{"id":156063,"date":"2023-12-06T00:15:36","date_gmt":"2023-12-06T00:15:36","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/?p=156063"},"modified":"2023-12-06T00:35:41","modified_gmt":"2023-12-06T00:35:41","slug":"der-kulturfoederalismus-in-deutschland-und-die","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/?p=156063","title":{"rendered":"Der Kulturf\u00f6deralismus in Deutschland und die &#8230;"},"content":{"rendered":"<p>16 L\u00e4nder<br \/>\n&#8230;<br \/>\n&#8230;<br \/>\n&#8230;?<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.zdf.de\/dokumentation\/zdfinfo-doku\/wtf-blackbox-abschiebung-100.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ich W\u00dcRDE habe KEINEN Punkt gesetzt<\/a><\/p>\n<p>&#8222;Handw\u00f6rterbuch des politischen Systems<br \/>\nKulturpolitik<br \/>\nAndreas Joh. Wiesand<br \/>\nIn der Kulturpolitik l\u00e4uft in D. die f\u00f6derale Arbeitsteilung zwischen gesamt- und regionalstaatlichen sowie kommunalen Instanzen nach immer noch verbreiteter Ansicht darauf hinaus, dass hier der Bund fast nichts, die L\u00e4nder dagegen beinahe alles zu bestimmen h\u00e4tten. \u00dcber den missverst\u00e4ndlichen Begriff der \u201eKulturhoheit der L\u00e4nder\u201c wurde dieses Prinzip von manchen Verwaltungs- und Verfassungsjuristen lange vehement verteidigt, und dies nicht etwa nur in der \u2192 Bildungs- und Wissenschaftspolitik (wor\u00fcber auch gestritten werden kann), sondern ebenso in der Kulturpolitik im engeren Sinne, mit der wir uns hier befassen.<\/p>\n<p>Der \u201ekooperative Kulturf\u00f6deralismus\u201c<br \/>\nTats\u00e4chlich ist aber im traditionellen Kernbereich der Kulturpolitik, d. h. in der Kunstf\u00f6rderung und Kulturvermittlung, eher von einer Dominanz der gr\u00f6\u00dferen St\u00e4dte, zivilgesellschaftlicher Initiativen und in manchen Sparten auch der Kulturwirtschaft (Verlagswesen, Kunsthandel etc.) auszugehen. Zudem w\u00e4re hier nach den Wertentscheidungen des \u2192 Grundgesetzes eine \u201ehoheitliche\u201c Eingriffsverwaltung eher fehl am Platze. Ohnehin hatte der deutsche Einigungsprozess mit seiner Beanspruchung der Bundesfinanzen auf kulturellem Terrain gezeigt, dass sich die realen Gewichte durchaus einmal verschieben k\u00f6nnen: So verdoppelte sich nach der deutschen Einigung zu Beginn der 90er-Jahre vor\u00fcbergehend der Anteil des Bundes an der gesamten \u00f6ffentlichen Kulturfinanzierung.<\/p>\n<p>Man tut also gut daran, die Beziehungen zwischen Bund und L\u00e4ndern sowie die zwischen \u00f6ffentlichen und privaten Instanzen im Kultur- und Medienbereich nicht allein nach formaljuristischen Kategorien oder gar nach Ma\u00dfst\u00e4ben harter \u00f6konomischer Konkurrenz zu bewerten. Bisher \u00fcberwiegen vielmehr Komplement\u00e4rbeziehungen, die in der Regional- und Kommunalpolitik aber durch eine Art \u201ekultureller Konkurrenz\u201c bereichert werden: Repr\u00e4sentative Kultureinrichtungen, z. T. aber auch die \u201eKunstszene\u201c und profilierte kulturwirtschaftliche Betriebe (etwa bekannte Verlage oder Musicalh\u00e4user), gelten Verwaltungen und Lokalpolitikern als \u201eStandortfaktoren\u201c, die dem Image einer Stadt oder Region nach au\u00dfen gut tun und ihre Chance erh\u00f6hen sollen, Dienstleistungsfunktionen oder Industrieansiedlungen an sich zu binden. Die Bem\u00fchungen von bisher 9 deutschen St\u00e4dten um