{"id":106643,"date":"2022-09-16T09:44:25","date_gmt":"2022-09-16T09:44:25","guid":{"rendered":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/?p=106643"},"modified":"2022-09-16T20:31:16","modified_gmt":"2022-09-16T20:31:16","slug":"superverbreiter-englisch-superspreader","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/?p=106643","title":{"rendered":"Superverbreiter (englisch superspreader)"},"content":{"rendered":"<p>Ich HASSE spritzen\u2026<br \/>\nIch hasse sie seit Kindesbeinen an\u2026<br \/>\nDarf ich sie etwas Fragen?<br \/>\n\u201eNat\u00fcrlich\u201c<br \/>\nSagen sie mal von uns wird verlangt das wir FFP2 Masken tragen aber ihr lauft alle mit Chirurgischen Masken herum!<br \/>\n\u201eWeil Sie FFP2 Masken tragen\u201c<\/p>\n<p>Ich bot ihr meinen rechten Arm zu Blutentnahme an, JA\u2026<br \/>\nIn dieser Hinsicht bin ich wirklich Geizig\u2026<br \/>\nBlut\u2026<br \/>\nTr\u00f6pfchen f\u00fcr Tr\u00f6pfchen, es ist wirklich schwer von mir Blut zu bekommen\u2026<br \/>\nWar nichts, links\u2026<br \/>\nGeht nicht, zu Letzt von der Hand. <\/p>\n<p>Corona Test\u2026<br \/>\nEs war das zweite Mal\u2026<br \/>\nBeides im Krankenhaus, ist schon lange her das ich wegen meinem Magen Krankenhausreif war\u2026<br \/>\nDas war das erste Mal, das zweite heute\u2026<br \/>\nDer Eingriff am zwanzigsten.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend ich wartete\u2026<br \/>\nKam ein Mann vorbei, es k\u00f6nnte ein Arzt aber auch ein\u2026<br \/>\nPfleger sein\u2026<br \/>\nEr hatte eine FFP2 auf\u2026<br \/>\nABERRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRR\u2026<br \/>\nGlaubt mir ich habe ein gutes Augenma\u00df\u2026<br \/>\nSeine MASKE AM KIN nach untenhin\u2026<br \/>\n3 Zentimeter OFFEN, er trug die Maske KNAPP \u00fcber der Nase.<\/p>\n<p>Im Krankenhaus\u2026<br \/>\nBeim Doktor\u2026<br \/>\nOrte wo Menschen nach Gesundheit suchen\u2026<br \/>\nUnd (\u2026)<\/p>\n<p>Es IST besser, wenn ich nicht weiterschreibe SONST werde ich noch ausf\u00e4llig.<\/p>\n<p>PS: Ich stelle Arzte, Krankenh\u00e4user NICHT unter Generalverdacht\u2026<br \/>\nAber, es mag sein das es euch nicht auff\u00e4llt aber ich bin Gesundheitsbedingt \u201epermanent\u201c irgendwo\u2026<br \/>\nUnd es f\u00e4llt auf!<\/p>\n<p>*<\/p>\n<p>Ab Oktober sind wir per Gesetz&#8230;<br \/>\n&#8222;Ungeimpft&#8220;<\/p>\n<p>&#8222;Aktuelle Informationen zur COVID-19-Impfung<br \/>\nHier erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur COVID-19-Impfung<\/p>\n<p>Inhalt<br \/>\nBasis-Wissen<br \/>\nWer kann sich impfen lassen?<br \/>\nIn Deutschland k\u00f6nnen sich grunds\u00e4tzlich alle Menschen ab dem 5. Lebensjahr gegen COVID-19 impfen lassen. Nach Einsch\u00e4tzung des Robert Koch-Instituts (RKI) k\u00f6nnen nur sehr wenige Personen nicht gegen COVID-19 geimpft werden. Wie bei jeder Immunisierung sollte auch eine COVID-19-Schutzimpfung erst nach sorgf\u00e4ltiger Anamnese durchgef\u00fchrt werden. Hierzu ist es wichtig, m\u00f6gliche Bedenken oder Allergien mit der impfenden \u00c4rztin oder dem impfenden Arzt zu thematisieren. In jedem Fall sind die aktuellen Fach-und Gebrauchsinformationen zu beachten.<\/p>\n<p>Seit dem 17. Dezember 2021 sind 5- bis 11-J\u00e4hrige in die COVID-19-Impfkampagne einbezogen. Der Kinder-Impfstoff von BioNTech\/Pfizer f\u00fcr 5- bis 11-J\u00e4hrige wurde Ende November 2021 in der EU zugelassen. Die Impfung wird mit einer geringeren Dosis als bei Erwachsenen vorgenommen. Im M\u00e4rz 2022 folgte die Erweiterung der Zulassung f\u00fcr den Impfstoff von Moderna zur Anwendung bei Kindern ab 6 Jahren. Danach erhalten 6- bis 11-J\u00e4hrige im Rahmen der Grundimmunisierung jeweils die H\u00e4lfte der Dosis, die f\u00fcr Personen ab 12 Jahren vorgesehen ist.<\/p>\n<p>Wo kann man sich impfen lassen?