Nicht aber SIE IST bei „Frau“ umso WICHTIGER
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Die Frage:
175.00 EURO, aber das ist ja NUR einer oder habe ich es falsch verstanden?
Jahrs Einnahmen HABE nicht gesagt verdient. Ja Anspruch auf KinderGELD
Übersicht mit KI
Sie haben das völlig richtig verstanden: Die reguläre Auszahlung erfolgt pro Kind. Für das laufende Jahr 2026 liegt das Kindergeld bundesweit bei 259 Euro im Monat je Kind. Ein Betrag von 175 Euro weicht ab und ist für das reguläre Kindergeld nicht korrekt. [1, 2]Zum Thema Einkommen beim Kindergeld:
- Keine Einkommensgrenze für Eltern: Der Anspruch auf Kindergeld ist einkommensunabhängig. Es ist völlig egal, ob Sie Geringverdiener sind oder sehr gut verdienen. Die Höhe bleibt immer gleich. [1, 2]
- Keine Anrechnung des eigenen Einkommens: Das zu versteuernde Einkommen oder der Verdienst der Eltern spielen beim Kindergeld keine Rolle. [1]
Hinweis: Wenn Sie sich eventuell auf das Elterngeld bezogen haben, sieht das anders aus. Dort gibt es seit April 2025/2026 für Geburten eine einheitliche Grenze beim zu versteuernden Jahreseinkommen von 175.000 Euro. Wird diese Grenze überschritten, entfällt der Elterngeldanspruch. [1, 2]Um Ihnen konkret weiterzuhelfen:
- Meinten Sie eventuell das Elterngeld anstelle des Kindergeldes?
- Sprechen Sie von einem oder mehreren Kindern?
Teilen Sie mir gerne die Details mit, ich rechne es Ihnen genau durch.
Übersicht mit KI
Beim Elterngeld gibt es seit dem 1. April 2025 eine strikte Einkommensgrenze: Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) im Kalenderjahr vor der Geburt über 175.000 Euro liegt, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. [1, 2]Das Wichtigste zur Obergrenze auf einen Blick:
- Wer ist betroffen? Die Grenze von 175.000 Euro gilt sowohl für Paare als auch für Alleinerziehende. [1, 2]
- Was zählt? Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen (zvE), nicht Ihr Bruttojahreslohn. Das zvE ist der Betrag, der nach Abzug aller Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben (wie z. B. Kinderbetreuungskosten oder Spenden) und Vorsorgeaufwendungen (Renten- und Krankenversicherung) auf dem Steuerbescheid steht. In der Regel ist dieser deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen. [1, 2, 3, 4, 5]
- Welches Jahr ist ausschlaggebend? Für die Berechnung wird grundsätzlich das Kalenderjahr herangezogen, das dem Jahr der Geburt Ihres Kindes vorausgeht. [1]
Tipp: Prüfen Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen frühzeitig. Wenn Sie knapp über der Grenze liegen oder Ihre Einkünfte stark schwanken (z. B. durch Selbstständigkeit, Boni oder Abfindungen), kann sich eine vorausschauende Steuerplanung oder die Nutzung von legalen Gestaltungsspielräumen lohnen. Nutzen Sie zur Vorbereitung beispielsweise den offiziellen Elterngeldrechner des Familienportals, um einen ersten Überblick zu erhalten. [1, 2, 3]Wenn Sie mögen, können wir Ihre Situation genauer betrachten:
- Ist die Einkommensgrenze für Sie relevant oder möchten Sie wissen, wie viel Elterngeld Ihnen zustehen würde?
- Planen Sie den Elterngeldbezug (Basiselterngeld oder ElterngeldPlus)?
DAS sind MEINE „Gelhalsklassen“ UND Höcher…
Wenn ich 175.000 „VERDIENE“
Dann scheiße ich auf 200 – 300 Euro…
Sie…
Etwa nicht?