den Titel der \u201eEurop\u00e4ischen Kulturhauptstadt\u201c 2025 sind ein Beispiel f\u00fcr diese Interpretation und zugleich f\u00fcr die Europ\u00e4isierung mancher Bereiche der Kulturpolitik. Andererseits verweisen gerade Wirtschaftsvertreter auf die viel weiter reichende Bedeutung von Kultur f\u00fcr die menschliche Kreativit\u00e4t und den Zusammenhalt einer \u2192 Gesellschaft \u2013 so schon 1996 der Kulturkreis der Dt. Wirtschaft in einem \u201eGr\u00fcnbuch\u201c. Etwas von dieser gesellschaftspolitischen \u2013 \u00fcber die Kunstf\u00f6rderung weit hinausreichenden \u2013 Rolle der Kultur wurde im letzten Jahrzehnt z. B. in Debatten \u00fcber die kulturelle Bildung oder \u00fcber die Integration von Zuwanderern und einen verst\u00e4rkten \u201einterkulturellen Dialog\u201c deutlich, an denen sich nicht nur Vertreter von Bund, L\u00e4ndern und Kommunen, sondern auch nicht-staatliche Organisationen, Kirchen und engagierte Individuen beteiligten.<\/p>\n<p>Durch die F\u00f6rderung kulturellen Einrichtungen und Events mit gesamtstaatlicher Bedeutung (Festivals, Gedenkst\u00e4tten, Kulturstiftungen, ausw\u00e4rtige Kulturpolitik etc.) tr\u00e4gt auch der Bund zu einer Erweiterung dieses friedlichen Wettbewerbs bei. Das dennoch nicht immer st\u00f6rungsfreie Zusammenwirken der verschiedenen Tr\u00e4ger bei der F\u00f6rderung und Mitgestaltung des kulturellen Lebens bezeichnet man in D. gerne als \u201ekooperativen Kulturf\u00f6deralismus\u201c (\u00dcbersicht 1).<\/p>\n<p>\u00dcbersicht 1:<br \/>\n\u201eKooperativer Kulturf\u00f6deralismus\u201c in Deutschland<\/p>\n<p>Zusammenarbeit und gegenseitige Kontrolle von Staat, Kommunen und freien Tr\u00e4gern (Verb\u00e4nde, Kulturwirtschaft etc.) im kulturellen Bereich<\/p>\n<p>Quelle: Aktualisiert nach Andreas Joh. Wiesand: \u201eHandbook of Cultural Affairs in Europe\u201c, Baden-Baden 2000<\/p>\n<p>Institutionelle Arbeitsteilung<br \/>\n\u201eSoweit kulturelle Angelegenheiten \u00fcberhaupt staatlich verwaltet und geregelt werden k\u00f6nnen\u201c, so das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung, dem \u201aFernsehurteil\u2018 vom 28.02.1961, fallen sie \u2013 abgesehen von bestimmten \u201eBegrenzungen oder Ausnahmen zugunsten des Bundes\u201c \u2013 zun\u00e4chst einmal in die Kompetenz der Bundesl\u00e4nder. Letztere machen von ihrem Gestaltungsspielraum au\u00dferhalb ihrer Territorien, also bei kulturpolitischen Fragen von bundesweiter Bedeutung, allerdings nur sparsam Gebrauch. Immerhin finden sie beim Thema \u201eEurop\u00e4ische Integration\u201c oft zu einer st\u00e4rker abgestimmten Haltung und kooperieren dabei auch mit dem Bund. Ihr Einfluss schlug sich bereits 1992 im Unionsvertrag von Maastricht nieder, der das f\u00f6deralismusfreundliche Subsidiarit\u00e4tsprinzip als Grundlage kultureller Aktionen der EU und dabei erstmals eine \u201eKulturvertr\u00e4glichkeitsklausel\u201c einf\u00fchrte.<\/p>\n<p>Bislang organisieren die L\u00e4nder ihre Zusammenarbeit vor allem durch die St\u00e4ndige Konferenz der Kultusminister der L\u00e4nder (KMK) mit einem Sekretariat und Fachaussch\u00fcssen. Die Meinungsbildung in diesem Gremium sind schwierig: Beschl\u00fcsse und Abkommen bed\u00fcrfen der Einstimmigkeit, zur Erlangung von Rechtskraft sogar zus\u00e4tzlich der Verabschiedung durch die jeweiligen Landesparlamente. Zudem profilierte sich die KMK bisher vor allem als Beratungsinstrument f\u00fcr bildungs- und hochschulpolitische Themen; durch eine neue Arbeitsebene (\u201eKultur-MK\u201c) soll sich das ab 2019 vor allem bei kulturpolitischen Fragen von \u00fcberregionaler Bedeutung \u00e4ndern.