<br \/>\nIn Deutschland steht gen\u00fcgend Impfstoff f\u00fcr alle bereit. Um allen Menschen einen einfachen Zugang zur COVID-19-Impfung zu gew\u00e4hrleisten, gibt es ein fl\u00e4chendeckendes, vielf\u00e4ltiges Impfangebot. Wer sich impfen lassen m\u00f6chte, kann einen Termin in einer Arztpraxis oder in einem Impfzentrum machen oder eines der niedrigschwelligen Impfangebote der Bundesl\u00e4nder vor Ort wahrnehmen. Dar\u00fcber hinaus bieten viele Betriebe Impfungen an. Seit dem 8. Februar 2022 k\u00f6nnen auch Apotheken COVID-19-Impfungen anbieten &#8211; entsprechend geschulte Apothekerinnen und Apotheker d\u00fcrfen impfen. Mit der F\u00fcnften Verordnung zur \u00c4nderung der Coronavirus-Impfverordnung vom 23. Mai 2022 k\u00f6nnen nun auch entsprechend geschulte Zahn\u00e4rztinnen und Zahn\u00e4rzte in ihren Praxen COVID-19-Impfungen durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Grundimmunisierung<br \/>\nWie viele Impfungen sind notwendig, um als \u201evollst\u00e4ndig geimpft\u201c zu gelten?<br \/>\nSeit dem 19. M\u00e4rz 2022 ist im Infektionsschutzgesetz (\u00a7 22a) festgelegt, welche Bedingungen erf\u00fcllt sein m\u00fcssen, um als vollst\u00e4ndig geimpft zu gelten.<\/p>\n<p><strong>Bis zum 30. September 2022 liegt ein vollst\u00e4ndiger Impfschutz vor:<\/strong><\/p>\n<p>nach drei Einzelimpfungen,<br \/>\nnach zwei Einzelimpfungen,<br \/>\nnach einer Einzelimpfung:<br \/>\nPLUS positivem Antik\u00f6rpertest vor der ersten Impfung ODER<br \/>\nPLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der ersten Impfung ODER<br \/>\nPLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der ersten Impfung; seit der Testung m\u00fcssen 28 Tage vergangen sein<br \/>\nAb 1. Oktober 2022 liegt ein vollst\u00e4ndiger Impfschutz vor:<\/p>\n<p>nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),<br \/>\nnach zwei Einzelimpfungen:<br \/>\n PLUS positivem Antik\u00f6rpertest vor der ersten Impfung ODER<br \/>\nPLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER<br \/>\nPLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung m\u00fcssen 28 Tage vergangen sein<br \/>\nAuffrischimpfungen (Booster)<br \/>\nWem wird eine erste Auffrischimpfung (\u201eerster Booster\u201c) empfohlen?<br \/>\nDie STIKO empfiehlt allen grundimmunisierten Personen ab 12 Jahren eine Auffrischimpfung (erster \u201eBooster\u201c).<\/p>\n<p>Die STIKO hat ihre Empfehlungen zum Impfabstand angepasst und empfiehlt zuk\u00fcnftig bei immungesunden Menschen einen Mindestabstand von 6 Monaten zwischen angeschlossener Grundimmunisierung und erster Auffrischimpfung einzuhalten. In begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen kann nach \u00e4rztlicher Beratung der Abstand auf 4 Monate verk\u00fcrzt werden.<\/p>\n<p>Zudem sollen Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen nach abgeschlossener Grundimmunisierung eine erste Auffrischimpfung im Abstand von mindestens 6 Monaten erhalten.<\/p>\n<p>Welche Impfstoffe sollten f\u00fcr den ersten Booster verwendet werden?<br \/>\nF\u00fcr die erste Booster-Auffrischimpfung im Alter von 5 bis 11 Jahren wird pr\u00e4ferenziell Comirnaty empfohlen. Die Verwendung von Spikevax ist m\u00f6glich. F\u00fcr 12- bis 30-J\u00e4hrige empfiehlt die STIKO f\u00fcr die erste Booster-Auffrischimpfung ausschlie\u00dflich den Einsatz von Comirnaty. Bei 30-J\u00e4hrigen und \u00e4lter sind beide derzeit verf\u00fcgbaren mRNA-Impfstoffe (Comirnaty und Spikevax) gleicherma\u00dfen f\u00fcr die Auffrischimpfung geeignet.<\/p>\n<p>Als \u201egeboostert\u201c gilt man ab dem Tag der ersten Auffrischimpfung (3. Impfung\/\u201cBooster\u201c). <\/p>\n<p>F\u00fcr wen ist ein zweiter \u201eBooster\u201c empfohlen?<br \/>\nDie STIKO empfiehlt mit der Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung am 18. August 2022 eine 2. Auffrischimpfung f\u00fcr folgende Personengruppen:<\/p>\n<p>Personen im Alter von 60-69 Jahren<br \/>\nPersonen im Alter ab 5 Jahren mit erh\u00f6htem Risiko f\u00fcr schwere COVID-19-Verl\u00e4ufe infolge einer Grunderkrankung<br \/>\nIn Analogie zur Indikationsimpfung gegen Influenza geh\u00f6ren zu den Grunderkrankungen unter anderem: <\/p>\n<p>Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (inklusive Asthma bronchiale und chronisch obstruktive Lungenerkrankung, COPD)<br \/>\nChronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen<br \/>\nDiabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen<br \/>\nChronische neurologische Erkrankungen<br \/>\nAngeborene oder erworbene Immundefizienz (inkl. Patienten mit neoplastischen Krankheiten)<br \/>\nHIV-Infektion<br \/>\nPrim\u00e4res Ziel der erweiterten Empfehlung zur Auffrischimpfung ist es, schwere Krankheitsverl\u00e4ufe und den Tod bei besonders gef\u00e4hrdeten Personen zu verhindern und die Verbreitung der Infektionen einzud\u00e4mmen.