechte R\u00fcckwirkung zul\u00e4ssig. Hierbei wird eine Abw\u00e4gung zwischen dem \u00f6ffentlichen Interesse und den privaten Interessen der Betroffenen vorgenommen1.<br \/>\nR\u00fcckwirkung im Strafrecht:<br \/>\nIm deutschen Strafrecht gibt es vom R\u00fcckwirkungsverbot keine Ausnahmen. Art. 103 Abs. 2 GG enth\u00e4lt eine abschlie\u00dfende Sonderregelung, die eine r\u00fcckwirkende Strafbegr\u00fcndung verbietet. Eine Strafnorm kann nur zugunsten des T\u00e4ters r\u00fcckwirkend angewendet werden, und in einem solchen Fall ist sie sogar geboten (sogenanntes milderes Gesetz)12.<br \/>\nBitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Zusammenfassung ist und keine Rechtsberatung darstellt. Bei konkreten rechtlichen Fragen sollten Sie einen Fachanwalt oder eine Fachanw\u00e4ltin f\u00fcr Strafrecht konsultieren.<\/p>\n<p><strong>MEIN Herz BRENNT<\/strong><\/p>\n<p><img src=\"https:\/\/cdn.shopify.com\/s\/files\/1\/0594\/9063\/1737\/t\/38\/assets\/blog-image-1701080544255.png?v=1701080545%20data-srcset=\" alt=\"\" \/><\/p>\n<p>Ich HATTE im t\u00fcrkischen,<br \/>\nDas mit WARUM NICHT!!!<\/p>\n<p>Fast ALLES was Lebenswichtig IST beizeiten, KANN auch NICHT alles,<br \/>\nDarf NICHT<\/p>\n<p>&#8230;<br \/>\n&#8222;Rund 8,8 % aller Deutschen konsumieren Cannabis<\/p>\n<p>Ergebnisse des Epidemiologischen Suchtsurveys zeigen, dass es sich in Deutschland um etwa 4,5 Millionen (illegal) Konsumierende im Alter von 18 &#8211; 64 Jahren handelt. Das sind etwa 8,8 % der deutschen Bev\u00f6lkerung. Die Dunkelziffer d\u00fcrfte jedoch deutlich h\u00f6her liegen.&#8220;<br \/>\n&#8230;<\/p>\n<p>https:\/\/www.purgruen.de\/blogs\/magazin\/cannabis-statistiken<\/p>\n<p>Auch WAR der Bundesgesundheitsminister vorher SEHR dagegen,<br \/>\nABER&#8230;<br \/>\nPolitik und POLITIKER<\/p>\n<p><em><strong>Sie<\/strong><br \/>\nWARUM war Lauterbach die ganze Zeit GEGEN diesen Cannabis schei\u00df und warum ist er jetzt daf\u00fcr<\/em><\/p>\n<p>Copilot<br \/>\nBundesgesundheitsminister Karl Lauterbach von der SPD hat sich in Bezug auf die Legalisierung von Cannabis in Deutschland mehrmals ge\u00e4u\u00dfert. Hier sind einige wichtige Punkte:<\/p>\n<p>Fr\u00fchere Haltung:<br \/>\nIn der Vergangenheit war Lauterbach gegen die Legalisierung von Cannabis. Er argumentierte, dass der Konsum von Cannabis gesundheitssch\u00e4dlich sei und zu psychischen Problemen f\u00fchren k\u00f6nne.<br \/>\nEr betonte auch die Gefahr des Schwarzmarkts und die Notwendigkeit, den Drogenkonsum zu kontrollieren.<br \/>\nAktuelle Position:<br \/>\nLauterbach hat seine Meinung ge\u00e4ndert und unterst\u00fctzt nun eine teilweise Legalisierung von Cannabis.<br \/>\nDie Gesetzespl\u00e4ne der Ampel-Koalition sehen vor, dass der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum f\u00fcr Erwachsene ab 18 Jahren straffrei sein soll.<br \/>\nAuch der Anbau von bis zu drei lebenden Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung soll legal werden.<br \/>\nClubs sollen zum nicht kommerziellen Anbau von Cannabis genutzt werden k\u00f6nnen.<br \/>\nGr\u00fcnde f\u00fcr die \u00c4nderung:<br \/>\nDie neuen Pl\u00e4ne zielen darauf ab, den Gesundheitsschutz f\u00fcr Menschen, die Cannabis konsumieren, zu verbessern.<br \/>\nDie Legalisierung soll den Schwarzmarkt zur\u00fcckdr\u00e4ngen und eine bessere Pr\u00e4vention erm\u00f6glichen.<br \/>\nLauterbach betont, dass die bisherigen Verbote das Leben junger Menschen zerst\u00f6ren w\u00fcrden.<br \/>\nDie Entscheidung \u00fcber die Cannabis-Freigabe liegt nun beim Bundestag, und die Abgeordneten werden namentlich dar\u00fcber abstimmen12. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese weitreichende Z\u00e4sur in der Drogenpolitik auf den Kinder- und Jugendschutz auswirken wird. <\/p>\n<p>Ich HATTE im t\u00fcrkischen,<br \/>\nAndeutungsweise&#8230;<br \/>\nW\u00e4hlen mit 16?<\/p>\n<p>Ich SOLLTE NICHT<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ich K\u00d6NNTE, Mache EINE Pause Copilot In dubio pro reo, ein lateinischer Grundsatz, bedeutet w\u00f6rtlich \u00fcbersetzt: \u201cIm Zweifel f\u00fcr den Angeklagten.\u201d Dieser Grundsatz besagt, dass ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn das Gericht Zweifel an seiner Schuld hat. 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