<\/p>\n<p>Die Bundesl\u00e4nder sind, einzeln oder insgesamt, an der Tr\u00e4gerschaft und Finanzierung verschiedener \u00fcbergreifender kultureller Einrichtungen beteiligt. Als Beispiele sind etwa die Kulturstiftung der L\u00e4nder in Berlin, die Deutsche K\u00fcnstlerhilfe beim Bundespr\u00e4sidenten, die Deutsche Akademie f\u00fcr Sprache und Dichtung in Darmstadt zu nennen. In der ausw\u00e4rtigen Kulturpolitik, etwa bei der Ausgestaltung internationaler Kulturabkommen, sind die Bundesl\u00e4nder ebenfalls (durch eine besondere Vertragskommission) beteiligt. Im einzelnen Bundesland sind jeweils die Kultusminister oder -senatoren (oft in Mischressorts z. B. gemeinsam mit Wissenschaft oder Bildung) bzw. spezielle Beauftragte bei den Regierungschefs (aktuell in Berlin) sowie entsprechende Fachaussch\u00fcsse der L\u00e4nderparlamente zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Gemeinsame kulturpolitische Interessen der gro\u00dfen St\u00e4dte werden vor allem vom Deutschen St\u00e4dtetag repr\u00e4sentiert, der auch l\u00e4ngerfristige Vorhaben in seinen Fachaussch\u00fcssen behandelt oder durch eine Mitgliedschaft in Institutionen und Stiftungen verwirklichen hilft. In \u00e4hnlichem Sinne wirken f\u00fcr die \u00fcbrigen Kommunen der Deutsche St\u00e4dte- und Gemeindebund und der Deutsche Landkreistag.<\/p>\n<p>In den meisten St\u00e4dten und Kreisen, auf die \u00fcber die H\u00e4lfte der \u00f6ffentlichen Kulturausgaben entfallen, gibt es eigenst\u00e4ndige Kulturverwaltungen; einige unter den dort politisch Verantwortlichen haben es verstanden, sich durch Neuerungen, experimentelle F\u00f6rderung und auch durch die Erweiterung des kulturpolitischen Spektrums einen Namen zu machen.<\/p>\n<p>Auf der Bundesebene fanden wichtige kulturpolitische Weichenstellungen zun\u00e4chst nach Antritt der sozialdemokratisch-gr\u00fcnen Koalition 1998 statt: So wurde im Deutschen \u2192 Bundestag ein Kulturausschuss eingerichtet und vom Herbst 2003 bis Ende 2007 gab es mit der Enquete-Kommission \u201eKultur in Deutschland\u201c eine Bestandsaufnahme wichtiger Probleme und Trends, die u. a. zur, bislang nicht eingel\u00f6sten, Forderung einer Verankerung der Kultur als \u201eStaatsziel\u201c im Grundgesetz f\u00fchrte.<\/p>\n<p>Gleichzeitig bem\u00fchte man sich um eine B\u00fcndelung von kulturellen Aufgaben des Bundes unter einem\/r \u201eBeauftragten der Bundesregierung f\u00fcr Kultur und Medien\u201c (BKM), angesiedelt als Staatsminister\/in im Bundeskanzleramt. Dieses Amt \u00fcbernahm vor allem fr\u00fchere Zust\u00e4ndigkeiten des Bundesinnenministeriums, darunter etwa die Unterst\u00fctzung von Stiftungen, Verb\u00e4nden, Festspielen und nationalen Kulturfonds, die Denkmalpflege, die Unterhaltung der Deutschen Akademie Villa Massimo in Rom (an der K\u00fcnstler und Autoren einige Arbeitsmonate verbringen k\u00f6nnen), die F\u00f6rderung so genannter national bedeutsamer Sammlungen von Kulturgut oder von Publikationen (z. B. Unterhalt der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig und Frankfurt) sowie die kulturelle Filmf\u00f6rderung. Zus\u00e4tzlich kam aus dem Wirtschaftsressort die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr wirtschaftliche Filmf\u00f6rderung nach dem Filmf\u00f6rderungsgesetz sowie vom Ausw\u00e4rtigen Amt eine Mitkompetenz in Angelegenheiten europ\u00e4ischer Kulturpolitik hinzu.