<\/p>\n<p>F\u00fcr die 2. Auffrischimpfung soll, ebenso wie f\u00fcr die 1. Auffrischimpfung in der Regel ein mRNA-Impfstoff verwendet werden. F\u00fcr immungesunde Personen im Alter<\/p>\n<p>Wann soll die 2. Auffrischimpfung erfolgen (vierte Impfung)?<br \/>\nDie 2. Auffrischimpfung soll mit einem Mindestabstand von 6 Monaten zur 1. Auffrischimpfung durchgef\u00fchrt werden. In begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen kann der Abstand auf 4 Monate reduziert werden. <\/p>\n<p>Auch nach einer SARS-CoV-2-Infektion soll ein Regelabstand von 6 Monaten zu einer Auffrischimpfung eingehalten werden. Ist nach Verabreichung der 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion aufgetreten, soll die 2. Auffrischimpfung im Abstand von 6 Monaten zur Infektion verabreicht werden.<\/p>\n<p>Welches ist ein guter Zeitpunkt f\u00fcr den \u201e2. Booster\u201c (vierte Impfung)?<br \/>\nDie Zulassung der BA.1-adaptierten mRNA-Impfstoffe f\u00fcr die Auffrischimpfung von Personen > 12 Jahren ist am 1. September 2022 durch die europ\u00e4ische Zulassungsbeh\u00f6rde EMA erfolgt. Diese Impfstoffe sind bivalent, das hei\u00dft, sie sind gegen zwei unterschiedliche Virusst\u00e4mme gerichtet: gegen das urspr\u00fcngliche Virus sowie gegen die BA.1 Variante des Coronavirus. Die Verwendung dieser Impfstoffe ist bereits jetzt entsprechend der bestehenden STIKO-Empfehlung vom 18. August 2022 grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Die STIKO befasst sich derzeit im Detail mit den aktuellen Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit der verf\u00fcgbaren bzw. neuen mRNA-Impfstoffe, und eine Positionierung der STIKO zu speziellen Fragen der Anwendung wird Mitte September 2022 erfolgen.<\/p>\n<p>Gleichzeitig sollten Personen der vulnerablen Gruppen gemeinsam mit Ihrer \u00c4rztin, Ihrem Arzt pr\u00fcfen, ob eine Indikation f\u00fcr eine saisonale Influenza-Impfung vorliegt. Beide Impfungen k\u00f6nnen gleichzeitig, m\u00f6glichst an verschiedenen Armen, verabreicht werden. Zus\u00e4tzlich sollte gepr\u00fcft werden, ob eine Indikation f\u00fcr eine Pneumokokken-Impfung vorliegt.<\/p>\n<p>K\u00f6nnten in Zukunft noch mehr als zwei Auffrischimpfungen notwendig werden?<br \/>\nBei \u00e4lteren Personen kann es aufgrund der Immunoseneszenz sinnvoll sein, noch eine weitere (d.h. 5.) Impfstoffdosis zu verabreichen, wenn die 2. Auffrischimpfung mehr als 6 Monate zur\u00fcckliegt. Die Indikation sollte unter Ber\u00fccksichtigung des Gesundheitszustands und der Gef\u00e4hrdung individuell und nur gemeinsam mit einer \u00c4rztin oder einem Arzt Ihres Vertrauens getroffen werden.<\/p>\n<p>Weitere Informationen zur Auffrischimpfung finden Sie auf unserer Seite zusammengegencorona.de.<\/p>\n<p>Weitere Besonderheiten bestehen bez\u00fcglich der Impfung von Personen mit Immunschw\u00e4che. Hier wird auf die \u201eEmpfehlung zur COVID-19-Impfung von Personen mit Immundefizienz (ID)\u201c der STIKO verwiesen (Tabelle auf Seite 15 und 16 im Dokument).<\/p>\n<p>Kinderimpfung<br \/>\nWelchen Kindern und Jugendlichen wird die COVID-19-Schutzimpfung empfohlen?<br \/>\nDie COVID-19-Impfung wird f\u00fcr Kinder und Jugendliche ab 5 Jahren empfohlen \u2013 jedoch bestehen altersspezifische Besonderheiten.<\/p>\n<p>Die St\u00e4ndige Impfkommission (STIKO) empfiehlt f\u00fcr alle gesunden 5- bis 11-J\u00e4hrigen zun\u00e4chst die Verabreichung einer Impfstoffdosis. F\u00fcr alle 5- bis 11-J\u00e4hrigen soll vorzugsweise der Kinder-Impfstoff von BioNTech\/Pfizer verwendet werden.