<\/p>\n<p>Andere Bundesministerien erf\u00fcllen ebenfalls Aufgaben von Bedeutung f\u00fcr die Kultur im Inland, so etwa die Ressorts f\u00fcr Bildung und Forschung (z. B. K\u00fcnstlerausbildung, kulturelle Bildung und die Forschung zu Arch\u00e4ologie und Denkmalpflege), Justiz (z. B. Urheberrecht), Finanzen (Spenden- und Stiftungssteuerrecht) oder Arbeit und Soziales (z. B. K\u00fcnstlersozialversicherung).<\/p>\n<p>Seit 2001 f\u00f6rdert eine Kulturstiftung des Bundes zentrale, auch europ\u00e4ische Projekte \u2013 Pl\u00e4ne einer Zusammenlegung mit der Kulturstiftung der L\u00e4nder scheiterten 2006.<\/p>\n<p>Das Ausw\u00e4rtige Amt (AA) wird nicht allein \u00fcber seine diplomatischen Vertretungen im Ausland oder im Rahmen von Kulturabkommen t\u00e4tig. Von gr\u00f6\u00dferer Bedeutung ist in den meisten F\u00e4llen vielmehr die Arbeit der insgesamt 159 Goethe-Institute und Verbindungsb\u00fcros in 98 L\u00e4ndern sowie die anderer mit der Durchf\u00fchrung von Kontakten und Medienprogrammen beauftragter Agenturen (amtlich: \u201eMittlerorganisationen\u201c). Zu Letzteren geh\u00f6ren etwa das Institut f\u00fcr Auslandsbeziehungen in Stuttgart mit einer umfangreichen Bibliothek, Ausstellungen und Beratungsdiensten oder die Deutsche UNESCO-Kommission, die den internationalen Erfahrungsaustausch f\u00f6rdert, sich aber z. B. auch f\u00fcr die Umsetzung der UNESCO-Konvention zur \u201eKulturellen Vielfalt\u201c (2005) einsetzt.<\/p>\n<p>Damit ist zugleich ein Grundsatz der internationalen kulturellen Zusammenarbeit Ds (wie in einigen anderen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern) angesprochen, \u00fcber den im Allgemeinen Einigkeit herrscht: Es soll dabei weniger um reinen \u201eKulturexport\u201c oder um eine einseitige Beeinflussung im Sinne der Regierung gehen, vielmehr um einen m\u00f6glichst vielseitigen \u201ekulturellen Dialog\u201c mit den Partnerl\u00e4ndern. Dem ist auch die Arbeit im \u201eHaus der Kulturen der Welt\u201c (Berlin) verpflichtet. Dass Programme f\u00fcr die F\u00f6rderung der deutschen Sprache im Ausland immer wieder einmal politische Priorit\u00e4t erhalten, bleibt dennoch festzuhalten.<\/p>\n<p>In den letzten 30 Jahren spielen in der Kulturpolitik zunehmend Verb\u00e4nde und ihre Zusammenschl\u00fcsse eine Rolle, darunter als Dachorganisation von 258 Bundesverb\u00e4nden aller Sparten der Deutsche Kulturrat, der sich in Berlin auch als \u201eLobby\u201c versteht, sowie die schon 1976 gegr\u00fcndete Kulturpolitische Gesellschaft.<\/p>\n<p>Die oft betriebene Verengung der kulturpolitischen Diskussion auf einzelne \u00f6ffentliche Tr\u00e4gerinstitutionen von Kultur und Medienangeboten oder auf isolierte staatliche F\u00f6rderma\u00dfnahmen ist kritisch zu werten: Vor dem Hintergrund internationaler Erfahrungen und der wachsenden \u201eoperativen\u201c T\u00e4tigkeit von Verb\u00e4nden und Stiftungen in kulturpolitisch relevanten Feldern (z. B. Bosch-Stiftung, Bertelsmann-Stiftung, Altana-Stiftung) wird zunehmend die Notwendigkeit von Partnerschaften zwischen \u00d6ffentlicher Hand, Kulturwirtschaft und dem sog. \u201e3. Sektor\u201c betont. Damit und durch mehr Transparenz soll zugleich eine R\u00fcckgewinnung der Steuerungsf\u00e4higkeit unterschiedlicher Interessen im Sinne einer \u201eCreative Governance\u201c bzw. eines \u201eSchnittstellenmanagement\u201c verbunden sein.