<\/p>\n<p>Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren, die aufgrund von Vorerkrankungen ein erh\u00f6htes Risiko f\u00fcr einen schweren Verlauf der COVID-19-Erkrankung haben, wird eine Grundimmunisierung mit zwei Impfungen sowie eine Auffrischimpfung empfohlen. Zus\u00e4tzlich soll eine 2. Auffrischimpfung mit einem Mindestabstand von 6 Monaten zur letzten Impfstoffdosis oder SARS-CoV-2-Infektion durchgef\u00fchrt werden (siehe Frage \u201cF\u00fcr wen ist ein zweiter Booster empfohlen (4. Impfung)?\u201d)<\/p>\n<p>Grundimmunisierung mit zwei Impfungen sollen auch gesunde Kinder dieser Altersgruppe erhalten, wenn sich in ihrem Umfeld enge Kontaktpersonen mit einem hohen Risiko f\u00fcr eine schwere COVID-19-Erkrankung befinden, die selbst nicht geimpft werden k\u00f6nnen oder bei denen der begr\u00fcndete Verdacht auf einen nicht ausreichenden Schutz nach Impfung besteht (z. B. Menschen unter relevanter immunsuppressiver Therapie). Dar\u00fcber hinaus ist eine Grundimmunisierung mit zwei Impfungen bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern nach \u00e4rztlicher Aufkl\u00e4rung m\u00f6glich.<\/p>\n<p>Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 17 Jahren wird die COVID-19-Impfung mit zwei Dosen des mRNA-Impfstoffs Comirnaty (BioNTech\/Pfizer) empfohlen. Zudem soll eine Auffrischimpfung erfolgen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem besteht eine berufliche Impfindikation f\u00fcr Jugendliche, die arbeitsbedingt entweder ein erh\u00f6htes Expositionsrisiko aufweisen oder engen Kontakt zu vulnerablen Personengruppen haben.<\/p>\n<p>Weitere Besonderheiten bestehen bez\u00fcglich der Impfung von Personen mit Immunschw\u00e4che. Hier wird auf die \u201eEmpfehlung zur COVID-19-Impfung von Personen mit Immundefizienz (ID)\u201c der STIKO verwiesen (Tabelle auf Seite 15 und 16 im Dokument).<\/p>\n<p>Die COVID-19-Schutzimpfung ist f\u00fcr viele Eltern ein sensibles Thema. Es gibt daher auch in den kommunalen Impfstellen ausreichend Beratungsm\u00f6glichkeiten durch \u00c4rztinnen und \u00c4rzte.<\/p>\n<p>Wo k\u00f6nnen sich Kinder gegen COVID-19 impfen lassen?<br \/>\nIn Deutschland wird ausreichend Impfstoff f\u00fcr alle Kinder zur Verf\u00fcgung gestellt. Eltern, die ihre Kinder impfen lassen m\u00f6chten, k\u00f6nnen sich an die niedergelassenen Kinder- und Jugend\u00e4rztinnen und -\u00e4rzte wenden. Dar\u00fcber hinaus stehen auch die Impfzentren und die lokalen Impfaktionen f\u00fcr Eltern und ihre Kinder zur Verf\u00fcgung. Informationen dazu sind auf den entsprechenden Informationsseiten der Kommunen zu finden.<\/p>\n<p>Welche m\u00f6glichen Nebenwirkungen gibt es bei der Kinder-Impfung?<br \/>\nIn der Zulassungsstudie hatten viele Kinder ein bis zwei Tage lang vor\u00fcbergehende Impfreaktionen, besonders nach der zweiten Impfung.<\/p>\n<p>H\u00e4ufig waren das Schmerzen an der Einstichstelle, Kopfschmerzen und M\u00fcdigkeit. Einige Kinder hatten rund um die Einstichstelle auch eine R\u00f6tung oder Schwellung. Au\u00dferdem bekamen einige Kinder Fieber, Durchfall, Sch\u00fcttelfrost sowie Muskel- und Gelenkschmerzen.<\/p>\n<p>Seit Einf\u00fchrung der Impfung wurden in sehr seltenen F\u00e4llen anaphylaktische Reaktionen (allergische Sofortreaktionen) berichtet. Diese traten kurz nach der Impfung auf und mussten \u00e4rztlich behandelt werden. Ebenfalls wurden nach Gabe der mRNA-Impfstoffe sehr selten F\u00e4lle von Herzmuskel- und Herzbeutelentz\u00fcndungen (Myokarditis und Perikarditis) sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Erwachsenen beobachtet.<\/p>\n<p>Informationen zu m\u00f6glichen Nebenwirkungen sind auch den Produktinformationstexten (Fach- und Gebrauchsinformation) der Impfstoffe zu entnehmen, die auch \u00fcber die Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) abrufbar sind.<\/p>\n<p>Wer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Sch\u00e4den durch die Kinder-Impfung gegen COVID-19 kommt?<br \/>\nDie Haftungsregelung gilt auch f\u00fcr die Impfung von Kindern. Mit dem Zweiten Gesetz zur \u00c4nderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) wurde in \u00a7 60 IfSG klargestellt, dass f\u00fcr alle gesundheitlichen Sch\u00e4den, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entsch\u00e4digung besteht. Dieser Anspruch besteht unabh\u00e4ngig von den \u00f6ffentlichen Empfehlungen der Landesbeh\u00f6rden.<\/p>\n<p>Einrichtungsbezogene Impfpflicht<br \/>\nWas muss man zur Impfpflicht in bestimmten Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs wissen?<br \/>\nBesch\u00e4ftigte von beispielsweise Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen und Rettungsdiensten m\u00fcssen bis zum Ablauf des 15. M\u00e4rz 2022 ihrem Arbeitgeber einen Nachweis \u00fcber eine abgeschlossene Impfung, einen Genesenennachweis oder ein \u00e4rztliches Attest, dass sie nicht geimpft werden k\u00f6nnen, vorlegen. Arbeitgeber haben das zust\u00e4ndige Gesundheitsamt zu informieren, wenn die Nachweise nicht fristgerecht vorgelegt werden oder Zweifel an der Echtheit oder Richtigkeit der vorgelegten Nachweise bestehen. Das Gesundheitsamt kann die Besch\u00e4ftigung in \u2013 oder den Zutritt zu den Einrichtungen, in denen die Nachweispflicht gilt, untersagen. Ab dem 1. Oktober 2022 m\u00fcssen insgesamt drei Einzelimpfungen erfolgen, um als &#8222;vollst\u00e4ndig geimpft&#8220; zu gelten.<\/p>\n<p>Alles Wichtige zu diesem Thema erfahren Sie auf unserer Seite zusammengegencorona.de und in unserer Handreichung zur Impfpr\u00e4vention in Bezug auf einrichtungsbezogenen T\u00e4tigkeiten (PDF, nicht barrierefrei, 463 KB).<\/p>\n<p>Impfstoffe<br \/>\nMit welchen Impfstoffen wird in Deutschland geimpft?<br \/>\nFolgende COVID-19-Impfstoffe stehen aktuell in Deutschland zur Verf\u00fcgung:<\/p>\n<p>Comirnaty\u00ae von BioNTech\/Pfizer<br \/>\nSpikevax\u00ae von Moderna<br \/>\nCOVID-19 Vaccine Janssen\u00ae (neuer Name: Jcovden) von Johnson &#038; Johnson<br \/>\nNuvaxovid\u00ae von Novavax<br \/>\nCOVID-19-Impfstoff Valneva\u00ae von Valneva<br \/>\nF\u00fcr welche Altersgruppen werden die Impfstoffe empfohlen?<br \/>\nDie St\u00e4ndige Impfkommission (STIKO) empfiehlt:<\/p>\n<p>Comirnaty\u00ae f\u00fcr Impff\u00e4hige ab 5 Jahren (f\u00fcr 5- bis 11-J\u00e4hrige in eigener Darreichungsform mit angepasster Dosierung)<br \/>\nSpikevax\u00ae f\u00fcr Impff\u00e4hige ab dem Alter von 30 Jahren<br \/>\nCOVID-19 Vaccine Janssen\u00ae (neuer Name: Jcovden) f\u00fcr Impff\u00e4hige ab dem Alter von 60 Jahren<br \/>\nNuvaxovid\u00ae f\u00fcr Impff\u00e4hige ab dem Alter von 18 Jahren<br \/>\nDie STIKO pr\u00fcft derzeit die Datenlage zum COVID-19-Impfstoff Valneva\u00ae von Valneva und wird sich zeitnah dazu \u00e4u\u00dfern.<\/p>\n<p>Johnson &#038; Johnson<br \/>\nWas gilt f\u00fcr Personen, die mit Johnson &#038; Johnson geimpft sind?<br \/>\nUm eine Grundimmunisierung zu erhalten, gen\u00fcgte zun\u00e4chst eine einmalige Impfung mit dem Impfstoff von Johnson &#038; Johnson. Jede weitere Folgeimpfung galt als Auffrischimpfung (\u201eBooster\u201c) und war nach 14 Tagen Wartezeit g\u00fcltig.<\/p>\n<p>Mittlerweile ben\u00f6tigt in Deutschland jede Person, die einmalig mit Johnson &#038; Johnson geimpft wurde, eine zweite Impfung, um nach den Regelungen des \u00a7 22 a IfSG als vollst\u00e4ndig geimpft zu gelten. Erst jede weitere Impfung wird in Deutschland als Auffrischimpfung (\u201eBooster\u201c) gez\u00e4hlt. Um eine Auffrischimpfung in Deutschland nachweisen zu k\u00f6nnen, werden demnach auch bei Johnson &#038; Johnson (J&#038;J) drei Impfungen ben\u00f6tigt. Die Auffrischimpfung ist ohne Wartezeit sofort g\u00fcltig.<\/p>\n<p>Auch hier ist zu beachten, dass ab dem 1. Oktober 2022 eine Auffrischimpfung (also eine 3. Impfung) erforderlich ist, um als \u201evollst\u00e4ndig geimpft\u201c zu gelten, siehe Frage \u201eWie viele Impfungen sind notwendig, um als \u201evollst\u00e4ndig geimpft\u201c zu gelten?<\/p>\n<p>Ab wann kann man eine Auffrischimpfung (3. Impfung) nach J&#038;J erhalten?<br \/>\nEs sollte zwischen Grundimmunisierung (mittlerweile werden in Deutschland daf\u00fcr zwei Impfungen ben\u00f6tigt) und Auffrischimpfung unterschieden werden. Eine Auffrischimpfung nach zwei Impfungen mit J&#038;J oder einer Impfung mit J&#038;J und einer weiteren Impfung mit einem mRNA-Impfstoff kann erfolgen, wenn die Grundimmunisierung mindestens drei Monate zur\u00fcckliegt. <\/p>\n<p>Kann man das digitale J&#038;J-Impfzertifikat weiterhin auch im EU-Ausland benutzen?