<\/p>\n<p>Schwerpunkte der Kulturf\u00f6rderung<br \/>\nIn den letzten 70 Jahren gab es immer wieder Konflikte zwischen Teilen der \u201eIntelligenz\u201c und dem Staat \u2013 ob nun bei mi\u00dfgl\u00fcckten Preisverleihungen, Zensurversuchen, oder bei K\u00fcnstlerprotesten gegen die herrschende Parteib\u00fcrokratie in der \u2192 DDR vor der deutschen Einigung. Solche Spannungen sind im Grunde kaum zu vermeiden, geh\u00f6rt es doch zu den Arbeitsprinzipien von Verwaltungen, eher zu harmonisieren, w\u00e4hrend K\u00fcnstler, Autoren, Ausstellungsmacher oder Theaterdramaturgen h\u00e4ufiger ihren Ehrgeiz daransetzen, Konflikte und Verdr\u00e4ngungen aufzudecken.<\/p>\n<p>Dennoch hat sich in Deutschland \u00fcber die Jahre ein hohes Ma\u00df an Gemeinsamkeit in den Auffassungen \u00fcber die Kulturf\u00f6rderung herausgebildet, und zwar gerade dort, wo man dies normalerweise kaum vermuten w\u00fcrde: in der Rechtsprechung, im juristischen Schrifttum und im politischen Diskurs. Hier ist man sich weitgehend einig, dass ein \u201eKulturstaat\u201c zwar Kunst und andere kulturelle Belange f\u00f6rdern soll, dass dies aber nicht auf direkte Eingriffe in den k\u00fcnstlerischen Freiheitsraum bzw. auf ein \u201estaatliches Kunstrichtertum\u201c hinauslaufen darf \u2013 so das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil am 05.03.1974 und \u00e4hnlich auch die Enquete-Kommission \u201eKultur in Deutschland\u201c des Dt. Bundestags 2007 in ihrem Abschlussbericht mit dem Hinweis auf eine \u201eVerantwortungspartnerschaft (des Staates) mit Dritten\u201c.<\/p>\n<p>Als Hauptformen der Kulturf\u00f6rderung lassen sich unterscheiden (Gliederung nach finanzieller Bedeutung):<\/p>\n<p>Unterhalt \u00f6ffentlicher Institutionen (z. B. Theater, Museen, Bibliotheken), die vorrangig der Kulturvermittlung dienen,<\/p>\n<p>indirekte Kulturf\u00f6rderung durch Schaffung g\u00fcnstiger rechtlich-sozialer Rahmenbedingungen (z. B. im Steuer-, Sozial- und Medienrecht, durch eine Erm\u00e4\u00dfigung von Eintrittspreisen f\u00fcr bestimmte Gruppen oder auch durch bestimmte Angebote der Schulen und Hochschulen),<\/p>\n<p>Direkte wirtschaftliche Hilfen im Kultur- und Mediensektor (vor allem f\u00fcr Produktion und Vertrieb von Filmen, durch die Unterst\u00fctzung privater Theater oder Druckkostenzusch\u00fcsse, \u00f6fter auch bei der Ansiedlung kulturwirtschaftlicher Betriebe) sowie<\/p>\n<p>F\u00f6rderung \u201efreier\u201c Kulturaktivit\u00e4ten (z. B. durch Preise f\u00fcr K\u00fcnstler und Autoren, sozio-kulturelle Zentren, Hilfen f\u00fcr Amateurvereinigungen, Kunstvereine usw.).<\/p>\n<p>In st\u00e4rker funktionaler Beschreibung lie\u00dfe sich zusammenfassen, dass die \u00f6ffentlichen Haushalte des Staates und der Gemeinden den weitaus gr\u00f6\u00dften Teil ihrer Mittel zur Kulturf\u00f6rderung f\u00fcr Aufgaben der professionellen Kunstvermittlung und kulturellen Bildung zur Verf\u00fcgung stellen. Die direkte Anregung der kulturellen Produktivit\u00e4t, etwa durch eine umfassende individuelle K\u00fcnstlerf\u00f6rderung wie etwa in Skandinavien, oder eine forcierte Entwicklung der Kulturwirtschaft wie in Frankreich, geh\u00f6ren dagegen weniger zu den Spezialit\u00e4ten deutscher Kulturpolitik, die sich \u2013 zum Teil durchaus erfolgreich \u2013 eher um eine Verbesserung des Spenden- und Stiftungsrechts, auch unter steuerlichen Gesichtspunkten, bem\u00fchte.