<br \/>\nGrunds\u00e4tzlich k\u00f6nnen digitale Zertifikate genutzt werden. Bitte informieren Sie sich, welche Regelungen in den Reisel\u00e4ndern gelten. Allerdings wurden die Vorgaben zur Darstellung der J&#038;J Impfung in den Impfzertifikaten in Kombination mit weiteren Impfungen mit Wirkung zum 1. Februar durch die EU angepasst. Je nachdem, ob andere EU-L\u00e4nder diese Anpassungen in ihren Pr\u00fcf-Apps schon nachvollzogen haben, kann es f\u00fcr einen kurzen \u00dcbergangszeitraum dazu kommen, dass die Impfzertifikate einzeln vorgezeigt werden m\u00fcssen. Zudem ist es m\u00f6glich, dass einzelne EU-L\u00e4nder bereits jetzt eine nachweisbare Auffrischimpfung verlangen.<\/p>\n<p>Bitte informieren Sie sich daher zur Sicherheit vor Abreise \u00fcber die jeweils geltenden Vorgaben bei EU-Mitgliedstaaten z.B. auf: https:\/\/reopen.europa.eu\/de <\/p>\n<p>Novavax<br \/>\nWieviel Impfstoff von Novavax wird geliefert?<br \/>\nDer Impfstoff steht f\u00fcr die Versorgung zur Verf\u00fcgung und kann von den verimpfenden Stellen bestellt werden.<\/p>\n<p>COVID-Zertifikate (Genesenen- und Impfzertifikat)<br \/>\nWie lange sind Genesenenzertifikate innerhalb von Deutschland g\u00fcltig?<br \/>\nDie G\u00fcltigkeit innerhalb von Deutschland betr\u00e4gt 90 Tage (\u00a7 22a Absatz 2 Nummer 2 IfSG). Dieser Zeitraum steht im Einklang mit der EU-Verordnung 2021\/953 \u00fcber digitale COVID Zertifikate, nach der Genesenenzertifikate fr\u00fch\u00adestens 11 Tage bis h\u00f6chstens 180 Tage nach dem Tag des ersten positiven Testergebnisses g\u00fcltig sind.<\/p>\n<p>\u00c4ndert die aktuelle Empfehlung der EU vom 25. Januar 2022 hieran etwas?<br \/>\nNein. Die ge\u00e4nderte, rechtlich nicht bindende EU-Ratsempfehlung 2020\/1475 zitiert die Regelung der eben genannten EU-Verordnung 2021\/953 \u00fcber Digitale COVID Zertifikate und ver\u00adweist deklaratorisch ebenfalls auf die bis zu 180 Tage. Da eine H\u00f6chstg\u00fcltigkeitsdauer von 90 Tagen dem Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht, hat sich die Bundesregierung bei der EU f\u00fcr eine entsprechend k\u00fcrzere G\u00fcltigkeitsdauer eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun.<\/p>\n<p>Was gilt bei Einreisen von Genesenen nach Deutschland?<br \/>\nAuch im Kontext der Einreise gilt eine G\u00fcltigkeit des Genesenenzertifikates von 90 Tagen. Denn die EU hat einen Anerkennungsrahmen mit einer H\u00f6chstg\u00fcltigkeitsdauer von 180 Tagen vorgesehen. Deshalb kann der Genesenenstatus national auch k\u00fcrzer festgelegt werden. Einreisende, deren bis\u00adheriger positiver PCR-Test mehr als 90 Tage zur\u00fcckliegt, werden daher wie Ungeimpfte betrachtet. Die Bundesregierung hat hier\u00ad\u00fcber die EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten unterrichtet.<\/p>\n<p>Welche G\u00fcltigkeitsdauer haben Impfnachweise innerhalb von Deutschland?<br \/>\nDie nach zweimaligem Impfen ausgestellten Impfnachweise gelten bis zum 30. September 2022 als Nachweis einer vollst\u00e4ndigen Impfung. Ab dem 1. Oktober 2022 ist grunds\u00e4tzlich eine Auffrischungsimpfung (also eine 3. Impfung) erforderlich, um als \u201evollst\u00e4ndig geimpft\u201c zu gelten, siehe Frage \u201eWie viele Impfungen sind notwendig, um als \u201evollst\u00e4ndig geimpft zu gelten?\u201c.<\/p>\n<p>Hat die EU die G\u00fcltigkeitsdauer von Impfzertifikaten begrenzt?<br \/>\nJa, durch die EU-Verordnung 2021\/2288 vom 21. Dezember 2021. Dort hat die EU-Kommission durch einen sogenannten delegierten Rechtsakt f\u00fcr das digitale Impfzertifikat der EU nach dem Abschluss der Grund\u00adimmunisierung eine Aner\u00adkennungsdauer von 270 Tagen festgelegt. Diese Dauer gilt aber nur f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Reisen. Das digitale Impfzertifikat der EU erlangt wieder G\u00fcltigkeit, sobald eine Auffrischimpfung kodiert wird, unabh\u00e4ngig davon, in welchem Ab\u00adstand zur Grundimmunisierung diese erfolgt. F\u00fcr andere Impfnach\u00adweise wie das gelbe Impfheft der WHO und f\u00fcr die inner\u00adstaatliche Verwendung gelten diese EU-Vor\u00adgaben nicht.<\/p>\n<p>Ab wann gilt beim Reisen die Befristung der EU auf 270 Tage?<br \/>\nDer delegierte Rechtsakt der Kommission gilt zum 1. Februar 2022. Ein digitales Impfzertifikat der EU, aus dem hervorgeht, dass das Datum der letzten Impfung zum Abschluss der Grundimmuni\u00adsierung l\u00e4nger als 270 Tage zur\u00fcckliegt, ist nicht mehr g\u00fcltig. Beispiel: Die digitalen Impfzertifikate der EU, die als Angabe der letzten Impfung zum Abschluss der Grundimmunisierung den 6. Mai 2021 oder sp\u00e4ter enthalten, laufen ohne zwischenzeitliche Auffrischimpfung ab dem 1. Februar 2022 sukzessive in den n\u00e4chsten Wochen und Monaten aus. Die EU-Kommission hatte ihre dies\u00adbe\u00adz\u00fcg\u00adliche Entscheidung vom 21. Dezember 2021 verkn\u00fcpft mit der Auf\u00adfor\u00adderung an die Mitglied\u00adstaaten, die Verf\u00fcgbarkeit und den Zugang zu weiteren Impfungen sicherzustellen. Dem ist die Bundes\u00adregierung nachge\u00adkommen; sie unter\u00adnimmt seit geraumer Zeit alle Anstrengungen, die Booster\u00adquote weiter zu erh\u00f6hen.<\/p>\n<p>Gibt es bei dieser begrenzten Dauer von 270 Tagen Ausnahmen?<br \/>\nGem\u00e4\u00df der Verordnung (EU) 2021\/953, die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022\/503 ge\u00e4ndert worden ist, wurde festgelegt, dass Minderj\u00e4hrige unter 18 Jahren keine Auffrischimpfung nach 270 Tagen nach Abschluss der ersten Impfserie (zwei Einzelimpfungen) ben\u00f6tigen. Ihre Impfzertifikate gelten somit unbegrenzt.<\/p>\n<p>Zudem sollen die Mitgliedstaaten den in Grenzregionen lebenden Personen, die h\u00e4ufig die Grenze \u00fcberschreiten m\u00fcssen, besondere Aufmerksamkeit widmen. Die Bundesregierung wird des\u00adhalb f\u00fcr diese Personengruppe bei Grenz\u00fcbertritten bis auf weiteres die Befristung auf 270 Tage nicht an\u00adwenden. Hierunter fallen auch Grenzpendler und Grenzg\u00e4nger. Es empfiehlt sich, dass Grenzpendler und Grenzg\u00e4nger entsprechende Nachweise mit sich f\u00fchren.<\/p>\n<p>Was bedeutet die Befristung der EU f\u00fcr Urlaubsreisende?<br \/>\nUrlaubsreisende mit einem digitalen Impfzertifikat der EU fallen unter die Befristung der EU auf 270 Tage. Sie sollten anhand des Datums ihrer zweiten Impfung pr\u00fcfen, ob ihr digitales Impf\u00adzertifi\u00adkat der EU bei Grenz\u00fcbertritt noch g\u00fcltig ist oder ob Sie unter eine der Ausnahmen fallen. Die Bundes\u00adregierung empfiehlt zum fr\u00fchestm\u00f6glichen Zeitpunkt eine dritte Impfung zum besseren Schutz gegen COVID-19 und hat dementsprechend die Verf\u00fcg\u00adbarkeit und den Zugang zu einer ausreichen\u00adden Anzahl von Impfstoffen sichergestellt.<\/p>\n<p>Welche Konsequenzen hat ein abgelaufenes Digitales Impfzertifikat der EU?<br \/>\nDie Entscheidung der EU zur Begrenzung der G\u00fcltigkeit beseitigt nicht die Frei\u00adz\u00fcgigkeit als Grund\u00adfreiheit der Europ\u00e4ischen Union. Auch Urlaubsreisende sind deshalb nicht daran gehindert, nach Deutschland einzureisen. Sie ben\u00f6tigen hierzu aber einen aktuellen Test- oder Genesenen\u00adnachweis im Sinne der deutschen Coronavirus-Einreiseverordnung oder einen anderen Impfnachweis wie z.B. das gelbe Impfheft der WHO. Quarant\u00e4neregelungen im Hinblick auf Hochrisiko- oder Virusvariantengebiete m\u00fcssen derzeit nicht beachtet werden, da derzeit kein Land als Risikogebiet eingestuft ist.<\/p>\n<p>Impfen in Apotheken<br \/>\nNeben Arztpraxen, Betriebsmedizinerinnen und -medizinern, Impfzentren und weiteren Leistungserbringern unterst\u00fctzen auch \u00f6ffentliche Apotheken aktiv die Impfkampagne in Deutschland. Worauf bei der Organisation und Durchf\u00fchrung der COVID-19-Schutzimpfung zu achten ist, wird auf zusammengegencorona.de erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Nebenwirkungen<br \/>\nWann treten die bekannten Nebenwirkungen auf?<br \/>\nTypische Beschwerden (sogenannte Impfreaktionen) nach einer Impfung sind zum Beispiel R\u00f6tung, Schwellungen und Schmerzen an der Impfstelle, auch Allgemeinreaktionen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und Unwohlsein sind m\u00f6glich. Diese Reaktionen sind Ausdruck der erw\u00fcnschten Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff und klingen in der Regel nach wenigen Tagen komplett ab.