<\/p>\n<p>Die Bedeutung des Sponsoring und anderer Formen privater Kulturfinanzierung wird allerdings h\u00e4ufig \u00fcbersch\u00e4tzt: Hier geht man heute von etwa 500 bzw. 600 Mio. Euro aus, w\u00e4hrend der Kulturfinanzbericht 2016 die \u00f6ffentlichen Kulturausgaben bei rund 10 Mrd. Euro ansetzt. Dagegen ging es der Kulturwirtschaft lange umgekehrt: Sie wurde untersch\u00e4tzt, obwohl sie einer der wichtigsten Motoren des \u201eKulturbetriebs\u201c ist, vor allem in der Literatur, in der AV-Produktion und im Musik- und Kunstmarkt mit zusammen rund 50 Mrd. Euro Umsatz \u2013 ohne die noch umfangreicheren M\u00e4rkte f\u00fcr Design, Architektur und andere \u201eKreativbranchen\u201c (Monitoringbericht Kultur und Kreativwirtschaft 2018, S. 42).<\/p>\n<p>In den letzten 30 Jahren gab es im Verh\u00e4ltnis der verschiedenen Aufgabenbereiche zueinander einige Ver\u00e4nderungen: Mit heute noch gut einem Drittel der gesamten \u00f6ffentlichen Aufwendungen verloren Theater\/Orchester\/sonstige Musikpflege an Einfluss, w\u00e4hrend Museen\/Sammlungen\/Ausstellungen (knapp 20 %), das Bibliothekswesen (rund 15 %) und auch die Sozio-Kultur zulegten. Die ausw\u00e4rtige Kulturpolitik drohte vor zwei Jahrzehnten noch ein Opfer der Sparpolitik zu werden, inzwischen konnte sie wieder Etatzuw\u00e4chse verbuchen.<\/p>\n<p>Quelle: Andersen, Uwe\/Wichard Woyke (Hg.): Handw\u00f6rterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 8., aktual. Aufl. Heidelberg: Springer VS 2021. Autor des Artikels: Andreas Joh. Wiesand&#8220;<\/p>\n<p>https:\/\/www.bpb.de\/kurz-knapp\/lexika\/handwoerterbuch-politisches-system\/202049\/kulturpolitik\/<\/p>\n<p>In UNSEREM Haushalt WIRD KEIN deutsch gesprochen UND dennoch (\u2026)<br \/>\nWurde ES noch NIE&#8230;<br \/>\nWIRD&#8230;<br \/>\nEs NICHT!<\/p>\n<p>Also KANN es nicht daran liegen.<\/p>\n<p>Nicht nur ich\u2026<br \/>\nMeine Schwester UNSERE Kinder (\u2026)<br \/>\nWir ALLE\u2026<br \/>\n\u2026<br \/>\nWARUM?<\/p>\n<p>So jetzt k\u00f6nnten sie sagen so und so\u2026<br \/>\nMein Sohn\u2026<br \/>\nDie Familie meiner Frau, ihre Neffen\u2026<br \/>\n\u2026<br \/>\nALLE haben sie NACH meinem Sohn.<\/p>\n<p>\u2026<br \/>\nIch WERDE M\u00dcSSEN\u2026<br \/>\nIrgendwann!<\/p>\n<p><img src=\"http:\/\/www.gurbuz.net\/Yeni\/061223.jpg\" alt=\"\" \/><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.gurbuz.net\/Yeni\/061223.jpg\" rel=\"noopener\" target=\"_blank\">+ Ich hatte NOCH KEINEN Punkt gesetzt<\/a><\/p>\n<p>BITTE&#8230;<br \/>\nNIEMAND darf mich falsch verstehen&#8230;<br \/>\nEs geht mir um etwas anderes, heute Nacht&#8230;<br \/>\nDer Verteidigungsminister dieses Landes&#8230;<br \/>\n&#8230;<br \/>\nSo&#8230;<br \/>\nKann und darf es nicht weitergehen, AMerika&#8230;<br \/>\nNOCH&#8230;<br \/>\nLebe ich<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>16 L\u00e4nder &#8230; &#8230; &#8230;? Ich W\u00dcRDE habe KEINEN Punkt gesetzt &#8222;Handw\u00f6rterbuch des politischen Systems Kulturpolitik Andreas Joh. 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