<\/p>\n<p>Angaben zu Art und H\u00e4ufigkeit dieser Wirkungen finden sich in den Produktinformationstexten (Fach- und Gebrauchsinformationen) des jeweiligen Impfstoffs (zug\u00e4nglich z.B. auf der Internetseite des PEI)<\/p>\n<p>Wer m\u00f6gliche Nebenwirkungen vermutet, sollte \u00e4rztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Vermutete Nebenwirkungen k\u00f6nnen von Betroffenen auch beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) selbst unter www.nebenwirkungen.bund.de gemeldet werden. Schwerwiegende unerw\u00fcnschte Arzneimittelwirkungen (UAW) nach Impfungen sind sehr selten. Nach \u00a7 6 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Verdacht einer \u00fcber das \u00fcbliche Ma\u00df einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Sch\u00e4digung namentlich meldepflichtig.<\/p>\n<p>Welche m\u00f6glichen Nebenwirkungen gibt es bei der Kinder-Impfung?<br \/>\n>> siehe &#8222;Kinderimpfung&#8220;<\/p>\n<p>Haftung<br \/>\nWer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Sch\u00e4den durch die Impfung kommt?<br \/>\nIm Infektionsschutzgesetz ist klargestellt, dass f\u00fcr alle gesundheitlichen Sch\u00e4den, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit dem 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entsch\u00e4digung besteht. Dieser Anspruch besteht unabh\u00e4ngig von den \u00f6ffentlichen Empfehlungen der Landesbeh\u00f6rden.<\/p>\n<p>Wer haftet, wenn es zu gesundheitlichen Sch\u00e4den durch die Kinder-Impfung gegen COVID-19 kommt?<br \/>\n>> siehe &#8222;Kinderimpfung&#8220;<\/p>\n<p>Spenden<br \/>\nWie viel Impfstoff spendet Deutschland?<br \/>\nDeutschland hat sich verpflichtet, die internationale Impfstoffinitiative COVAX zu unterst\u00fctzen. Soweit Impfstoffe nicht f\u00fcr die nationale Kampagne ben\u00f6tigt werden, werden sie COVAX angeboten. 2021 wurden rund 95 Millionen Impfstoffdosen an COVAX \u00fcbertragen. Zus\u00e4tzlich hat die Bundesregierung rund 7,7 Millionen Dosen bilateral an 6 L\u00e4nder gespendet. Insgesamt wurden somit \u00fcber 100 Millionen Dosen gespendet.<\/p>\n<p>Im Jahr 2022 sollen weitere 75 Millionen Impfstoffdosen gespendet werden.<\/p>\n<p>Die Gesamtmenge der im Jahr 2021 an COVAX \u00fcbertragenen Dosen setzt sich aus den Impfstoffen der einzelnen Hersteller wie folgt zusammen:<\/p>\n<p>BioNTech: 10,3 Mio. Dosen<br \/>\nModerna: 32 Mio. Dosen<br \/>\nJohnson &#038; Johnson: 26,6 Mio. Dosen<br \/>\nAstraZeneca: 26,5 Mio. Dosen.<br \/>\nEine \u00dcbersicht der Empf\u00e4ngerl\u00e4nder entnehmen sie bitte der Homepage des zust\u00e4ndigen Ausw\u00e4rtigen Amts.&#8220;<\/p>\n<p>https:\/\/www.<strong>bundesgesundheitsministerium.de<\/strong>\/coronavirus\/faq-covid-19-impfung.html#c21980<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ich HASSE spritzen\u2026 Ich hasse sie seit Kindesbeinen an\u2026 Darf ich sie etwas Fragen? \u201eNat\u00fcrlich\u201c Sagen sie mal von uns wird verlangt das wir FFP2 Masken tragen aber ihr lauft alle mit Chirurgischen Masken herum! \u201eWeil Sie FFP2 Masken tragen\u201c Ich bot ihr meinen rechten Arm zu Blutentnahme an, JA\u2026 In dieser Hinsicht bin ich &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/?p=106643\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eSuperverbreiter (englisch superspreader)\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/106643"}],"collection":[{"href":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=106643"}],"version-history":[{"count":13,"href":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/106643\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":106658,"href":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/106643\/revisions\/106658"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=106643"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=106643"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"http:\/\/wordpress.gurbuz.net\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=106643"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}